Beiträge von Fairsichert

    Hallo…


    Da hier mit dem Begriff der Falschberatung argumentiert wird:


    Sofern die Beratung so abgelaufen ist wie beschrieben liegt definitiv keine Falschberatung vor.


    Der in diesem Fall vermutliche Versicherungsvertreter (da es sich um eine Bank handelt) offeriert ein Angebot: Für eine Einmalzahlung X erhält der Kunde in Y Jahren eine prognostizierte Ablaufleistung Z.


    Der Kunde stimmt zu.


    Korrekterweise erhält der Kunde VOR Unterschrift des Vertrages sämtliche gemäß VVG (Versicherungsvertragsgesetz) sowie der VVG-InfoV (VVG-Informationspflichtenverordnung

    ) auszuhändigen vorvertraglichen Informationen inklusive des Produkt- bzw. Basisinformationsblattes, welchem sämtliche einmaligen als auch laufenden Kosten sowie auch die Kosten bei Rentenbezug zu entnehmen sind:

    Ausweisung der Abschluss- und Verwaltungskosten gemäß § 2 VVG-InfoV.



    Gelesen wurde das wohl später oder gar nicht, die bis dato aufgelaufenen Kosten fallen einem Kunden in der Regel erst dann auf, wenn er eine jährliche so genannte Überschussmitteilung erhält und er bemerkt, dass der aktuelle Rückkaufwert einiges geringer als erwartet ist oder die per anno in Abzug gebrachten Kosten vor Augen geführt bekommt.


    Der Versicherungsvertreter ist verpflichtet, eine Beratungsdokumentation zu erstellen; er ist aber nicht verpflichtet, dem Kunden dezidiert die Kosten des Vertrages im Beratungsgespräch mündlich! zu übermitteln, sondern diese mit den vorvertraglichen Informationen rechtzeitig vor Vertragsunterschrift in Textform zu übermitteln.


    Weiterhin darf von dem so genannten „durchschnittlich verständigen Versicherungsnehmer“ das Wissen erwartet werden, dass ein Vertragsabschluss sowie die damit verbundene Beratung als ggf. auch die laufende Betreuung mit Kosten verbunden sind und diese imho auch zu erfragen gewesen wären.


    Natürlich ist das Fehlen einer Beratungsdokumentation unschön, rechtfertigt aber in diesem Fall keinesfalls die Rückabwicklung des entsprechenden Vertrages.


    Eine Falschberatung liegt immer (nur) dann vor, wenn dem Versicherungsnehmer wissentlich! ein finanzieller Schaden zugefügt wird (so zum Beispiel durch Kündigung einer Lebensversicherung und Neuabschluss).


    Da der vermutliche Versicherungsvertreter, der (ebenfalls vermutlich) nur für eine Gesellschaft tätig war, nicht verpflichtet ist, weitere Vorschläge des Versicherungsmarktes zu präsentieren, entfällt hier somit schon einmal die Vergleichsmöglichkeit.


    Diese hätte der Kunde selber in Angriff nehmen können. Hat er aber augenscheinlich nicht.


    Selbst wenn der Kunde einen gleichwertigen Vorschlag einer anderen Gesellschaft aus dem damaligen! Zeitraum beibringen könnte, aus dem hervorgeht, dass dieser eine höhere prognostizierte!Ablaufleistung hat, reicht das nicht.


    Am Ende wäre zu beweisen, ob dieser Vertrag zum Ende der Laufzeit tatsächlich einen höheren Wert als der bestehende ausweisen würde.


    Diese Beweisführung ist aber defacto unmöglich und wäre selbst bei Erfolg nur im Feld des Versicherungsmaklers, aber nicht das Versicherungsvertreters, überhaupt gegeben.



    Einer Rückabwicklung des Vertrages mangelt es somit an jeglichem juristischen Hintergrund.


    Beste Grüße


    PS: sorry, aber ich bekomme dem Haupttext nicht kleiner formatiert 🤔

    Hallo!


    Wenden Sie sich bitte unbedingt an einen Makler für Berufsunfähigkeitsversicherungen.


    Ihre Fragestellungen zeigen, dass sie überwiegend massiven!! Fehlinformationen unterliegen.


    Ihre 12! Fragen dezidiert und „sauber“ zu beantworten dauert mir, ehrlich gesagt, schlicht und ergreifend zu lange.



