da Versicherer grundsätzlich alles abstreiten, anfechten und Zermürbungsstrategie fahren
Guten Tag Andreas42.
Da Sie sich noch einmal gemeldet habe, antworte ich auch und entschuldige mich zuerst für die Begrifflichkeit der „klemmenden Hose“. Diese war unangemessen und unnötig von mir.
Das oben eingefügte Zitat von Ihnen verdeutlicht aber schon die rein grundsätzliche Problematik von Finanz-u. Versicherungsforen. Es gibt oftmals einen Unterschied zwischen der Erwartungshaltung eines Versicherungsnehmers und einem entsprechenden Procedere einer Versicherungsgesellschaft. Unbesehen der Tatsache, dass es durchaus auch Gesellschaften gibt, die ab und an und auch nicht immer in diese Richtung tendieren, diese aber von mir und vermutlich auch von keinem anderen seriösen Versicherungsmakler vermittelt werden. Dafür gibt es dann Strukturvertriebe.
Mich stört das Wort „grundsätzlich“ dahingehend, als dass dies vielleicht Ihren Erfahrungen entsprechen mag und es in diesem Forum, wie auch in anderen, immer wieder Mitglieder gibt, die aufgrund Ihrer persönlichen, im Detail nicht nachprüfbaren bzw. belegbaren Erlebnisse, in einigen Versicherungssparten „helfend“ tätig sein möchten, wiederum aber in anderen, insbesondere mit der eigenen negativ verknüpften Thematik, förmlich um sich schlagen und dann auch gegen die wenigen überhaupt noch hier Anwesenden hauptberuflich Tätigen angehen, in dem entweder bösartige oder verleumderische Unterstellungen geschrieben werden oder bestenfalls alles über einen Kamm geschert wird. Hier hat man es in der Regel (ist nicht auf Sie gemünzt!) mit Menschen zu tun, die man als Vermittler nicht geschenkt haben möchte.
Bezugnehmend darauf empfinde ich aber Ihre Aussage, ob ich als etwaiger Honorarberater einen unverhältnismäßigen Mehraufwand produziere und abrechne oder auch mal effizient zum Punkt komme als mindestens ebenso übergriffig und abwertend wie meine Aussage der „klemmenden Hose“. Sie haben es nur etwas höflicher ausgedrückt, implizieren damit aber etwas durchaus negatives, ohne mich zu kennen.
Weder betreibe ich Honorarberatung und ebenso wenig die thematisierte unerlaubte Rechtsberatung. Wie Sie diese juristisch einschätzen, wird sich von meiner Wahrnehmung, aber vor allem meinem Kenntnisstand, der Rechtsprechung zu diesem Thema und dem Versicherungsumfang meiner Vermögensschadenhaftpflichtversicherung vermutlich unterscheiden. Somit ist Ihre (ebenfalls geringschätzig abwertende) Anmerkung „Thema verfehlt“ obsolet.
Nicht umsonst bin ich hier ohne Klarnamen angemeldet, was als weiteren Punkt darlegt, dass ich hier ohne jegliches finanzielles Interesse angemeldet bin.
Wichtig in diesem Zusammenhang: Ich unterstelle das hier niemandem! Außer dem seltsamen Hörgeräteversicherungsonkel (jawohl, jetzt bewusst bösartiger Ausdruck), der hier in aller Regelmäßigkeit mit immer wieder neuen Profilen aufwartet, um sein „Wertgarantie-zu nix Nutze“-Produkt zu verticken. Sei’s drum….
Grundsätzlich helfe ich hier gerne, bin in diesem Zusammenhang dann aber immer und ausschließlich bemüht, inhaltlich korrekt Antworten zu geben. Das erfordert in, wenn auch eher wenigen Fällen, einen erhöhten Zeitaufwand.
Dieser ist aber naturgemäß ebenso wie eine nicht permanent vorhandene Motivation dazu nicht immer gegeben; ich erinnere mich diesbezüglich an einen Post aus dem Thema „BAV“ im April 2021, in dem es ähnlich wie in Ihrem Anliegen um tiefgehende Inhalte ging. (Auch) dort durfte ich mich in meiner Freizeit! mit einem Forentroll (Null Ahnung, aber riesengroßer Mund) herumschlagen. Das störte mich nicht so sehr, aber: Immer wieder werden hier Antworten gepostet, die dem Fragenden unter Umständen erhebliche finanzielle Nachteile einbringen könnten. Und das gilt es regelmäßig zu vermeiden meiner Meinung nach.
