Vielen Dank für die Antwort.
Es handelt sich nicht um einen Gruppenvertrag.
Im Antrag wird nur darauf hingewiesen, dass sich die Widerrufsbelehrung im Versicherungsschein findet.
Der Versicherung habe ich das schon detailiert geschildert und die Antwort war nur, das sie nichts dafür können wenn der Versicherungsschein beim Arbeitgeber liegt.
Kann die Firma eigentlich die Beiträge, soweit möglich, einfach zurückbuchen - ich hatte gelesen, das die Beiträge bei Lebens- und Rentenversicherungen eingefordert werden können?
Im übrigen war die bearbeitende Sekretärin in der Zeit 8 Wochen krank