    PS:

    Aufgrund der derzeitigen Wirtschaftslage würde ich definitiv keinen neuen Handyvertrag abschließen.


    Manche Fragen kann ich nicht einmal im Ansatz nachvollziehen.


    Alles Gute….

    Guten Abend…


    Ich frage mich, bei allem! Respekt Ihnen gegenüber, welche Wahrnehmung Sie von diesem Forum haben?


    Wie mein geschätzter Kollege bereits erwähnte, sind ihre Fragen für den Vermittler respektive Anbieter solcher Versicherungen bestimmt.


    Für mein Empfinden haben Sie die Erwartungshaltung, in diesem Forum sehr dezidierte Fragen beantwortet zu bekommen, um im Nachgang bei einem Anbieter à la Check24 abzuschließen? Na dann…


    Weiterhin sind Ihre Fragen ohnehin nur dann zu beantworten,, wenn sich jemand in diesem Forum sehr! zeitintensiv mit den Versicherungsbedingungen auseinandersetzen würde.


    Das wird, verständlicherweise, wohl kaum ein Versicherungsvermittler für Sie hier kostenfrei erledigen.


    Sollten Sie die Hoffnung haben, Antworten von eventuellen anderen Mitgliedern zu erhalten, empfehle ich eine genauere Sichtung dieses Forums in Bezug auf die allgemeine Aktivität hier.


    Weiterhin helfen Ihnen in der Regel laienhafte Wahrnehmungen oder ein Halbwissen über diese Thematik mit Sicherheit nicht weiter.


    Wenden Sie sich an einen Anbieter für Reiseversicherungen. Die verdienen damit angeblich ihr Geld.


    Check24 ist im übrigen auch („nur“) ein Versicherungsmakler und hat laut eigener Angabe dort reihenweise Profis sitzen, die telefonisch erreichbar sind.

    Warum fragen Sie die nicht?


    In diesem Sinne:


    Nichts für ungut und alles Gute.

    Hallo Manfred,


    melden Sie das ganze vorsichtshalber auf jeden Fall schriftlich (E-Mail) dem Versicherer.


    Ich glaube zwar nicht dass da etwas kommt, aber Sie haben ihrer Obliegenheitspflicht dann genüge getan.


    Beste Grüße

    Hallo,


    oh, hier scheinen alle in Urlaub zu sein...(?)

    Hallo, Kollege Helberg…


    Nein, dieses Forum ist bei genauerer Betrachtung leider so gut wie tot. Schade drum 😕


    Kleiner Edit:

    Ein Vertrag mit vernünftigen Nachversicherungsgarantien hilft in diesem Fall ein Stück weiter. Nicht komplett vermutlich, aber unter Umständen ein ganzes Stück weit.


    Die vereinfachten Gesundheitsfragen in den „Sonderangeboten“ sind in der Regel auch Käse, wenn man nicht „eigentlich“ völlig gesund ist.


    Nur ein Bruchteil von schweren Erkrankungen fällt bei genauer Betrachtung der Gesundheitsfragen aus dem Frageschema heraus.


    Ein verkürzter, u.U. abgespeckter Abfragezeitraum mag attraktiv sein, aber eine „durchgeschleifte“ Krankenakte hilft dann auch nicht.


    Für mich im Grundsatz nicht mehr als ein Werbegag.


    Beste Grüße

    Was könnte passieren (bitte abgesehen von psychischen Erkrankungen), damit es hier zum Leistungsfall kommt?

    Hallo "zusammen" X/ ,


    folgender Fall ist denkbar:


    Eine Servicekraft in einer Spielothek, die hypothetisch hauptberuflich eine Versicherungsagentur betreibt, versucht durch Werbung in einem Forum für Versicherungen den Eindruck zu erwecken, von dem Thema Berufsunfähigkeitsversicherung unglaublich viel Ahnung zu haben.


    Daher eröffnet diese "Servicekraft" zwei Benutzerprofile auf einmal, stellt zum einen unglaublich dämliche Fragen und gibt zum anderen darauf Pauschalantworten.


    In der Hoffnung, dass dieses Vorgehen niemand bemerkt, begibt sich die Servicekraft danach in die Spielothek.

    Dort bemerkt sie, dass in der Küche der Spielothek das Ceranfeld verschmutzt ist und möchte dieses mit einem Glitzi-Scheuerschwamm reinigen.