Wie sie selbst berichten, haben Sie einen nicht unerheblichen Zeitaufwand benötigt, um die grundsätzlichen Möglichkeiten Ihrer Problematik zu eruieren und scheinbar im Nachgang auch noch das Thema RV-Rückerstattung gelöst bekommen. Gut so.
Aber der Umfang Ihres Ursprungsposts schreckt imho schon rein optisch etwas ab.
Allein Ihre Fragen:
Finanzielle/Rechtliche Vor-/Nachteile für ex-AG? (Z.B: Rückerstattung/Nachforderung SV-Beiträge, Haftungsrisiken, Verwaltungsaufwand alter bAV bis Fälligkeit)
Prozedere (Ich bitte ex-AG um Abfindung? ex-AG kümmert sich um alles?)
erfordern jedenfalls für meinen Anspruch umfangreichere Antworten. Ob nun zwei oder drei Seiten, bliebe mir überlassen.
Schlussendlich bleibt nur anzumerken, dass Ihr Vertrag (ohne diesen zu kennen, somit ohne Gewähr) vermutlich einen Garantiezins von 1,75% plus etwas Überschüsse, vielleicht sogar in Fonds, bietet.
Das ist zugegeben nicht viel, steht aber für mein persönliches Empfinden aufgrund der vermuteten eher geringen Summe eben nicht unbedingt im Verhältnis zum bislang geführten und evtl. zukünftig zu betreibenden Aufwand. Ich persönlich, somit also nicht als Ratschlag zu verstehen, würde diesen ruhen lassen. Sie sind aber offensichtlich schon so hinlänglich informiert, als dass Sie sicherlich eine wohlinformierte Entscheidung treffen werden.
Eine Information gebe ich aber noch: Der Wegfall eines Kollektivtarifes bzw. die Fortführung im „Normaltarif“ bedingt vermutlich keine Verpflichtung des VR zur Aushändigung neuer AVB, da diese sich i.d.R. gar nicht ändern, sondern „nur“ eine Vergünstigung entfällt.
Allerdings hat es schon Fälle gegeben, in denen Gerichte die Fortführung eines Vertrages im Kollektivvertrag als Anspruch nach den Grundsätzen über die gewohnheitsrechtliche Erfüllungshaftung des Ex-AG bejaht haben. Ob sich so ein Aufwand lohnt, sei dahingestellt.
Beste Grüße
PS:
Sie erwarten hier im übrigen Antworten von Menschen, die seit mehr oder weniger geraumer Zeit im Ihrer Meinung nach unglaublich alt aussehenden System der provisionsbasierten Vermittlung beschäftigt sind und hier in Ihrer Freizeit antworten. Ihre diesbezügliche Anmerkung lässt mich Ihre Einstellung zu Versicherungsvermittlern mindestens vermuten. Motivationsfördernd ist es jedenfalls nicht.
Seien Sie versichert, dass sich
A) im Gegensatz zu Ihnen kaum jemand vorab intensiv mit Versicherungsthematiken auseinandersetzt und somit auf eine qualifizierte Beratung angewiesen ist,
B) in diesem Lande nur ein geringer Prozentsatz bereit wäre, für eine ordnungsgemäß-aufwändige Beratung eine angemessene Vergütung zu bezahlen und
C) nur ein Profi Ihre Fragen beantworten kann. Ich glaube kaum bis gar nicht, dass sich hier ein Laie zu Wort melden wird, schon gar nicht zu Ihrer durchaus komplexeren Thematik. Allein der inhaltlichen Tiefe als auch des Umfangs geschuldet wird sich wohl kein mit einer BAV ausgestatteten Arbeitnehmer mit Ihrer Frage auch nur im Ansatz beschäftigen.
Nur weil SIE der Meinung sind, dass Ihre Fragen direkt und zielgerichtet mit wenig Aufwand zu beantworten sind, muss das noch lange nicht so sein! Daher auch meine Anmerkung zu Ihrer Erwartungshaltung in meiner ersten Antwort.