Ich kann irgendwie nicht glauben, dass Personen die in den letzten 3 Jahren Probleme hatten nicht versichert werden,
Du ziehst aus der Tatsache, dass der Versicherer danach fragt, den falschen Schluss.
Muss keine Ablehung zur Folge haben.
Ich kann irgendwie nicht glauben, dass Personen die in den letzten 3 Jahren Probleme hatten nicht versichert werden,
Du ziehst aus der Tatsache, dass der Versicherer danach fragt, den falschen Schluss.
Muss keine Ablehung zur Folge haben.
Weshalb leistest Du Dir den Luxus eines "Honorarberaters" (ist übrigens im Versicherungsbereich kein geschützter Titel! Kann sich jeder so nennen, auch wenn er gestern noch bei Blohm und Voss die Schrottpresse bedient hat) - wenn Du dann letzten Endes doch schlauer als der Berater sein willst?
Nur kurz:
PremiumSoftware ist KEINE Ratingsoftware! Es werden keine Kriterien vorgegeben, es wird nicht gewertet oder gewichtet! Es wird sauber analysiert .. ganz einfaches Schema:
Das ganze kombiniert mit einer vernünftig aufbereiteten Risikovoranfrage - auch unter Berücksichtigung evtl. für Sie in Frage kommender Sondertarife - führt zu einem Ergebnis mit hoher Passgenauigkeit.
Dauert halt seine (Beratungszeit) - daher ist m.E. auch eine BU Beratung über einen VB nicht lohnend - wenn denn eine vernünftige, umfassende Beratung erfolgt - da kommen locker mal 8 - 12 Stunden Arbeitszeit zusammen.
Genau das, was ich im anderen Thread gesagt habe:
Ratingagentur legt Kriterien fest und sagt: Wer die alle erfüllt, bekommt 5 Sternchen oder 3 Eulenaugen.
Problem:
Du weisst nicht, wie relevant die Kriterien für Dich sind, welche Bedeutung sie im Ernstfall für Dich haben können und du weisst auch nicht, ob es nicht doch noch Versicherer gibt, die evtl. an vielen Stellen deutliche bessere Formulierungen in den Vertragsbedingungen stehen haben.
90% der aufgezählten Punkte sind absolut unterster Standard (Nicht vergessen: Wie im anderen Thread beschrieben, geht es darum, möglichst viel Topp-Tarife als Ergebnis zu haben, damit man die vermeintlichen Güte-Siegel an die Gesellschaften verkaufen kann)
Um es mal anders herum zu erklären: Mein neues Auto soll folgende Kriterien erfüllen..:
4 Räder, alle reichen bis zum Boden
Autoradio
Lenkrad
Kofferraum für mindestens 1 Kasten Bier
Blau oder Rot
sorry, das ist absolut oberflächlich, was da an angeblichen Kriterien aus dem Hut gezaubert wird.
Irgendwas z.B. über Zukunftssicherheit Deiner BU?
- wie hoch kann/darf man versichern?
- wann, wie hoch, wie viel darf man nachversichern, wenn bestimmte Ereignisse eintreten?
- wann, wie hoch, wie viel darf man nachversichern, ohne bestimmte Ereignisse?
- was passiert, wenn ich BU war, Rente bekommen habe und wieder ins Berufsleben einsteige?
- Ausscheiden aus dem Beruf (nur vorübergehend oder dauerhaft - wie ist das definiert?)
..
letzte Anmerkung noch: Es gibt Versicherer, bei denn ist auch das vorsätzliche Verkehrsdelikt mitversichert.. empfele hierzu: mal lesen §315 c StGB .. lustig!
..
Die Liste liese sich nahzu beliebig fortsetzen.
Die Bu Bedingungen der einzelnen Gesellschaften unterscheiden sich in über 100 Punkten voneinander. Da willkürlich irgendwas heraus zu picken und danach Löffelchen zu verteilen ist banal und wird der Komplexität des Themas nicht gerecht.
Richtige Vorgehensweise:
Frage 1: an welchen Stellen unterschieden sich die Bedingungen voneinander?
Frage 3: welcher Versicherer hat an der jeweiligen Stelle die Beste Formulierung, die ich derzeit im Markt kriegen kann?
Frage 3: Was davon Muss/Will/kann ich habn /mir leisten?
Frage 4: Wie reagieren meine Wunschversicherer auf meine Gesundheitsangaben
Da hilft kein oberflächliches Ratingprogramm.
Ähmm.. das ist kein vernünftiger Weg - wer kommt denn auf so eine Idee?
Beide Wege sind der absolut falsche Ansatz.
