Beiträge von Peter Wolnitza

    ... versichert ist die berufliche Tätigkeit, so wie sie zu gesunden Tagen ausgesatltet war ...


    So steht es zunächst mal in den meisten Vertragsbedingungen.

    Es wäre also zuerst zu prüfen, ob das Home Office tatsächlich die "zuletzt (dauerhaft) ausgeübte Tätigkeit" war oder bereits eine Reaktion auf das geschilderte Krankheitsbild. Ebenso könnte es sein, dass die Tätigkeit im Home Office ja nicht der "Normalzustand" ist, sondern nur eine Reaktion/vorübergehende Massnahme wegen Covid.

    In diesen Fällen ist wohl eher die Tätigkeit im Büro der Maßstab.


    Wenn es sich bei dem HO um eine dauerhaft geplante/umgesetzte Lösung handelt, würde man wohl eher die HO-Tätigkeit als Vergleich heran ziehen.


    Denke, dass die Ergebnisse in der Bewertung unterschiedlich ausfallen würden und der Bürokandidat es leichter hätte, den BU Fall nachzuweisen.


    Ich fürchte, auf Deine Frage wirst Du erst im konkreten Leistungsfall eine verlässliche Antwort erhalten.

    Sorry, ich konnte es mir nicht verkneifen ... nach einer vernünftigen Beratung werden Sie erkennen, an welchen Stellen ich Sie "ein wenig auf die Schippe" genommen habe. Einige Fragen schreien geradezu nach einer doofen Antwort.



    Zitat

    Nachfolgend habe ich mal die (meiner Meinung nach bzw. für mich) wichtigsten Punkten/Fragen zusammengetragen - in der Hoffnung, dass mir hier jemand mit dem Thema weiterhelfen kann:

    Ganz ehrlich: Keine dieser Fragen ist so richtig relevant


    Zitat

    > Welche Auswirkungen hat denn die aktuelle Wirtschafts-/Krisensituation konkret auf Neu-/Altverträge für BU-Versicherungen? Oder anders gefragt: Ist das aktuell eher eine schlechte Zeit eine entsprechende Versicherung abzuschließen?


    Beste Zeit ist immer jetzt - oder wollen Sie bis über 40 warten, bis evtl. noch ein paar Zipperlein dazu gkommen sind? Was hat sich denn in den letzten Jahren bei der BU Versicherung wegen geändert wegen Aufschwung/Abschwung in der Wirtschaft?



    Zitat

    > Wer zahlt die gesetzliche Krankenversicherung, Pflegeversicherung und die Rentenversicherung im Falle einer anerkannten BU?

    --> wenn ich das richtig recherchiert habe, dann entfallen die entsprechenden Beiträge (wenn man zuvor pflichtversichert war)


    Leider falsch recherchiert.


    Zitat

    > Muss der Beitrag zur BU-Versicherung auch im Falle einer anerkannten BU weitergezahlt werden?

    --> wenn ich das richtig recherchiert habe, dann entfällt im Leistungsfall die Beitragspflicht

    Hier haben Sie tatsächlich richtig recherchiert.


    Zitat

    > Wenn man über einen längeren Zeitraum nicht mehr in der Lage ist die monatlichen Beiträge zur BU-Versicherung zu bezahlen, ab wann verliert man die Versicherung?

    --> wenn man 1 Jahr lang die Beträge nicht mehr zahlen konnte, dann ist der Vertrag endgültig weg. Stimmt das so?


    Erstmal prinzipiell nein - hängt aber im Detail vom jeweiligen Versicherer ab.


    Zitat

    > Allgemein zum Thema Gesundheitsfragen:

    Wenn ich das richtig verstanden habe, dann ist die Gesundheitshistorie der letzten 5 Jahre relevant.


    Es ist das relevant, was der Versicherer in Textform erfragt. Können 2,3,5 oder 10 Jahre sein.


