Hallo zusammen,
ich hänge derzeit zwischen den Fronten und hoffe, dass der eine oder andere vielleicht noch einen fachkundigen Rat für mich hat, wie ich voran komme.
Konkret geht es darum, dass wir im Januar 2010 Schäden angezeigt wurden, du unstreitig durch unsere Haustiere während der Mietzeit (auszug aus der Wohnung Dezember 2009) verursacht wurden. Konkret geht es zum einem um eine "Holzwand" mit Holztür (Fall 1), die zerkratzt wurde und um einen Schrank, bei dem die Fassung beschädigt wurde (Katze ist drauf gesprungen, Fassung ist dann abgebrochen - Fall 2).
Nun hab ich für die Holzwand einen Kostenvoranschlag bei einer Schreinerei eingeholt und die schätzt die Reparatur auf 970€ zzgl. MWSt. Beim Schrank habe ich versucht, Ersatzteile zu beschaffen, ging aber nicht mehr da der Hersteller schon vor längerem in Konkurs gegangen ist und Teile aus dem Baumarkt nicht passen.
Nun ist es so, dass die Versicherung eine Freigabe für Fall 1 erteilt auf Basis des Kostenvoranschlages. Für Fall 2 hat Sie direkt meine Ex-Vermieter kontaktiert, da er noch ein paar Details nennen sollte.
Jetzt ist es so, das mein Ex-Vermieter nicht aktiv geworden ist. Soll heißen, er hat weder die Reparatur beauftragt noch hat er die geforderten Details an die Versicherung weitergereicht.
Das Problem ist, das ich nach Konsultierung des Mieterbund nun in einer Zwickmühle stecke: Mein Ex-Vermieter kann mindestens 3 Jahre seine Forderung (ggf. sogar noch länger) geltend machen, der gemeldete Fall bei der Haftpflichtversicherung verjährt aber nach 2 Jahren. D.h. er könnte 2 Jahre und 1 Tag warten, dann seine Forderungen stellen und ich würde auf den ganzen Kosten sitzen bleiben.
Der Anwalt vom Mieterbund hat mir nun den Tipp gegeben, dass ich in Rücksprache mit meiner Haftpflichtversicherung versuchen solle, Rückendeckung zu bekommen für eine "pauschale Abgeltung der Ansprüche". Damit könne ich dann aktiv auf meinen Ex-Vermieter zugehen und versuchen, die Sache vom Tisch zu bekommen.
Entsprechend hab ich nun meine Haftpflicht-Versicherung kontaktiert und gefragt, ob das möglich wäre. Die Frage ist nun: Könnte es irgendwelche "Tricks" geben, meinen Ex-Vermieter vor Ablauf der Verjährungsfrist zur Mitarbeit bewegen zu können? Das Problem ist: Der Anwalt vom Mieterbund sagt, dass mein Ex-Vermieter sich nicht mit meiner Hapftlichtversicherung "rumärgern" müsse sondern das ich sein Ansprechpartner bin - wenn der sich aber nicht richtig kooperativ zeigt, komme ich ja auch nicht voran.
prodigy7