Bei welcher Gesellschaft einen Antrag stellen? Wozu? Müsste man ja - der Logik des Systems folgend - bei ALLEN Gesellschaften machen, bei denen ich anschliessend später über Risikovoranfragen meine gesundheitlichen Probleme offen legen will. Danach müsste ich alle Anträge, die ich nicht haben will, weil mir der Versicherer doch kein brauchbares Angebpt gemacht hat, widerrufen.
Wenn man sonst kein anderes Hobby hat, kann man das ja mal so ausprobieren.
Der richtige Weg:
Gleich zwei Versicherungsberater? Vermutlich liegt hier schon das erste Missverständnis vor...
Es gibt in ganz Deutschland knapp 350 zugelassene Versicherungsberater - die sich in großer Mehrzahl nicht damit beschäftigen, Max Müller als Privatkunden zum Thema BU zu beraten.
Was Du vermutlich meinst, sind Versicherungsmakler?
Vergleichssoftware ist ein netter, einfacher Ansatz, um sich als Kunde einen ersten Überblick zu verschaffen. Leider geht KEINER dieser üblichen Softwareanbieter genügend tief in die Analyse der jeweiligen Anbieter - dazu müsste man die ja selber lesen. Also verlässt man sich lieber auf die von den Gesellschaften zugelieferten Antworten auf die Fragen, die vom Rate-Haus vorgegeben werden.
Wenn ich Vorstand einer Versicherung wäre und meine Marketingabtielung würde es NICHT schaffen, da unter die ersten 10 zu kommen (die Fragen, die gestellt werden, sind hinlänglich bekannt) - naja wäre evtl. ein Grund für einige neue Personalentscheidungen.
Zudem darf man sich als Verbraucher nicht in die Irre führen lassen: Es geht bei diesen Ratings nicht darum, verlässliche, belastbare Infos zu liefern, damit ein Endverbraucher sich qualifiziert entscheiden kann!
Man muss sich einfach mal fragen, welches wirtschaftliche Interesse diese Häuser haben: Es geht darum, die geschützten Gütesiegel (5 Sternchen, 3 F, 6 Kochlöffelchen und was es da alles gibt) an die Gesellschaften zu verkaufen - die zahlen 5 stellige Beträge im Jahr, um sich mit diesen "Auszeichnungen" schmücken zu dürfen. Selbst die Stiftung Warentest hat für diesen Zweck - Vermarktung der Gütesiegel - bereits vor Jahren eine eigene GmbH gegründet. Zudem schiessen neue Rate-Agenturen beinahe wie Pilze aus dem Boden. Lässt sich halt gut Kohle mit machen.
Das erklärt auch, warum wir eine totale Inflation an tollen Bewertungen haben .. alles mit 5 Sternchen und 3Fs .. Leider hält das einer sauberen, detaillierten Analyse nicht stand und etliche - angebliche Topp-Tarife posieren mit Gütesiegeln, die sie ganz sicher nicht wirklich verdienen.
Will damit sagen: Ein Makler/Berater, der sich auf die og. Ratingsoftware verlässt, hat entweder keine Ahnung vom Thema BU oder ist auf quick&dirty-selling aus. Beraten kann man mit diesen Software-Tools nicht. Dazu sind die viel zu ungenau. Versicherungsprodukte sind Rechtsprodukte .. geschrieben und formuliert von Aktuaren und Juristen - da lohnt es sich auf alle Fälle, genauer ins Kleingedruckte zu schauen - das ist das, was man als Kunde letzten Endes kauft
Einzige Analysesoftware, die das Thema sauber und analytisch exakt abbildet ist die Premiumsoftware. Kostet aber richtig Kohle und ist daher wenig verbreitet. Zudem muss man wissen, um was es dabei geht - auch als Makler, der die Software einsetzt.
... versichert ist die berufliche Tätigkeit, so wie sie zu gesunden Tagen ausgesatltet war ...
So steht es zunächst mal in den meisten Vertragsbedingungen.
Es wäre also zuerst zu prüfen, ob das Home Office tatsächlich die "zuletzt (dauerhaft) ausgeübte Tätigkeit" war oder bereits eine Reaktion auf das geschilderte Krankheitsbild. Ebenso könnte es sein, dass die Tätigkeit im Home Office ja nicht der "Normalzustand" ist, sondern nur eine Reaktion/vorübergehende Massnahme wegen Covid.
In diesen Fällen ist wohl eher die Tätigkeit im Büro der Maßstab.
Wenn es sich bei dem HO um eine dauerhaft geplante/umgesetzte Lösung handelt, würde man wohl eher die HO-Tätigkeit als Vergleich heran ziehen.
Denke, dass die Ergebnisse in der Bewertung unterschiedlich ausfallen würden und der Bürokandidat es leichter hätte, den BU Fall nachzuweisen.