    Zitat

    Soweit mir bekannt, gibt es wohl die Möglichkeit die Gesundheitsfragen vorab einzusehen bzw. vor dem eigentlichen Antrag unverbindlich/anonym durchzulesen (um zu sehen, was einen erwartet). Ist das so noch richtig?


    Auf der Seite des jeweiligen Versicherers ein Blanko-Formular downloaden?


    Zitat

    Wenn man nach dem Abschluss einer BU-Versicherung bei einem Arzt wegen irgendetwas behandelt wurde, muss das dann immer dem Versicherer mitgeteilt werden (also gibt es quasi eine Art Meldepflicht)?


    Ja, Sie müssen alles und jederzeit unverzüglich nachmelden. Nicht dass den Jungs bei der Versicherung am Ende noch langweilig wird. Schliesslich kriegen die ja jeden Monat Kohle von Ihnen.



    Zitat

    > Konkret zu den Gesundheitsfragen:

    Flugangst kann wohl zum Ausschluss führen. Ist das wirklich ein Thema (sofern man hierzu nie in Behandlung war und es nirgendwo vermerkt wurde)?


    Ja das kann zum Ausschluss führen. Wenn Sie Pilot sind.


    Zitat

    In wie weit hat eine Brille Auswirkungen auf einen Ausschluss?


    Evtl können Sie OHNE Brille das Kleingedruckte nicht lesen und setzen Ihre Unterschrift an die verkehrte Stelle. Und Interessenten mit Kontaktlinsen werden überhaupt nicht angenommen!


    Zitat

    Angenommen man hatte vor 2 Jahren eine kleine Schnittverletzung am Finger, die sicherheitshalber im Krankenhaus genäht wurde. Ist das relevant für die BU-Versicherung bzw. welche Auswirkungen hat das dann in der Regel?


    Siehe oben: Relevant ist alles, wonach der Versicherer in Textform fragt.


    Zitat

    Gibt es eine Empfehlung, ab wann man frühestens nach dem Abschluss einer BU-Versicherung wieder zum Gesundheits-Checkup gehen sollte oder ist das nicht relevant (falls da etwas entdeckt werden sollte)?


    Frühestens nach 10 Jahren, weil dann die Gefahr nicht mehr besteht, wegen einer Verletzung der Vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung den Vertrag zu verlieren. Vorher sollte man nur zur Vorsorge gehen, wenn man 100% sicher sein kann, dass nichts festgestellt wird.



    Zitat

    > Thema abgefragte Hobbys:

    Hobbys wie reiten oder klettern führen wohl oftmals zum Ausschluss - wie sieht es z. B. mit normalem Wandern aus? Das müsste ja eigentlich eher positiv sein, oder?


    Ab 3.000 km pro Jahr gibts den Goldenen Wanderschuh und 0,005 % Nachlass. Allerdings nur bei Versicherern aus Bayern.


    Ne, also jetzt mal im Ernst:
    Ganz, ganz dringende Empfehlung: Lassen Sie sich von einem Profi vernünftig beraten. Sie sind bzgl. Ihrer Fragen so nebendran, dass Ohne Beratung das Schlimmste zu befürchten ist.

    Hi,


    also vorweg: Ich habe keine Ahnung von Wohngebäudeversicherung und deren rechtlichen Grundlagen.


    Mir ist beim Lesen nur eine ganz andere Frage durch den Kopf gegangen:

    Warum willst Du bei einem Versicherer/Vermittler bleiben, der solche Spirenzchen abzieht?

    Glaubst Du ernsthaft, dass der im Schadensgfall anders mit Dir umspringt?


    Hier im Forum (und draussen im offenen WWW) findest du doch jede Menge guter Versicherungsmakler, die Dich kompetent beraten und mit Sicherheit gute Angebote und jede Menge Kompetenz auf der Pfanne haben.


    Warum also über so einen Kasper-Versicherer aufregen - zumal vor 40 Jahren auch die Vertragsbedingungen mit ziemlicher Sicherheit nicht so gut waren wie heute.


