Beiträge von MatthiasHelberg

    Moin,


    wenn die zuletzt in gesunden Tagen ausgeübte Tätigkeit ein Bürojob von 8 bis 17 Uhr war, dann war das vermutlich keine Tätigkeit, bei der Du Dich zwischendurch in einem verdunkelten Raum ins Bett legen musstest. Weder im Büro noch im Homeoffice.


    Wenn es jetzt eine gesundheitliche Beeinträchtigung gibt, die das zwingend erforderlich macht, kannst Du Deinen Beruf nicht mehr so ausüben, wie das in gesunden Tagen möglich war.


    Es stellt sich dann die Frage, ob die Einschränkung vermutlich dauerhaft ist (also meistens mindestens 6 Monate andauert).


    Dann stellt sich die Frage, wie groß die Einschränkung ist. Bedeutet das Hinlegen 1x für eine Stunde und vorher und hinterher kannst du jeweils 4 Stunden arbeiten? Oder alle 2 Stunden eine Stunde hinlegen? Oder geht nach 3 bis 4 Stunden gar nichts mehr, auch wenn Du Dich hinlegst? Lässt die Bürotätigkeit überhaupt solche Unterbrechungen zu oder können dann Termine, Fristen nicht eingehalten werden? Das sind wichtige Fragen, um den Grad der Berufsunfähigkeit (meistens > 50%) zu ermitteln.


    Ich denke, dass sind eher die entscheidenden Fragen als Büro oder Homeoffice.

    Hallo,


    oh, hier scheinen alle in Urlaub zu sein...(?)


    Wenn noch unklar ist, ob das mit dem Haus überhaupt klappt (und was es kosten wird), würde ich selbst bei der RLV ein eventuelles Darlehn nicht unbedingt berücksichtigen.


    Die Absicherung dafür mag in ein paar Jahren ein paar Euro mehr kosten (wegen höherem Alter beim Abschluss) aber es gibt zumindest aktuell zig Angebote mit guten Konditionen und sogar vereinfachten Gesundheitsfragen, wenn die Risiko-LV zeitnah im Zusammenhang mit einer Baufinanzierung beantragt wird.


    Andererseits weiß man eben auch nicht, was kommt. Mit einer schweren Erkrankung könnte es in ein paar Jahren mit einer zweiten RLV schwierig werden.


    Wie so oft ist es ein Abwägen: Wenn man wirklich auf Nummer sicher gehen will, besorgt man Versicherungsschutz auch auf Vorrat, solange man gesund genug ist. Die meisten Versicherer lassen ja eine Reduzierung oder Teilkündigung zu, falls es mit dem Haus doch nicht klappen sollte.


    Ich würde immer zwei Verträge über Kreuz machen: Kein Streß wegen Erbschaftssteuer und man kann für jeden den passenenden Versicherer, Versicherungssumme und Laufzeit individuell auswählen. Bei einem gemeinsamen Vertrag ist das nicht möglich.


    Herzliche Grüße

    Matthias Helberg

    Hallo,


    ohne Vollmacht kann man als Makler keine Vertragsinfos zu nicht selbst vermittelten Verträgen bei einem Versicherer anfordern. Sorgen würde ich mir eher machen, wenn das ohne eine Vollmacht funktionieren würde, Thema Datenschutz.


    Wenn es "nur" um die Anforderung von Bedingungen, Policenkopien und Nachträgen geht, reicht eine sogenannte Info-Vollmacht aus.

    Noch einfacher ist es, Sie besorgen selbst die Unterlagen, die der Kollege haben will.


    Die Sache mit der Prüfung bestehender, nicht selbst vermittelter, Versicherungsverträge gegen Entgelt ist für Versicherungsmakler immer eine Gratwanderung, weil das aus rechtlichen Gründen eigentlich Versicherungsberatern vorbehalten ist.


    Holt man als Versicherungsmakler einen solchen "Fremdvertrag" aber mit einer Maklervollmacht in den Bestand (taucht als Ansprechpartner dann also in den Vertragsunterlagen auf), stellt sich dieses rechtliche Problem so nicht. Es stellt sich nur die Frage, ob das Sinn macht, wenn der Vertrag eventuell ersetzt werden soll.


    Was mich interessieren würde: Was nimmt der Kollege für die Überprüfung der bestehenden BU?

    Hallo,


    ich kenne es aus diversen Leistungsfällen nicht anders, als dass die Versicherer im Leistungsfall Auskünfte exakt (oft taggenau) zu den Zeiträumen erfragen, die beim Abschluss ebenfalls erfragt wurden.


