Beiträge von Thomas Kliem

    Hallo,



    erst einmal möchte ich Ihnen ein Kompliment dafür aussprechen, dass Sie sich in Ihrem noch jungen Alter schon mit diesen wichtigen Themen auseinandersetzen.
    Wie Sie ja selber schon festgestellt haben, sind Sie damit eine Ausnahme. Eine positive Ausnahme!


    Die wichtigste Aussage zuerst:
    Bitte kündigen oder pausieren Sie keinesfalls voreilig die bestehende BU-Versicherung. Ganz egal, wie die Qualität ist. Ganz egal, ob der Vertrag ggfls. "Löcher" hat.


    Ich empfehle Ihnen, die bestehende BU-Versicherung von einem/einer Vermittler*in / Berater*in prüfen zu lassen, der/die nicht an eine oder wenige Versicherungsgesellschaften gebunden ist und der/die sich mit BU-Versicherungen wirklich auskennt.
    Hierbei geht es nicht nur um die Qualität (u. a. Versicherungsbedingungen, Finanzstärke des Versicherers, Kosten etc.), sondern auch darum, wie seinerzeit die Fragen zum Gesundheitszustand beantwortet wurden (wurden im Vorfeld Kopien der Patientenakten bzw. der Kassenärztlichen Vereinigung angefordert? Wurden die Fragen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet?).


    Das gleiche gilt für die Rentenversicherungen und die Haftpflichtversicherung.


    Ich persönlich finde, dass Ihren Fragen zu individuell sind, um sie in einem Forum erschöpfend klären zu können, daher rate ich dazu, ein persönliches oder telefonisches Beratungsgespräch mit einer/einem Expertin/Experten zu führen.

    Die Einnahme einer Aspirin einmal im Monat ist erwähnenswert, wenn der Versicherer nach der Einnahme von Medikamenten fragt.
    Dabei ist auf die genaue Formulierung der Frage zu achten.


    Es gibt (leider) keine einheitlichen Gesundheitsfragen. Die Fragen unterscheiden sich von Versicherer zu Versicherer.
    Die Antragsformulare sind nicht geheim.
    Aber Sie sollten sich vielleicht erst einmal beraten lassen, welche(r) Versicherer für Sie geeignet ist.


    Geht es bei Ihnen nur um die gelegentliche Einnahme von Aspirin?


    Sie können natürlich nur Erkrankungen angeben, die Ihnen bekannt sind / ärztlich diagnostiziert wurden.

    Hallo,


    Sie müssen alles angeben, wonach der Versicherer im Antrag in Textform fragt.
    Bei fast allen Versicherern wird auch nach unbehandelten Erkrankungen gefragt.


    Was Sie als "Volkskrankheiten" titulieren, findet sich so nicht in der Rechtsprechung.
    Grundsätzlich ist zu empfehlen, sich eine Aufstellung der Kassenärztlichen Vereinigung zu besorgen.
    Bei falschen Diagnosen muss man sich Atteste von den Ärzten holen um eine Richtigstellung zu erreichen.
    Lediglich Bagatellen müssen Sie nicht angeben.
    Damit sollte man allerdings sehr vorsichtig sein.


    Bagatellerkrankungen sind Krankheiten, Störungen oder Beschwerden, die fast alle Menschen von Zeit zu Zeit befallen aber nach aller Lebenserfahrung alsbald vergehen und folgenlos bleiben.


    Wird also nach "Krankheiten, Störungen oder Beschwerden" gefragt, muss, grob gesagt, alles angegeben werden, was keine Bagatellerkrankung ist.


    Bagatellerkrankungen müssen aber immer angegeben werden, wenn sie unnormal oft auftreten.
    Im würde mich nicht in die Gefahr einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung begeben und einfach "alles" angeben.

    Auszug aus den Bedingungen eines renomierten Anbieters von Privathaftpflichtvericherungen:


    Bitte prüfen Sie Ihren bestehenden Vertrag auf eine ähnliche Klausel!

    Wenn es dazu dient, eine Frage bzw. eine Antwort zu untermauern bzw. zu spezifizieren, sehe ich darin kein Problem.