    Aber wie gesagt: kein Sach-Profi .. nur laut gedacht.

    ich bin mir auch nicht sicher, nach welchen Kriterien man hier entscheiden soll. ich wollte letztlich nur mit bis zu 50€ monatlich starten, es gibt aber auch Verträge, die mich bei -auf dem Papier etwa gleichen Rahmenbedingungen- für um die 100€ absichern wollen.

    Wenn Du nicht weißt, nach welchen Kriterien man hier entscheiden soll.... wie willst Du erkennen, ob etwa gleiche Rahmenbedingungen vorliegen..?

    Sorry Unterschiede in den AVB sind existenziell - die entscheiden über Kohle oder nicht-Kohle...


    3 Makler? dreimal ERGO? eigentlich unvorstellbar aus meiner Sicht.


    Eine BU nach einem Beitragsprimat festzulegen und auszusuchen ist leider wenig zielführend.

    zu Frage 1: nein, da hast Du mit Sicherheit etwas falsch verstanden, ist vermutlich Verlauf der beitragsfreien Versicherungssumme oder Vertragsguthaben


    zu Frage 2: Würde ich als Makler nicht mit der Kneifzange anpacken


    zu Frage 3: a) BU im Sinne der privaten BU versicherung bedeutet noch lange nicht, dass man auch Erwerbsgemindert ist und die EMI Bekommt (=Ewerbsminderungsrente) Ablehnungsquote EMI liegt bei knapp 50%. Sehr gewagt, das in die Planung der persönlichen Absicherung einfach mal so stramm mit rein zu rechnen.


    Die aktuell knapp 1000.- sind defintiv zu wenig, kannst Du Dir (von wenigen speziellen Situationen abgesehen) besser ganz sparen.

    Laufzeit ist auch zu kurz - siehe akt. Diskussion in der Politik über Heraufsetzung des Rentenalters


    Step 1: Versicherbarkeit prüfen (Gesundheitshistorie aufbereiten) - Risikovoranfrage

    Step 2: Welche Option wählt man a) anderer Vertrag oben drauf packen? b) Kompletter Wechsel

    (Da sind ein paar andere Dinge viel, viel relevanter als die Prämie......)

    Gerade mal kurz drüber geschaut (kannte den Tarif noch gar nicht - wieder was dazu gelernt). Konnte jetzt keine zeitliche Limitierung erkennen.

    Daher ist der Tarif in die engere Wahl zu nehmen.


    Zu prüfen wäre jetzt allerdings noch, um was für eine Anwartschaft es sich bei den alternativ angebotenen Tarifen handelt.

    Kurzversion:

    Kleine AWV - konserviert den Gesundheitszustand

    Grosse AWV - konserviert Gesundheitszustand + Eintrittsalter


    Bei dem Optionstarif wird "Nur" der Gesundheitszustand konserviert.

    Moin, der Gedankengang ist im Prinzip nachvollziehbar... vor allem, wenn man schwäbische Vorfahren hat ;)
    aaaber:
    Die Möglichkeit, aus einem Optionstarif in einen anderen Tarif umzustellen ist bei den meisten Gesellschaften an Vorgaben (sog. auslösende Ereignisse) gekoppelt und zudem oft zeitlich limitiert... (max. Endalter... erstmaliges Überschreiten der JAEG ... etc..etc..) hier muss man sich die Vertragsbedingungen des Optionstarifes sehr genau anschauen, um nicht irgendwelche Stolperfallen zu übersehen.

    ja, GKV Möglich. Eine Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 8 Abs. 1 Nr. 5 SGB V gilt nur für das jeweilige Studium, für das sie ausgesprochen/beantragt wurde. Für ein nachfolgendes bzw. späteres Studium – z.B. neuer Bachelor oder anschließender Master – gilt es nicht.

    Heisst: Mit Beginn des neuen Studiums besteht erneut die Option, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Nutzt man diese Option nicht, folgt GKV Versicherung.


    Allerdings muss man ein wenig aufpassen: sollte mehr als ein Monat dazwischen liegen.