    Viel, viel wichtiger in der Praxis ist es, wenn irgendwie möglich, selbst die Auskünfte zu besorgen, die der Versicherer haben will - und ihn nicht etwa die Auskünfte ( z.B. bei Krankenkasse und Hausarzt) besorgen zu lassen. So erkennt man rechtzeitig, a) was der Versicherer wissen will und b) welche Auskünfte Krankenkassen und Ärzte geben.

    Hallo,

    ich habe mir nochmal die gesundheitliche Vorgeschichte aus dem Eingangsbeitrag angesehen:


    Es gab irgendwann vor dem Allianz-Antrag einen Unfall mit einer Kopfverletzung. Das wurde im Antrag auch angegeben.

    Als Unfall-Folge verblieben Schwerhörigkeit und Epilepsie. Ob noch vor dem Antrag oder später, ist nicht klar, vielleicht aber auch nicht ausschlaggebend. Denn nach eigener Aussage war der Unfall doch recht eindeutig ursächlich dafür? Damit besteht also mehr als vermutlich für Schwerhörigkeit und Epilepsie kein Versicherungsschutz bei der Allianz.


    Wenn beides nach wie vor besteht (was auch nicht klar kommuniziert ist), wird es höchst unwahrscheinlich, dass ein anderer Versicherer das wissentlich mitversichert.


    Bleibt die Frage, was sich an Diagnosen im Laufe der Jahre noch als Folge des Unfalls entwickeln oder herausstellen können?


    Bei einem Wechsel ohne Gesundheitsfragen vom Kombivertrag in eine selbständige BU der Allianz "erbt" man die damaligen Gesundheitsangaben und den daraus resultierenden Leistungsausschluss. Dadurch allein ergibt sich also keine Verbesserung (höchstens durch die Trennung von Sparen & Risikoabsicherung und inzwischen verbesserte BU-Versicherungsbedingungen). Spannend wäre ja auch die Frage, ob denn überhaupt im Antrag alle (Gesundheits-) Angaben vollständig gemacht wurden?


    Ob eine Verbesserung zu einem anderen Anbieter möglich ist, kann man durch eine anonymisierte Risikovoranfrage herausfinden. Die Chancen sind bei dieser Vorgeschichte (+ Hörsturz) nicht gerade groß, es kann auch durch die Bank Ablehnungen geben, insbesondere wenn man keinen guten Draht zu den Risikoprüfern hat. Würde ein Versicherer aber "nur" Schwerhörigkeit und Epilepsie ausschließen und nicht pauschal Unfallfolgen (bzw. Folgen des konkret benannten Unfalls) wäre das eine Verbesserung. Denn dann könnten später evtl. noch auftretende Unfallfolgen mitversichert sein.


    Vielleicht stellt sich am Ende auch heraus, dass der bestehende Vertrag zum jetzigen Zeitpunkt unbedingt erhalten bleiben sollte: Auch das kann man erst beurteilen, wenn man die anderen Punkte vorab vernünftig geklärt hat.

    Moin,


    im Allgemeinen ist in den Versicherungsbedingungen geregelt, welche Auskünfte der Versicherer a) in der Erstprüfung und b) bei der Nachprüfung einer Berufsunfähigkeit verlangen darf und c) welche Informationen man selbst als Versicherter ungefragt während des Bezugs von BU-Leistungen dem Versicherer mitteilen muss.


    Es hilft also nur ein Blick in die Versicherungsbedingungen.

    Hallo Bonny,


    zumindest ist die Diagnose allein nicht von vornherein aussichtslos.
    Das kann man über anonymisierte / pseudonymisierte Risikovoranfragen abklären (lassen).
    Wenn es funktionieren soll, braucht man dazu alle Infos, die auch ein Versicherer bekommen würde, wenn sich Ihre Tochter tatsächlich versichern wollte.


    Viel Erfolg!

    Hallo,


    die garantierten Rückkaufswerte waren (zumindest bei uns) Bestandteil der mit der Generali Software erstellten Anträge. Vielleicht da mal reingucken?


    Ansonsten sehe ich es wie Thomas Kliem: Bloß nicht einen Versicherungsschutz aufgeben, den man nicht mehr wiederbekommen kann.


