Beiträge von prodigy7

    Hallo zusammen!


    Wir haben einen Wasserschaden in unserer Eigentumswohnung, der durch eine Undichtigkeit im Unterputzspülkasten kommt. Ich wurde jetzt informiert, dass die meisten Kosten durch die Wohngebäudeversicherung übernommen werden, bis auf die Kosten, die für die Instandsetzung des Unterputzspülkastens entstehen. Ich bin ja froh, dass überhaupt (und das meiste an Kosten) bezahlt wird, ich frage mich jetzt aber: Welche Versicherungen übernimmt denn die Schäden, wenn wie in meinem Fall der Unterputzspülkasten undicht wird? Kann man das überhaupt versichern?

    Hallo zusammen!


    Aktuell habe ich in meinem direkten Umfeld den Fall, dass ich die BU Beantragen möchte. Hierzu haben wir uns vorab Unterstützung gesucht bei einer Dame, die Ihre Hilfe vorab für die Beantragung der BU anbietet. Es gab hier eine Vorabeinschätzung und jetzt haben wir ein Angebot erhalten, dass schon "knackig" ist. Meine Frage wäre an die, die aktuell dabei sind die BU zu beantragen oder es schon erfolgreich (oder auch nicht) beantragt haben: Habt ihr euch unterstützen lassen bei der Beantragung? Wenn Ja, durch wen? Was ich so beim Googlen gefunden hat, wurde oft abgeraten davon, die Unterstützung von Anwälten in Anspruch zu nehmen, da diese wohl oft nicht so erfahren wären in der Thematik bzw. auch gerne klagewütig sind.

    Aktuell steht jetzt im Raum bei uns, eine höhere 4stellige Summe zu zahlen um unterstützt zu werden bei der Einreichung der BU, es selbst zu machen. Oder uns helfen zu lassen durch jemanden, den wir noch nicht kennen.


    Vielleicht habt ihr das eine oder andere nützliche für uns, was uns helfen könnte? :)

    Hallo Piet,


    danke für deine Antwort. Ja, die Frage stellen wir uns auch: Welches Interesse bzw. Motivation hat unser Ex-Vermieter, das er nicht zu potte kommt. Letztendlich versuchen wir uns das momentan auch nur so zu erklären, wie wir ihn aus unserer Mietzeit kennen: Er ist nicht in der Lage, einigermaßen strukturiert mit Aufgaben umzugehen die er hat - versucht alles Mündlich zu erledigen (angeblich hätte er mit meiner Versicherung telefoniert) und die schriftliche Form ist ihm nahezu unbekannt.
    Zum Tipp, ihn zu kontaktieren: Ich hab ihn bereits mehrfach schriftlich aufgefordert, die Sache zum Abschluss zu bringen - blieb alles ohne Reaktion. Im Endeffekt ist er jetzt erst wieder auf mich zukommen, nachdem die noch offene Nebenkostenabrechnung kam, ich die bezahlt hatte und im Gegegenzug die Begleichung der offenen Posten gefordert habe.
    Mein Versuch wird jetzt sein, mit ihm nochmal direkt Kontakt aufzunehmen und in irgendeiner Art und Weise mit ihm eine Vereinbarung zu treffen (dann auch schriftlich), das wir einen Schritt voran kommen. Aber wenn das nicht fruchtet, bin ich auch relativ ratlos.


    Gruß
    prodigy7

    Hallo zusammen,


    ich hänge derzeit zwischen den Fronten und hoffe, dass der eine oder andere vielleicht noch einen fachkundigen Rat für mich hat, wie ich voran komme.


    Konkret geht es darum, dass wir im Januar 2010 Schäden angezeigt wurden, du unstreitig durch unsere Haustiere während der Mietzeit (auszug aus der Wohnung Dezember 2009) verursacht wurden. Konkret geht es zum einem um eine "Holzwand" mit Holztür (Fall 1), die zerkratzt wurde und um einen Schrank, bei dem die Fassung beschädigt wurde (Katze ist drauf gesprungen, Fassung ist dann abgebrochen - Fall 2).
    Nun hab ich für die Holzwand einen Kostenvoranschlag bei einer Schreinerei eingeholt und die schätzt die Reparatur auf 970€ zzgl. MWSt. Beim Schrank habe ich versucht, Ersatzteile zu beschaffen, ging aber nicht mehr da der Hersteller schon vor längerem in Konkurs gegangen ist und Teile aus dem Baumarkt nicht passen.


    Nun ist es so, dass die Versicherung eine Freigabe für Fall 1 erteilt auf Basis des Kostenvoranschlages. Für Fall 2 hat Sie direkt meine Ex-Vermieter kontaktiert, da er noch ein paar Details nennen sollte.
    Jetzt ist es so, das mein Ex-Vermieter nicht aktiv geworden ist. Soll heißen, er hat weder die Reparatur beauftragt noch hat er die geforderten Details an die Versicherung weitergereicht.
    Das Problem ist, das ich nach Konsultierung des Mieterbund nun in einer Zwickmühle stecke: Mein Ex-Vermieter kann mindestens 3 Jahre seine Forderung (ggf. sogar noch länger) geltend machen, der gemeldete Fall bei der Haftpflichtversicherung verjährt aber nach 2 Jahren. D.h. er könnte 2 Jahre und 1 Tag warten, dann seine Forderungen stellen und ich würde auf den ganzen Kosten sitzen bleiben.
    Der Anwalt vom Mieterbund hat mir nun den Tipp gegeben, dass ich in Rücksprache mit meiner Haftpflichtversicherung versuchen solle, Rückendeckung zu bekommen für eine "pauschale Abgeltung der Ansprüche". Damit könne ich dann aktiv auf meinen Ex-Vermieter zugehen und versuchen, die Sache vom Tisch zu bekommen.
    Entsprechend hab ich nun meine Haftpflicht-Versicherung kontaktiert und gefragt, ob das möglich wäre. Die Frage ist nun: Könnte es irgendwelche "Tricks" geben, meinen Ex-Vermieter vor Ablauf der Verjährungsfrist zur Mitarbeit bewegen zu können? Das Problem ist: Der Anwalt vom Mieterbund sagt, dass mein Ex-Vermieter sich nicht mit meiner Hapftlichtversicherung "rumärgern" müsse sondern das ich sein Ansprechpartner bin - wenn der sich aber nicht richtig kooperativ zeigt, komme ich ja auch nicht voran.


    prodigy7