Ich fürchte, auf Deine Frage wirst Du erst im konkreten Leistungsfall eine verlässliche Antwort erhalten.
Sorry, ich konnte es mir nicht verkneifen ... nach einer vernünftigen Beratung werden Sie erkennen, an welchen Stellen ich Sie "ein wenig auf die Schippe" genommen habe. Einige Fragen schreien geradezu nach einer doofen Antwort.
ZitatNachfolgend habe ich mal die (meiner Meinung nach bzw. für mich) wichtigsten Punkten/Fragen zusammengetragen - in der Hoffnung, dass mir hier jemand mit dem Thema weiterhelfen kann:
Ganz ehrlich: Keine dieser Fragen ist so richtig relevant
Zitat> Welche Auswirkungen hat denn die aktuelle Wirtschafts-/Krisensituation konkret auf Neu-/Altverträge für BU-Versicherungen? Oder anders gefragt: Ist das aktuell eher eine schlechte Zeit eine entsprechende Versicherung abzuschließen?
Beste Zeit ist immer jetzt - oder wollen Sie bis über 40 warten, bis evtl. noch ein paar Zipperlein dazu gkommen sind? Was hat sich denn in den letzten Jahren bei der BU Versicherung wegen geändert wegen Aufschwung/Abschwung in der Wirtschaft?
Zitat> Wer zahlt die gesetzliche Krankenversicherung, Pflegeversicherung und die Rentenversicherung im Falle einer anerkannten BU?
--> wenn ich das richtig recherchiert habe, dann entfallen die entsprechenden Beiträge (wenn man zuvor pflichtversichert war)
Leider falsch recherchiert.
Zitat> Muss der Beitrag zur BU-Versicherung auch im Falle einer anerkannten BU weitergezahlt werden?
--> wenn ich das richtig recherchiert habe, dann entfällt im Leistungsfall die Beitragspflicht
Hier haben Sie tatsächlich richtig recherchiert.
Zitat> Wenn man über einen längeren Zeitraum nicht mehr in der Lage ist die monatlichen Beiträge zur BU-Versicherung zu bezahlen, ab wann verliert man die Versicherung?
--> wenn man 1 Jahr lang die Beträge nicht mehr zahlen konnte, dann ist der Vertrag endgültig weg. Stimmt das so?
Erstmal prinzipiell nein - hängt aber im Detail vom jeweiligen Versicherer ab.
Zitat> Allgemein zum Thema Gesundheitsfragen:
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann ist die Gesundheitshistorie der letzten 5 Jahre relevant.
Es ist das relevant, was der Versicherer in Textform erfragt. Können 2,3,5 oder 10 Jahre sein.
ZitatSoweit mir bekannt, gibt es wohl die Möglichkeit die Gesundheitsfragen vorab einzusehen bzw. vor dem eigentlichen Antrag unverbindlich/anonym durchzulesen (um zu sehen, was einen erwartet). Ist das so noch richtig?
Auf der Seite des jeweiligen Versicherers ein Blanko-Formular downloaden?
ZitatWenn man nach dem Abschluss einer BU-Versicherung bei einem Arzt wegen irgendetwas behandelt wurde, muss das dann immer dem Versicherer mitgeteilt werden (also gibt es quasi eine Art Meldepflicht)?
Ja, Sie müssen alles und jederzeit unverzüglich nachmelden. Nicht dass den Jungs bei der Versicherung am Ende noch langweilig wird. Schliesslich kriegen die ja jeden Monat Kohle von Ihnen.
Zitat> Konkret zu den Gesundheitsfragen:
Flugangst kann wohl zum Ausschluss führen. Ist das wirklich ein Thema (sofern man hierzu nie in Behandlung war und es nirgendwo vermerkt wurde)?
Ja das kann zum Ausschluss führen. Wenn Sie Pilot sind.
ZitatIn wie weit hat eine Brille Auswirkungen auf einen Ausschluss?
Evtl können Sie OHNE Brille das Kleingedruckte nicht lesen und setzen Ihre Unterschrift an die verkehrte Stelle. Und Interessenten mit Kontaktlinsen werden überhaupt nicht angenommen!
ZitatAngenommen man hatte vor 2 Jahren eine kleine Schnittverletzung am Finger, die sicherheitshalber im Krankenhaus genäht wurde. Ist das relevant für die BU-Versicherung bzw. welche Auswirkungen hat das dann in der Regel?
Siehe oben: Relevant ist alles, wonach der Versicherer in Textform fragt.
ZitatGibt es eine Empfehlung, ab wann man frühestens nach dem Abschluss einer BU-Versicherung wieder zum Gesundheits-Checkup gehen sollte oder ist das nicht relevant (falls da etwas entdeckt werden sollte)?