    Psychische Erkrankungen sind übrigens auch in der gesezlichen Erwerbsminderungsrente die häufigste Ursache. Im Jahr 2015 waren das fast 43% der neu anerkannten Renten, also rund 75.000 Betroffene. Leider sind die Renten mit durchschinttlichen 717 EUR / Monat alles andere als genug. Es bleibt einem also gar nichts anderes übrig, als sich selbst abzusichern - es sei denn, man stellt sich offensiv auf Hartz IV und Grundsicherung ein.


    Vielleicht das Vorhaben noch einmal in Ruhe überdenken?


    Herzliche Grüße
    Matthias Helberg

    Hallo Standardkunde,


    wir kennen ja die Details des Falls nicht (gehören hier auch nicht rein).


    Die schönsten Versicherungsbedingungen helfen jedenfalls nicht, wenn man sich als Kunde auf den erstbesten Deal einlässt, den der Versicherer einem vorschlägt. Dass man dafür Kraft und Standhaftigkeit braucht in einer Situation, in der man schon genügend andere Sorgen hat, ist nur allzu verständlich. Daher kann ich es auch gut nachvollziehen, wenn jemand geneigt ist, den Spatzen in der Hand der Taube auf dem Dach vorzuziehen.


    Ansonsten können wir es hier im Forum nicht oft genug schreiben: Beim Abschluss, wie im Leistungsfall kann man erfahrene Profis gut gebrauchen. Am besten frühzeitig, spätestens, wenn man irgendetwas unterschreiben soll, bei dem man ein komisches Gefühl hat. Hat man bereits Fakten geschaffen (den Spatz in der Hand), wird es auch für Profis verdammt schwierig, etwas zu reparieren (die Taube doch noch zu bekommen).


    Ich wünsche allen Berufsunfähigen viel Erfolg bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche.

    Hallo,


    für mich klingt es so, dass der Versicherer unter Umständen die Berufsunfähigkeit nicht anerkennen möchte, obwohl er es eventuell müsste.


    Die Berufsunfähigkeit gilt für den zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Einschränkungen ausgeübt wurde. Die Leistung einstellen kann ein Versicherer in jüngeren Verträgen bei einer anerkannten Berufsunfähigkeit i.d.R. nur dann, wenn der Versicherer beweisen kann, dass die Berufsunfähigkeit im bisherigen Beruf nicht mehr zu 50% besteht, oder eine andere Tätigkeit konkret ausgeübt wird, die der bisherigen Lebensstellung entspricht (z.B. mit mindestens 80% des bisherigen Einkommens).


    Das Unterschreiben einer solchen individuellen Vereinbarung ist demnach vielleicht nicht so wirklich ratsam - vor allem, wenn man sich nicht voher rechtlich hat beraten lassen.


    Kleiner Trost: Es geht auch anderen so ähnlich und jemand hat es bis zum BGH durchgeklagt.


    Weiterer Trost: In diesem Video erklärt den BGH-Fall ein Rechtsanwalt -> https://www.youtube.com/watch?v=AlF8YgZb3Wk


    Noch ein Trost: Den Rechtsanwalt kann man auch mit der Prüfung beauftragen, ob das alles mit rechten Dingen vor sich gegangen ist. Hier im Forum kann man das nämlich nicht.


    Viel Erfolg!

    Hallo,


    "gängig" ist bei uns keinerlei Kombination mit irgendwas.


    Ich schätze, etwa 15% unserer Kunden fragen bei uns an, weil sie aus irgendwelchen BU-Kombinationen aussteigen wollen (zu unflexibel, zu teuer, unrentabel...).


    Hingegen haben wir exakt 0% an Kunden, die bedauern, eine Kombi-Lösung nicht gewählt zu haben und das ändern wollen.


    PS: Etwas nicht zu kombinieren bedeutet aber nicht, dass man andere Baustellen wie Altersvorsorge außen vor lassen kann. Alles eine Frage der Gestaltung...


    Viel Erfolg!

    Hallo psyche,


    eine vor mehreren Jahren (erfolgreich) abgeschlossene Psychotherapie ist auch bei normaler Gesundheitsprüfung nicht automatisch ein KO-Kriterium. Vor allem bedeutet es nicht, dass überhaupt kein Versicherungsschutz zustande kommen kann.


    Das sind stets Einzelfallentscheidungen bei denen es auf alle Details und das Gesamtbild (andere Diagnosen, Alter, Beruf...) ankommt.


    Eine vereinfachte Gesundheitsprüfung ist dafür nicht einmal erforderlich - kann aber dennoch passen.


    Viel Erfolg!