Wenn diese Werte in dem neuen Vertrag besser sind, kann ich den neuen Vertrag übernehmen, oder? Oder gibt es noch weitere Sachen, auf die ich achten muss?
Ja, gibt es!
Wenn diese Werte in dem neuen Vertrag besser sind, kann ich den neuen Vertrag übernehmen, oder? Oder gibt es noch weitere Sachen, auf die ich achten muss?
Ja, gibt es!
Hallo,
erst einmal möchte ich Ihnen ein Kompliment dafür aussprechen, dass Sie sich in Ihrem noch jungen Alter schon mit diesen wichtigen Themen auseinandersetzen.
Wie Sie ja selber schon festgestellt haben, sind Sie damit eine Ausnahme. Eine positive Ausnahme!
Die wichtigste Aussage zuerst:
Bitte kündigen oder pausieren Sie keinesfalls voreilig die bestehende BU-Versicherung. Ganz egal, wie die Qualität ist. Ganz egal, ob der Vertrag ggfls. "Löcher" hat.
Ich empfehle Ihnen, die bestehende BU-Versicherung von einem/einer Vermittler*in / Berater*in prüfen zu lassen, der/die nicht an eine oder wenige Versicherungsgesellschaften gebunden ist und der/die sich mit BU-Versicherungen wirklich auskennt.
Hierbei geht es nicht nur um die Qualität (u. a. Versicherungsbedingungen, Finanzstärke des Versicherers, Kosten etc.), sondern auch darum, wie seinerzeit die Fragen zum Gesundheitszustand beantwortet wurden (wurden im Vorfeld Kopien der Patientenakten bzw. der Kassenärztlichen Vereinigung angefordert? Wurden die Fragen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet?).
Das gleiche gilt für die Rentenversicherungen und die Haftpflichtversicherung.
Ich persönlich finde, dass Ihren Fragen zu individuell sind, um sie in einem Forum erschöpfend klären zu können, daher rate ich dazu, ein persönliches oder telefonisches Beratungsgespräch mit einer/einem Expertin/Experten zu führen.
Die Einnahme einer Aspirin einmal im Monat ist erwähnenswert, wenn der Versicherer nach der Einnahme von Medikamenten fragt.
Dabei ist auf die genaue Formulierung der Frage zu achten.
Es gibt (leider) keine einheitlichen Gesundheitsfragen. Die Fragen unterscheiden sich von Versicherer zu Versicherer.
Die Antragsformulare sind nicht geheim.
Aber Sie sollten sich vielleicht erst einmal beraten lassen, welche(r) Versicherer für Sie geeignet ist.
Geht es bei Ihnen nur um die gelegentliche Einnahme von Aspirin?
Sie können natürlich nur Erkrankungen angeben, die Ihnen bekannt sind / ärztlich diagnostiziert wurden.
Hallo,
Sie müssen alles angeben, wonach der Versicherer im Antrag in Textform fragt.
Bei fast allen Versicherern wird auch nach unbehandelten Erkrankungen gefragt.
Was Sie als "Volkskrankheiten" titulieren, findet sich so nicht in der Rechtsprechung.
Grundsätzlich ist zu empfehlen, sich eine Aufstellung der Kassenärztlichen Vereinigung zu besorgen.
Bei falschen Diagnosen muss man sich Atteste von den Ärzten holen um eine Richtigstellung zu erreichen.
Lediglich Bagatellen müssen Sie nicht angeben.
Damit sollte man allerdings sehr vorsichtig sein.
Bagatellerkrankungen sind Krankheiten, Störungen oder Beschwerden, die fast alle Menschen von Zeit zu Zeit befallen aber nach aller Lebenserfahrung alsbald vergehen und folgenlos bleiben.
Wird also nach "Krankheiten, Störungen oder Beschwerden" gefragt, muss, grob gesagt, alles angegeben werden, was keine Bagatellerkrankung ist.
Bagatellerkrankungen müssen aber immer angegeben werden, wenn sie unnormal oft auftreten.
Im würde mich nicht in die Gefahr einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung begeben und einfach "alles" angeben.