    In einem Moment der Unachtsamkeit fällt ihr der Schwamm mit der scharfen Kante zuerst aus der Hand und trennt ihr beide Beine ab.


    Zack...berufsunfähig. Aber sowas von...


    Frage: Wer zahlt den Schwamm?

    Hallo…


    Ich kann ihren Unmut, insbesondere aufgrund eines Vorfalls in einem Urlaub, gut nachvollziehen, aber die Bedingungen sprechen (leider) eine klare Sprache.




    Nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen


    Die nachfolgenden Entschädigungsleistungen sind auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt.

    a) Bei Abbruch der Reise innerhalb der ersten Hälfte der versicherten Reise, maximal jedoch in den ersten 8 Reisetagen



    Versichert wäre somit z.B. das recht abwegige Beispiel, dass sie eine Quarantäne in einem Krankenhaus o.ä. während des Urlaubs angetreten hätten, wenn das Schiff zum Beispiel einen kurzen Zwischenstopp einlegt.


    Rein juristisch gesehen ist der Abbruch der Reise in ihrem Fall mit dem Verlassen des Schiffes gleich zu setzen. Dies ist nicht erfolgt.


    Der „Corona-Zusatzschutz“ ist meiner Meinung nach nur dann sinnvoll, wenn man die Reise aufgrund einer Quarantäne gar nicht erst antreten kann. Der Rest ist Mumpitz.


    Bunte Werbeprospekte suggerieren aber leider immer wieder etwas anderes.


    Defacto ist der Versicherer aber leider im Recht.


    Beste Grüße

    da Versicherer grundsätzlich alles abstreiten, anfechten und Zermürbungsstrategie fahren


    Guten Tag Andreas42.


    Da Sie sich noch einmal gemeldet habe, antworte ich auch und entschuldige mich zuerst für die Begrifflichkeit der „klemmenden Hose“. Diese war unangemessen und unnötig von mir.


    Das oben eingefügte Zitat von Ihnen verdeutlicht aber schon die rein grundsätzliche Problematik von Finanz-u. Versicherungsforen. Es gibt oftmals einen Unterschied zwischen der Erwartungshaltung eines Versicherungsnehmers und einem entsprechenden Procedere einer Versicherungsgesellschaft. Unbesehen der Tatsache, dass es durchaus auch Gesellschaften gibt, die ab und an und auch nicht immer in diese Richtung tendieren, diese aber von mir und vermutlich auch von keinem anderen seriösen Versicherungsmakler vermittelt werden. Dafür gibt es dann Strukturvertriebe.


    Mich stört das Wort „grundsätzlich“ dahingehend, als dass dies vielleicht Ihren Erfahrungen entsprechen mag und es in diesem Forum, wie auch in anderen, immer wieder Mitglieder gibt, die aufgrund Ihrer persönlichen, im Detail nicht nachprüfbaren bzw. belegbaren Erlebnisse, in einigen Versicherungssparten „helfend“ tätig sein möchten, wiederum aber in anderen, insbesondere mit der eigenen negativ verknüpften Thematik, förmlich um sich schlagen und dann auch gegen die wenigen überhaupt noch hier Anwesenden hauptberuflich Tätigen angehen, in dem entweder bösartige oder verleumderische Unterstellungen geschrieben werden oder bestenfalls alles über einen Kamm geschert wird. Hier hat man es in der Regel (ist nicht auf Sie gemünzt!) mit Menschen zu tun, die man als Vermittler nicht geschenkt haben möchte.


    Bezugnehmend darauf empfinde ich aber Ihre Aussage, ob ich als etwaiger Honorarberater einen unverhältnismäßigen Mehraufwand produziere und abrechne oder auch mal effizient zum Punkt komme als mindestens ebenso übergriffig und abwertend wie meine Aussage der „klemmenden Hose“. Sie haben es nur etwas höflicher ausgedrückt, implizieren damit aber etwas durchaus negatives, ohne mich zu kennen.


    Weder betreibe ich Honorarberatung und ebenso wenig die thematisierte unerlaubte Rechtsberatung. Wie Sie diese juristisch einschätzen, wird sich von meiner Wahrnehmung, aber vor allem meinem Kenntnisstand, der Rechtsprechung zu diesem Thema und dem Versicherungsumfang meiner Vermögensschadenhaftpflichtversicherung vermutlich unterscheiden. Somit ist Ihre (ebenfalls geringschätzig abwertende) Anmerkung „Thema verfehlt“ obsolet.


