Hallo,
habe mir mal gerade das KFZ-Produkt der Allsecur angeschaut.
Aktuell verkauft die Allsecur einen Baustein "freie Werkstattwahl" gegen Beitragszuschlag von 25%. Wie sich das zum Zeitpunkt des Abschlusses Ihrer Verträge gestaltet hat, weiß ich nicht. Wie kommen Sie darauf, dass Sie freie Werkstattwahl haben und nicht der Werkstattbindung unterliegen?
Ich an Ihrer Stelle würde erst einmal prüfen, was genau im Versicherungsschein steht. Ist im Versicherungsschein die Rede von "freier Werkstattwahl", ist diese vereinbart? Was steht in den AKB? Ist dort vielleicht eine Werkstattbindung vereinbart? Haben Sie noch eine Antragskopie? Was steht darin? Wurde die Police auch wie beantragt ausgefertigt? Das muss erst einmal geklärt sein.
Sollte sich aus Ihrem Vertrag zweifelsfrei ergeben, dass Sie Anspruch auf die Reparatur durch eine Werkstatt Ihrer Wahl haben, so ist die Allsecur auch verpflichtet, entsprechend zu regulieren. Nur dann lohnt sich der Gang zum Anwalt, sollte die Allsecur sich verweigern.
Sofern allerdings im Vertrag Werkstattbindung vereinbart ist, haben Sie nur dann Chancen, wenn hier anders policiert wurde, als beantragt. Ist allerdings der Antrag ebenfalls mit Werkstattbindung gestellt worden (oder besser, ohne freie Werkstattwahl), dann ist das so. Null Chance.
Tip:
Gerade die KFZ-Versicherung ist eine sehr fehleranfällige Versicherungssparte. Suchen Sie sich einen fähigen Vermittler, der Ihre Verträge verwaltet und sparen Sie sich den Ärger mit Direktversicherern.