Alles anzeigenHallo zusammen,
Hallo,
bisher hatte ich (demnächst 36, angestellt im Kundenservice eines großen Unternehmens) das Thema BU-Versicherung wieder ad acta gelegt, da der monatliche Betrag mir bei einem verhältnismäßig geringen Einkommen als ziemlich belastend erschien.
Hinzu kam noch die große Unsicherheit, da man ja regelmäßig vielerorts liest, dass eine BU-Versicherung nur so viel wert sei, wie die Rechtschutzversicherung, die man dazu benötigt (die Zahlungsmoral der Versicherungen ist wohl sehr schlecht und die Streitwilligkeit hoch).
Kann ich nicht bestätigen.
Wenn man bei der Antragstellung und dem Leistungsantrag alles richtig macht, bestehen sehr gute Chancen auf die vereinbarte Leistung.
Hierbei gelte es zu beachten, dass diese mindestens 3 Monate vor Abschluss der BU-Versicherung abgeschlossen sein muss, da sie nachträglich nicht greifen würde.
Nein, das ist nicht korrekt.
Ist das noch aktuell und wenn ja, wie würde es z. B. aussehen, wenn man die Rechtschutzversicherung nachträglich wechseln wollen würde?
Geht...
Nachdem man jetzt aber den ein oder anderen längeren Ausfall wegen Burnout im Kollegenkreis mitbekommen hat, denkt man da nochmals genauer über das Thema BU nach.
Ab wann gilt denn der Versicherungsschutz bei einer neu abgeschlossenen BU-Versicherung?
Ab dem vereinbarten materiellen Versicherungsbeginn.
Vorab schon mal vielen Dank für euer Interesse.
Eine passende BU-Versicherung finden Sie wie folgt:
- Beschaffen Sie sich Ihre medizinischen Unterlagen (Arztbesuche der letzten fünf Jahre), idealerweise bei der Kassenärztlichen Vereinigung.
- Beauftragen Sie einen Versicherungsmakler mit der Durchführung von Voranfragen.
- Besprechen Sie die Ergebnisse mit dem Makler
- Schließen Sie beim Makler die bedarfsgerechte Versicherung ab
Stimmt.
Der Fehlerhinweis kam bei meinem Rechner erst kurz vor der Angaben zur Buchung.
Reiserücktritt- und Reiseabbruch sind nicht möglich.
Reisekranken funktioniert aber noch.
Hallo,
Reiserücktritt-, Reiseabbruch- und Reisekrankenversicherung können noch abgeschlossen werden (Stand 17.05.19).
Anbieter empfehlen wir hier nicht.
Bitte wenden Sie sich an einen Vermittler Ihres Vertrauens.
Auszug aus den Bedingungen eines renomierten Anbieters von Privathaftpflichtvericherungen:
ZitatAlles anzeigen
Was ist versichert?
Versichert ist im Umfang der Allgemeinen Versicherungsbedingungen
für die Haftpflichtversicherung (AHB) und der nachstehenden
Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen die
gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers (VN) als
Privatperson
als Inhaber eines im Inland gelegenen Einfamilienhauses (Doppelhaushälfte, Reihenhaus) oder Mehrfamilienhauses.
Bitte prüfen Sie Ihren bestehenden Vertrag auf eine ähnliche Klausel!
Aus Haftungsgründen können wir im Forum keine individuelle Beratung bieten.
Zudem wäre es höchst unprofessionell, ohne eingehende Kundenanalyse eine Empfehlung auszusprechen.
Insbesondere dann, wenn jemand erkennbar kein ausreichendes Hintergrundwissen hat.
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung richtet sich speziell an
Vermieter, Eigentümergemeinschaften und Besitzer von unbebauten
Grundstücken.
Eigenheimbesitzer sind über ihre private Haftpflichtversicherung abgesichert.
Gut erklärt hier:
https://www.finanztip.de/haftp…grundbesitzerhaftpflicht/
Bitte prüfen Sie Ihre Privathaftpflichtversicherung!