    Nicht umsonst bin ich hier ohne Klarnamen angemeldet, was als weiteren Punkt darlegt, dass ich hier ohne jegliches finanzielles Interesse angemeldet bin.


    Wichtig in diesem Zusammenhang: Ich unterstelle das hier niemandem! Außer dem seltsamen Hörgeräteversicherungsonkel (jawohl, jetzt bewusst bösartiger Ausdruck), der hier in aller Regelmäßigkeit mit immer wieder neuen Profilen aufwartet, um sein „Wertgarantie-zu nix Nutze“-Produkt zu verticken. Sei’s drum….


    Grundsätzlich helfe ich hier gerne, bin in diesem Zusammenhang dann aber immer und ausschließlich bemüht, inhaltlich korrekt Antworten zu geben. Das erfordert in, wenn auch eher wenigen Fällen, einen erhöhten Zeitaufwand.


    Dieser ist aber naturgemäß ebenso wie eine nicht permanent vorhandene Motivation dazu nicht immer gegeben; ich erinnere mich diesbezüglich an einen Post aus dem Thema „BAV“ im April 2021, in dem es ähnlich wie in Ihrem Anliegen um tiefgehende Inhalte ging. (Auch) dort durfte ich mich in meiner Freizeit! mit einem Forentroll (Null Ahnung, aber riesengroßer Mund) herumschlagen. Das störte mich nicht so sehr, aber: Immer wieder werden hier Antworten gepostet, die dem Fragenden unter Umständen erhebliche finanzielle Nachteile einbringen könnten. Und das gilt es regelmäßig zu vermeiden meiner Meinung nach.


    Wie sie selbst berichten, haben Sie einen nicht unerheblichen Zeitaufwand benötigt, um die grundsätzlichen Möglichkeiten Ihrer Problematik zu eruieren und scheinbar im Nachgang auch noch das Thema RV-Rückerstattung gelöst bekommen. Gut so.


    Aber der Umfang Ihres Ursprungsposts schreckt imho schon rein optisch etwas ab.


    Allein Ihre Fragen:


    Finanzielle/Rechtliche Vor-/Nachteile für ex-AG? (Z.B: Rückerstattung/Nachforderung SV-Beiträge, Haftungsrisiken, Verwaltungsaufwand alter bAV bis Fälligkeit)


    Prozedere (Ich bitte ex-AG um Abfindung? ex-AG kümmert sich um alles?)


    erfordern jedenfalls für meinen Anspruch umfangreichere Antworten. Ob nun zwei oder drei Seiten, bliebe mir überlassen.


    Schlussendlich bleibt nur anzumerken, dass Ihr Vertrag (ohne diesen zu kennen, somit ohne Gewähr) vermutlich einen Garantiezins von 1,75% plus etwas Überschüsse, vielleicht sogar in Fonds, bietet.


    Das ist zugegeben nicht viel, steht aber für mein persönliches Empfinden aufgrund der vermuteten eher geringen Summe eben nicht unbedingt im Verhältnis zum bislang geführten und evtl. zukünftig zu betreibenden Aufwand. Ich persönlich, somit also nicht als Ratschlag zu verstehen, würde diesen ruhen lassen. Sie sind aber offensichtlich schon so hinlänglich informiert, als dass Sie sicherlich eine wohlinformierte Entscheidung treffen werden.


    Eine Information gebe ich aber noch: Der Wegfall eines Kollektivtarifes bzw. die Fortführung im „Normaltarif“ bedingt vermutlich keine Verpflichtung des VR zur Aushändigung neuer AVB, da diese sich i.d.R. gar nicht ändern, sondern „nur“ eine Vergünstigung entfällt.


    Allerdings hat es schon Fälle gegeben, in denen Gerichte die Fortführung eines Vertrages im Kollektivvertrag als Anspruch nach den Grundsätzen über die gewohnheitsrechtliche Erfüllungshaftung des Ex-AG bejaht haben. Ob sich so ein Aufwand lohnt, sei dahingestellt.



    Beste Grüße



    PS:


    Sie erwarten hier im übrigen Antworten von Menschen, die seit mehr oder weniger geraumer Zeit im Ihrer Meinung nach unglaublich alt aussehenden System der provisionsbasierten Vermittlung beschäftigt sind und hier in Ihrer Freizeit antworten. Ihre diesbezügliche Anmerkung lässt mich Ihre Einstellung zu Versicherungsvermittlern mindestens vermuten. Motivationsfördernd ist es jedenfalls nicht.