    Hier ganz gut erklärt: Studentische Krankenversicherung

    Ich wollte damit sagen das es sehr wohl eine ganze Reihe an Versicherern gibt die Kinder alleine versichern. Natürlich funktioniert das nur wenn das Kind gesund ist, das ist richtig. Die Aufnahmeverpflichtung nach Geburt geht natürlich nur bei der Gesellschaft wo auch die Eltern versichert sind.

    Das sollte immer die absolute Notlösung bleiben, das Kind woanders als das Elternteil zu versichern.

    1. Die Anzahl der Versicherer, die ein Kind alleine versichern, ist sehr überschaubar.

    2. Viele versichern dann erst ab Alter 1 Jahr oder noch höher

    3. Sollte man sehr genau hinschauen, AB WANN der Versicherungsschutz genau beginnt.

    Da gibt es lustige Formulierungen in den Vertragsbedingungen.
    Daher sollte man in einem solchen Fall (Kind soll nicht über die KV des privat versicherten Elternteiles versichert werden) wie folgt vorgehen:
    Bereits VOR der Geburt checken und prüfen, ob ggfls. ein anderer Versicherer in Frage kommt - dabei genauestens darauf achten, WANN der Versicherungsschutz des jeweiligen Versicherers für das Kind beginnt.

    Sollte sich da keiner finden, oder man die Mühe eines Antrages und die ggfls. sich ergebende Unsicherheit bzgl. Beginn scheuen, dann kann man immer noch innerhalb von 2 Monaten nach Geburt über den sog. Kontrahierungszwang die Versicherung rückwirkend ab Geburt bei dem Versicherer verlangen, bei dem das Elternteil versichert ist.

    Lass raten:
    Belastbare Belege oder Beweise gibt es vermutlich auch keine?


    Wir fassen zusammen:
    Du behauptest also ernsthaft, dass ein "leitender Leistungsprüfer" einer Versicherungsgesellschaft im BU Bereich Leistungsanträge von Kunden bewusst mit falschen Argumenten ablehnt, damit seine Frau als Rechtsanwältin (schickt er den Kunden bei der Ablehnung dann gleich die Visitenkarte seiner Frau mit?) die Fälle dann bearbeiten kann????
    Ja nee.. is klar... und welche Größe hat Dein Alu-Hut?

    Sorry, jedem der fehlerfrei bis 5 zählen muss eigentlich klar sein, dass das ne urban legend ist.. (Spinne in der Yucca Palme)

    Hör bitte auf, zu ernsthaften Fragen, die auf vernünftige Antworten warten, so einen bullshit zu schreiben!

    Überall???? (=Auf vielen Seiten von Anwälten?)

    Das Beantragen einer BU Leistung ist in den meisten Fällen KEIN Juristisches Problem, sondern ein Medizinisches.

    So wird z.B. eine exakte Beschreibung der beruflichen Tätigkeit, (so wie zu gesunden Tagen ausgestaltet) benötigt.

    Anhand dieser Beschreibung bestätigt der Arzt, was noch geht und was nicht mehr.

    Dass hierbei ein auf Versicherungsrecht spezialisierter Anwalt dafür der kompetente Helfer ist, bezweifle ich zunächst mal.


    Auf alle Fälle (=ganz, ganz dringende Empfehlung!): NIEMALS versuchen, einen BU Leistungsfall alleine auf die Spur zu bekommen!!!

    IMMER professionelle Hilfe dazu holen! Entweder eine(n) Versicherungsberater(in) oder spezielle Dienstleister, die auf sowas spezialisiert sind.


    2 Versicherungsberater:

    Michael Ratzmann

    http://www.kanzlei-ratzmann.de/index.html


    Angela Baumeister

    https://www.versicherungsberaterin.net/


    Mit Beiden habe ich selber schon sehr gute Erfahrungen gemacht.