    Wenn es sich dabei aber um Werbung oder Diskreditierung handelt, werden wir umgehend löschen und den User sperren.

    Hallo,


    seit einigen Jahren haben fast alle Versicherer den Zusatz "ausschließlich aus gesundheitlichen Gründen" in die Bedingungen aufgenommen.


    Die Versicherer sind aus Schaden klug geworden. Stichwort: Privatisierung der Telekom und damit einhergehende vorzeitige Pensionierung von Telekom-Beamten.
    Es gibt zwar Versicherer, die den Zusatz nicht aufführen, dafür gibt es aber andere Nachteile in den Versicherungsbedingungen.


    Es ist immer gefährlich, die Auswahl an ein einzelnes Kriterium zu binden. Auch wenn die DU-Klausel ein zentraler Punkt ist. Es muss immer das gesamte Leistungsspektrum betrachtet werden.
    Wichtig sind m. E. u. a. folgende Punkte

    • Gilt die DU-Klausel auch für Beamte auf Widerruf und Beamte auf Probe und wenn ja, mit welchen Einschränkungen?
    • Für welche Berufe gilt die DU-Klausel?
    • Gibt es für Vollzugsbeamte / Feuerwehrbeamte eines besondere DU-Klausel?
    • In welcher Höhe kann eine DU-Rente versichert werden?
    • Wie sieht es mit der maximalen Versicherungs- und Leistungsdauer aus?
    • Gibt es Verkürzung der DU-Klausel auf ein bestimmtes Lebensalter
    • Wie ist die Verweisbarkeit bei der Erst- und Nachprüfung der DU geregelt?
    • Hat der Versicherer eine eigene - vom Gesetzt abweichende - DU-Definition?
    • Gibt es Anspruch bei Teil-DU?
    • Kann die DU-Rente dynamisch erhöht werden (auch im Leistungsfall)?

    Hallo,
    einfach den bestehenden Vertragsteil Ihrer Frau (KV und Pflege) auf Ruheversicherung umstellen.
    Danach ist eine Rückkehr in die PKV ohne erneute Risikoprüfung möglich.


    In Hessen ist der Ehepartner in der Beihilfe berücksichtigungsfähig, wenn
    die Einkünfte im vorletzten Jahr unter 9.000 EUR lagen.

    Hallo,


    das ist keineswegs ungewöhnlich.


    Das Kollektiv der Altverträge hat eine Schadenhistorie, die die Beiträge im Laufe der Zeit steigen lässt.
    Neuverträge haben noch keine Schadenhistorie und sind günstiger. Bis auch diese eine Schadenhistorie aufweisen und angepasst werden.
    Sie können jederzeit innerhalb der Versicherung in die aktuelle Tarifvariante wechseln. Bitte immer prüfen, ob die Neuverträge Nachteile gegenüber den Altverträgen haben.

    Hallo,


    weder noch.


    Wenn Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung keine ärztlich diagnostizieren Beschwerden hatten, konnten Sie diese nicht Angaben.
    Es gibt keine Pflicht zu Nachmeldung.
    Liegt Ihnen der Versicherungsschein vor? Dann sind Sie "save".
    Wenn nicht, sollten Sie hoffen, dass die Debeka im Rahmen der Antragsprüfung keine Rückfragen zum Gesundheitszustand hat.

    Hallo,


    es sollte ausreichend sein, wenn Sie zur Unterzeichnung des Arbeitsvertrags die Anmeldebestätigung bei der TK mitbringen.
    Also eine "Kopie" Ihrer Onlineanmeldung.


    An Ihrer Stelle würde ich beim zukünftigen Arbeitgeber und der TK nachfragen, wie die beste Vorgehensweise ist.


    Auf keinen Fall die PKV angeben, das gibt nur Chaos.
    Und bitte überlegen Sie, ob Sie in der Zukunft wieder in die PKV wechseln können/möchten.
    Dann sollten Sie die Versicherung auf Ruheversicherung/Anwartschaft umstellen.


    Viel Erfolg!