    Seien Sie versichert, dass sich

    A) im Gegensatz zu Ihnen kaum jemand vorab intensiv mit Versicherungsthematiken auseinandersetzt und somit auf eine qualifizierte Beratung angewiesen ist,


    B) in diesem Lande nur ein geringer Prozentsatz bereit wäre, für eine ordnungsgemäß-aufwändige Beratung eine angemessene Vergütung zu bezahlen und


    C) nur ein Profi Ihre Fragen beantworten kann. Ich glaube kaum bis gar nicht, dass sich hier ein Laie zu Wort melden wird, schon gar nicht zu Ihrer durchaus komplexeren Thematik. Allein der inhaltlichen Tiefe als auch des Umfangs geschuldet wird sich wohl kein mit einer BAV ausgestatteten Arbeitnehmer mit Ihrer Frage auch nur im Ansatz beschäftigen.


    Nur weil SIE der Meinung sind, dass Ihre Fragen direkt und zielgerichtet mit wenig Aufwand zu beantworten sind, muss das noch lange nicht so sein! Daher auch meine Anmerkung zu Ihrer Erwartungshaltung in meiner ersten Antwort.

    Guten Abend!


    Bei allem Respekt: was für eine, für mein Empfinden komplett irrationale Erwartungshaltung haben Sie? 🤦🏻


    Offensichtlich haben Sie sich schon sehr tiefgehend mit der Thematik (BGH-Urteile etc.) befasst und erwarten jetzt, dass sich hier jemand in der Freizeit!!! hinsetzt und ihnen 9 Fragen beantwortet, was mit Sicherheit einer unerlaubten Rechtsberatung gleich kommt und alleine deswegen schon besser unbeantwortet bleiben sollten.


    Und weiterhin zutiefst! gehende Kenntnisse der betrieblichen Altersversorgung erfordern.


    Und ich könnte ihre Fragen alle beantworten…. Sofern ich darauf auch nur im Ansatz Lust hätte …und vermutlich würde die Antwort drei DIN-A 4 Seiten übersteigen. Also bitte… irgendwann ist es auch einfach mal gut. Das Ganze grenzt schon an Frechheit.


    Der Vertragswert scheint offensichtlich eher marginal zu sein. Klemmt es in der Hose oder was für ein Problem haben Sie eigentlich?


    Und scheinbar haben Sie schon eine Menge Zeit investiert.


    Investieren Sie doch Ihre Energie, Ihre Zeit und bestenfalls auch Ihre Nerven in Dinge, die in diesem Leben sehr vermutlich wichtiger sind.


    Und packen Sie im Monat 6 Euro mehr in Ihr ETF-Depot, dann haben sie am Ende ihre vermeintlichen Verluste auch wieder kompensiert.


    Alternativ können Sie Ihre Fragen auch an den Versicherer stellen.


    PUNKT!


    PS:

    Egal was Sie antworten, von mir gibt es keine weitere Antwort. Von jemand anderem höchstvermutlich auch nicht.


    Eigene Anmerkung:

    Auch nach 25 Jahren beruflicher Tätigkeit als Versicherungsmakler gibt es immer wieder Menschen, bei denen mir schlicht und ergreifend die Worte fehlen.

    Hallo...

    Sie stellen sich das leider immer noch zu einfach vor.


    Es gibt nicht DIE beste BU-Versicherung, eher ergibt sich nach einer in allen relevanten Bereichen sauberen Beratung eine eher geringe Auswahl von in Frage kommenden Anbietern, die den persönlichen Umständen des Kunden/ der Kundin am besten entsprechen.


    Immerhin soll diese Versicherung ja in Ihrem Fall die nächsten 40+ Jahre zu Ihren heutigen und vor allem zukünftigen Bedürfnissen passen.




    wissen sie, ob es Probleme geben könnte, weil ich diese Versicherung ja dann schonmal unterschrieben hatte, dass ich keine andere mehr bekomme?


    Vermutlich hat Ihnen der Vermögensberater diesen Floh ins Ohr gesetzt?


    Beste Grüße

    Hallo...


    hat ihr "super" Vertreter ihre Gesundheitshistorie sauber aufgearbeitet? Wohl kaum.