Wenn es dazu dient, eine Frage bzw. eine Antwort zu untermauern bzw. zu spezifizieren, sehe ich darin kein Problem.
Wenn es sich dabei aber um Werbung oder Diskreditierung handelt, werden wir umgehend löschen und den User sperren.
Hallo,
seit einigen Jahren haben fast alle Versicherer den Zusatz "ausschließlich aus gesundheitlichen Gründen" in die Bedingungen aufgenommen.
Die Versicherer sind aus Schaden klug geworden. Stichwort: Privatisierung der Telekom und damit einhergehende vorzeitige Pensionierung von Telekom-Beamten.
Es gibt zwar Versicherer, die den Zusatz nicht aufführen, dafür gibt es aber andere Nachteile in den Versicherungsbedingungen.
Es ist immer gefährlich, die Auswahl an ein einzelnes Kriterium zu binden. Auch wenn die DU-Klausel ein zentraler Punkt ist. Es muss immer das gesamte Leistungsspektrum betrachtet werden.
Wichtig sind m. E. u. a. folgende Punkte
Für die Angabepflicht spielt es keine Rolle, wie die Behandlung bzahlt wurde.
Hallo,
einfach den bestehenden Vertragsteil Ihrer Frau (KV und Pflege) auf Ruheversicherung umstellen.
Danach ist eine Rückkehr in die PKV ohne erneute Risikoprüfung möglich.
In Hessen ist der Ehepartner in der Beihilfe berücksichtigungsfähig, wenn
die Einkünfte im vorletzten Jahr unter 9.000 EUR lagen.
Hallo,
eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit mit einem Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze der Krankenversicherung bedingt die Pflichtmitgliedschaft in der GKV. Sie haben in diesem Fall also gar keine Wahl.
Hallo,
das ist keineswegs ungewöhnlich.
Das Kollektiv der Altverträge hat eine Schadenhistorie, die die Beiträge im Laufe der Zeit steigen lässt.
Neuverträge haben noch keine Schadenhistorie und sind günstiger. Bis auch diese eine Schadenhistorie aufweisen und angepasst werden.
Sie können jederzeit innerhalb der Versicherung in die aktuelle Tarifvariante wechseln. Bitte immer prüfen, ob die Neuverträge Nachteile gegenüber den Altverträgen haben.
Hallo,
weder noch.
Wenn Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung keine ärztlich diagnostizieren Beschwerden hatten, konnten Sie diese nicht Angaben.
Es gibt keine Pflicht zu Nachmeldung.
Liegt Ihnen der Versicherungsschein vor? Dann sind Sie "save".
Wenn nicht, sollten Sie hoffen, dass die Debeka im Rahmen der Antragsprüfung keine Rückfragen zum Gesundheitszustand hat.
Hallo,
nein, aber wo ist das Problem?
Dann haben Sie eben die Kosten für die kurzfristige Auslandskrankenversicherung für diese Reise vergebens gezahlt. Bei einem Jahrespreis irgendwo zwischen 8,00 und 24,00 EUR sollte das zu verschmerzen sein.
Ich ergänze um Reiseabbruchversicherung.
Bei der Reisegepäckversicherung bitte genau lesen, was alles ausgeschlossen ist.
Statt einer Reisehaftpflichtversicherung lieber eine Privathaftpflichtversicherung mit weltweiter Geltung analog der geplanten Aufenthaltsdauer.
Hallo,
es sollte ausreichend sein, wenn Sie zur Unterzeichnung des Arbeitsvertrags die Anmeldebestätigung bei der TK mitbringen.
Also eine "Kopie" Ihrer Onlineanmeldung.
An Ihrer Stelle würde ich beim zukünftigen Arbeitgeber und der TK nachfragen, wie die beste Vorgehensweise ist.
Auf keinen Fall die PKV angeben, das gibt nur Chaos.
Und bitte überlegen Sie, ob Sie in der Zukunft wieder in die PKV wechseln können/möchten.
Dann sollten Sie die Versicherung auf Ruheversicherung/Anwartschaft umstellen.
Viel Erfolg!