    Hier noch zwei Dienstleister:

    https://bu-expertenservice.de/

    https://bu-leistungsfallbegleitung.de/

    versichert ist immer der zuletzt ausgeübte Beruf vor Eintritt der Berufsunfähigkeit. Wenn also jetzt oder vor kurzem eine BU eingetreten ist, dann ist der letzte ausgeübte Beruf entscheidend - hier im Fall also der technische Fachverkäufer, wenn der Beruf schon über einen gewissen Zeitraum ausgeübt wurde


    Tipp: Falls noch nicht vorhanden unbedingt vor BU-Antrag eine Rechtsschutz abschließen. Danach ist es nicht mehr möglich.


    Gratulation!
    Erster Beitrag und gleich zweimal Unsinn!


    Es gab in der Vergangenheit durchaus Versicherer, die da andere Formulierungen in Ihren AVB stehen hatten bzgl versichertem Risiko. Da der TO hier von 2013 Leistungsbezug schreibt und wir nicht wissen können, wann der BU Vertrag seinerzeit abgeschlossen wurde,
    wissen wir auch nicht, welche Formulierung zugrunde liegt und jede Aussage dazu ist heiteres Tarife raten!


    Zum Thema Rechtsschutz
    Auch hier gibt es bei den Versicherern unterschiedliche Definitionen, WANN das schadenauslösende Ereigniss eingetreten ist. Zumal der Tipp an den TO vor Antragstellung der BU eine RS abzuschliessen, mich daran zweifeln lässt,
    ob Sie das Eingangsposting gelesen und verstanden haben...


    Fehlt nur noch der Link auf: Hier können Sie RS vergleichen...

    Moin,
    Wollte ja eigentlich zu dem Thread gar nix schreiben, aber angesichts des verzapften Unsinns muss ich doch ein paar Zeilen los werden, damit sich da bei den Lesern nichts Falsches fest brennt:


    Ich empfehle mal den Status des Vermittlers zu überprüfen!


    Was hat das mit der Fragestellung des TO zu tun?


    Aus ihren Datenflut entnehme ich das Sie bisher und Zukünftig nicht BU, sondern eher EU versichert sind! 51 € bei 1150 € Rente?


    Ihren Aussagen/Vermutungen entnehme ich, dass Ihr Wissensstand bzgl BU eher Nachhilfebedürftig ist.
    Wir wissen nichts über Endalter, Versicherungsdauern etc. - insofern ist Ihre Aussage nicht mehr als "heiteres Tarife raten"
    ... und dass der EGO TOP der HDI (in dem der TO nach eigenen Angaben versichert ist), seit neuestem eine EU Versicherung sein könnte, ist mir noch gar nicht aufgefallen bisher.. :whistling:


    Schade das es nicht bei der Nürnberger geklappt hat! Die hätte schon bei einer dauerhaften Absenkung des Einkommens von 20 % eine Leistung der BU ausgelöst!


    Autsch... Wo haben Sie denn den Unsinn her? Wer hat Ihnen denn das erzählt? Bei solchen Aussagen stehen einem wirklich die Haare zu Berge!
    Sicherlich können Sie dieses ach so tolle feature der Nürnberger doch mal anhand der AVB belegen?


    Nicht nur auf den Namen schauen, sondern in den AGB's, denn der Übergang zwischen BU und EU ist schleichend!


    Stimmt, manchmal merkt man gar nicht, wenn man den Job besser nicht mehr ausüben sollte...


    Das hängt von den Bedingungen ab,


    Der erste wahre Satz.


    - ob eine Abstrakte oder konkrete Verweisung gibt,
    - ob es eine Klausel wegen Pflicht der Arbeitsplatzumgestaltung gibt,
    - ob es eine nur zeitweilige Leistung oder bis zum Rentenbeginn geleistet wird,
    - ob es eine Summen oder Schadensversicherung ist


    Da gibts nix zu überprüfen. BU Versicherung war noch nie etwas anderes als eine Summenversicherung.