    Das ganze klingt nach DVAG-typischem Drückerkolonnen-Unsinn; weiterhin sind die Produkte,

    insbesondere in Hinblick auf das BU-Bedingungswerk, unterste Schublade.


    Bestenfalls den ganzen Unsinn widerrufen, lebenslanges Hausverbot für den "Vertreter"

    und sein unsinniges Gemurmel, auf das ich nicht näher eingehe.


    Den Gang zur HUK in Bezug auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie sich dann aber auch sparen. Produkttechnisch auch eher im Bereich "Katastrophe" angesiedelt.


    Lassen Sie sich in Gottes Namen von einem seriösen Versicherungsmakler beraten.

    BU ist weder was für Selbststudium noch für die DVAG.


    Beste Grüße

    wenn er ja eine komplett neue Schließanlage bekommt, steht mir dann die alte zu oder kann er die einfach behalten und z.b. in einem anderen Mietobjekt einbauen?

    Hallo...


    Gemäß §86 Abs.1 VVG geht der Anspruch auf Herausgabe an den Versicherer über.


    Diesen Anspruch können sie sich abtreten lassen (BGB § 398).



    Beste Grüße

    Hallo…


    Um es (leider) kurz zu machen:

    Der Versicherer ist im Recht.


    Bemühen Sie sich bestenfalls um eine neue oder

    verbesserte Wohngebäudeversicherung.


    Vermutlich hat Ihr Tarif noch weitere massive! Leistungseinschränkungen.

    500 € für die Beseitigung umgestürzter Bäume

    sind bedingungstechnisch absolut unterste Schublade.


    Lassen Sie sich bitte dazu beraten.


    BG

    Auf welchen Paragraphen bezieht sich die Definition „mitversicherte Grundstücksbestandteile“?

    VGB 2010, §5 Abs. 4b


    entnommen aus:

    Unverbindliche Musterkomposition des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) zur fakultativen Verwendung, Version 01.01.2013.


    In der Regel sind nachteilige Abweichungen aus diesen jeweiligen Musterbedingungen bei Versicherungsgesellschaften unüblich, können unter Umständen evtl. durch Summenbegrenzungen in leistungsschwachen Tarifen eingeschränkt sein.


    Die Definition "Gesondert versicherbar" bedeutet i.d.R. eben nicht ausschliesslich, dass dieses nur gegen Zuschlag oder Vereinbarung versicherbar wäre, sondern gesondert abweichend von §5 Abs. 1 versichert ist. Solche "zusätzlichen Vereinbarungen" sind also überwiegend schon durch ein erweitertes Bedingungswerk gegeben.



    Üblicherweise davon abweichend hinterfragen die Gesellschaften im Antrag somit Nebengebäude (versichererspezifisch ab 10-20 qm) , Carports, Garagen, Photovoltaik- und Solaranlagen, Klimaanlagen und Fußbodenheizungen.


    Die Frage im Antrag nach Masten, Hecken und Hundehütten ist mir jedenfalls noch nicht untergekommen.

    Auch und insbesondere nicht in VGB 2010, 2014 oder 2016. Vorher auch nicht.


    Ansonsten gilt nach wie vor §19, Abs. 1 VVG.


    Ihre ganze Diskussion ist somit dahingehend obsolet, als dass Sie sich in Bedingungen und Paragraphenreiterei aus Musterbedingungen verbeißen, die in ihrer Statik alleine durch jeweilige Bedingungsergänzungen oder durch "Besondere Bedingungen" im überwiegenden Fall ausgehebelt wird.


    Hallo,


    im Normalfall zählen Masten und Freileitungen zu den weiteren Grundstücksbestandteilen, welche extra in den Vertrag eingeschlossen werden müssen.



    Den "Normalfall" können Sie vermutlich mangels Erfahrung gar nicht definieren, sorgen aber stattdessen beim TE unter Umständen für Verunsicherung. Oder vermitteln Sie Gebäudeversicherungen?



    Solange wir den Vertrag nicht kennen, sind Mutmaßungen und Spitzfindigkeiten unangebracht.

    Das stimmt so nicht.


    Beziehungsweise liest sich das Ganze so, als ob Masten gegen Beitragszuschlag beziehungsweise explizit im Antrag erwähnt mitversichert werden müssten.


    Als mitversichert gelten sämtliche fest mit dem Versicherungsgrundstück verbundenen Sachen

    (mitversicherte Grundstücksbestandteile).


    Ein „extra“ Einschluss ist nicht erforderlich.