holzmichel Anfänger

  • Mitglied seit 14. September 2023
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  • XCB

    Hallo, Forum.
    Gegen alles ist man versichert, jedoch bei Inanspruchnahme läuft man zunächst seinem Recht hinterher. Es geht um eine Miethaftpflicht Versicherung.
    20 Jahre Mitglied und die Beiträge laufend dem Risiko angepasst. Wie eingangs erwähnt geht es um einen Mietsachschaden. Bei Übernahme der Wohnung war diese mit Einbauschränken versehen, farblich der Ausstattung angepasst. Durch ein Missgeschick wurde an einem der Schränke die Türen so beschädigt, dass nur ein Tausch dieser infrage kommt. Aufgrund veralteter Technik wurden die Innenholme des Schrankes nebst aller Scharniere dem heutigen.

    Sicherheitsstandard angepasst. Ferner wurden diese aus farblicher Übereinstimmung dem heutigen Standard der Wohnungseinrichtung angepasst.
    Zu alt war der Slogan der Versicherung, alles abgeschrieben, hier kommt nur Alt für neu in Betracht. 175 € dem Mieter überwiesen, und das war es.
    Ombudsmann eingeschaltet, drei Seiten langer Bericht, aber kein Ergebnis.
    Eine Frage an das Forum Versicherung, ist das OK.

    Gruß an das Forum

    XCB


    rum,

    • die frage ist doch, welchen zeitwert hatte das ganze und was steht im mietvertrag in sachen schadensfall. das die einbauküche im täglichen gebrauch einer abnutzung unterliegt ist klar. insofern kann ich die position der versicherung verstehen, wenn sie auf die abschreibung verweist.