    Leider haben sich die beiden ersten absolut stümperhaft verhalten!
    Allein die Aussage:" Aber auch da schlechtes Gefühl, er hat gesagt sowas wie anonyme Risikovoranfragen gibt es nicht mehr..!" Dies stimmt zum Teil:"Für alle 150.000 gebundene Vermittler, stimmt dies!
    Für die 46.000 Makler in ganz Deutschland eben nicht!"


    Wenn Sie Ahnung vom Thema hätten, wüssten Sie, dass vor DSGVO sehr viele Lebensversicherer keine anonymen Anfragen bearbeitet haben.


    Wie man einen Makler einfach erkennt? Eine einfache Frage, dafür? Fragen sie ihnen:"An welchen Pool er angeschlossen ist! Antwortet er "FondsFinanz,....!" so ist er einer der 42.000 Makler die über diesen Pool angebunden ist!
    Aber eigentlich müsste HDI über eine Ausschließlichkeit vertrieben werden! Auch wenn diese bei den Poolfachtagen dabei sind!


    Eine abstrusere Definition des Begriffes Makler ist mir in all den Jahren nun auch noch nicht untergekommen... muss ich doch glatt mal meinen Maklerstatus prüfen, da ich kein FF Mitglied bin und auch noch nie an deren Tagungen teilgenommen habe...



    Ich kann als aktiver Makler nur sagen:"Das eine BU Versicherung, hochkomplex und je höher die BU Leistung ist sich eher über Wochen hinziehen kann! Und ein Arztbesuch eher zwingend wird!
    Wer eine BU in wenigen Stunden abschließt, braucht sich nicht im Schadensfall über die jahrelange gerichtliche Nacharbeit wundern!


    Hier kann ich der Aussage sogar zustimmen, zumindest teilweise. Schätze mal, so 99% aller BU Anträge gehen OHNE Arztbesuch über die Bühne, wird erst zwingend bei hohen Summen, wenn der Versicherer auf einer ärztlichen Untersuchung besteht.



    Noch fragen?Bruno1968


    Ja - eine hätte ich noch: Beraten Sie wirklich unbedarfte Kunde zum Thema BU versicherung??

    Ja, es gibt derzeit so ca. 100 Stellen in den Vertragsbedingungen (=das Kleingedruckte=das, was man letzten Endes kauft!), an denen sich die Gesellschaften voneinander unterscheiden.
    Die aufgezählten Punkte sind - bis auf den ersten - da nicht bei: Es sind lediglich individuelle Ausgestaltungsmerkmale.
    Viel Erfolg bei der Suche ... wird wohl leider eher auf "heiteres Tarife raten" hinauslaufen.

    Ich habe in meinem Posting nicht von "anonymen" Risikovoranfragen gesprochen - da gibts aus Kunden/Verbrauchersicht keinen Grund für, diese anonymisiert durch zu führen.
    (DSGVO Gründe mal aussen vor gelassen, die betreffen eher die Bequemlichkeit des Vermittlers)


    Da hat irgendwann mal irgendjemand irgendeine Story in die Welt gesetzt und seither fantasieren alle von anonymen RiVos....

    Hallo,


    die Anwtort auf die Frage hängt davon ab, welche Fragen der Versicherer genau stellt:
    Fragt er nach Beschwerden, Krankheiten oder körperlichen Schäden - dann ist die Skoliose anzugeben, denn sie ist ja noch da und ist ein körperlicher Schaden.


    Fragt er nach ärztlichen Untersuchungen, Beratungen, Behandlungen - dann nein, wenn wie geschildert nichts gemacht wurde - aber Achtung: Krankenakte ziehen, evtl. wurde die Skoliose als Dauerdiagnose bei jedem Arztbesuch "durchgeschleift".


    Sollte man:
    a) unbedingt Krankenakte ziehen, schauen was da bzgl Rücken in den letzten Jahren drin steht
    b) ggfls. über Risikovoranfrage abklären (bei den meisten Gesellschaften gibt es bis ca 10 CobbGrad Fehlstellung keine Probleme, wenn man es richtig aufbereitet und schildert)


    Ist eigentlich nix für Do It Yourself.