Frühestens nach 10 Jahren, weil dann die Gefahr nicht mehr besteht, wegen einer Verletzung der Vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung den Vertrag zu verlieren. Vorher sollte man nur zur Vorsorge gehen, wenn man 100% sicher sein kann, dass nichts festgestellt wird.
Zitat> Thema abgefragte Hobbys:
Hobbys wie reiten oder klettern führen wohl oftmals zum Ausschluss - wie sieht es z. B. mit normalem Wandern aus? Das müsste ja eigentlich eher positiv sein, oder?
Ab 3.000 km pro Jahr gibts den Goldenen Wanderschuh und 0,005 % Nachlass. Allerdings nur bei Versicherern aus Bayern.
Ne, also jetzt mal im Ernst:
Ganz, ganz dringende Empfehlung: Lassen Sie sich von einem Profi vernünftig beraten. Sie sind bzgl. Ihrer Fragen so nebendran, dass Ohne Beratung das Schlimmste zu befürchten ist.
Hi,
also vorweg: Ich habe keine Ahnung von Wohngebäudeversicherung und deren rechtlichen Grundlagen.
Mir ist beim Lesen nur eine ganz andere Frage durch den Kopf gegangen:
Warum willst Du bei einem Versicherer/Vermittler bleiben, der solche Spirenzchen abzieht?
Glaubst Du ernsthaft, dass der im Schadensgfall anders mit Dir umspringt?
Hier im Forum (und draussen im offenen WWW) findest du doch jede Menge guter Versicherungsmakler, die Dich kompetent beraten und mit Sicherheit gute Angebote und jede Menge Kompetenz auf der Pfanne haben.
Warum also über so einen Kasper-Versicherer aufregen - zumal vor 40 Jahren auch die Vertragsbedingungen mit ziemlicher Sicherheit nicht so gut waren wie heute.
Aber wie gesagt: kein Sach-Profi .. nur laut gedacht.
ich bin mir auch nicht sicher, nach welchen Kriterien man hier entscheiden soll. ich wollte letztlich nur mit bis zu 50€ monatlich starten, es gibt aber auch Verträge, die mich bei -auf dem Papier etwa gleichen Rahmenbedingungen- für um die 100€ absichern wollen.
Wenn Du nicht weißt, nach welchen Kriterien man hier entscheiden soll.... wie willst Du erkennen, ob etwa gleiche Rahmenbedingungen vorliegen..?
Sorry Unterschiede in den AVB sind existenziell - die entscheiden über Kohle oder nicht-Kohle...
3 Makler? dreimal ERGO? eigentlich unvorstellbar aus meiner Sicht.
Eine BU nach einem Beitragsprimat festzulegen und auszusuchen ist leider wenig zielführend.
zu Frage 1: nein, da hast Du mit Sicherheit etwas falsch verstanden, ist vermutlich Verlauf der beitragsfreien Versicherungssumme oder Vertragsguthaben
zu Frage 2: Würde ich als Makler nicht mit der Kneifzange anpacken
zu Frage 3: a) BU im Sinne der privaten BU versicherung bedeutet noch lange nicht, dass man auch Erwerbsgemindert ist und die EMI Bekommt (=Ewerbsminderungsrente) Ablehnungsquote EMI liegt bei knapp 50%. Sehr gewagt, das in die Planung der persönlichen Absicherung einfach mal so stramm mit rein zu rechnen.
Die aktuell knapp 1000.- sind defintiv zu wenig, kannst Du Dir (von wenigen speziellen Situationen abgesehen) besser ganz sparen.
Laufzeit ist auch zu kurz - siehe akt. Diskussion in der Politik über Heraufsetzung des Rentenalters
Step 1: Versicherbarkeit prüfen (Gesundheitshistorie aufbereiten) - Risikovoranfrage
Step 2: Welche Option wählt man a) anderer Vertrag oben drauf packen? b) Kompletter Wechsel
(Da sind ein paar andere Dinge viel, viel relevanter als die Prämie......)
a) hat das mit DSGVO nix zu tun
b) warum sollte das, aus welchem Grund, nicht möglich sein?
Versuch macht kluch.
Gerade mal kurz drüber geschaut (kannte den Tarif noch gar nicht - wieder was dazu gelernt). Konnte jetzt keine zeitliche Limitierung erkennen.
Daher ist der Tarif in die engere Wahl zu nehmen.
Zu prüfen wäre jetzt allerdings noch, um was für eine Anwartschaft es sich bei den alternativ angebotenen Tarifen handelt.
Kurzversion:
Kleine AWV - konserviert den Gesundheitszustand
Grosse AWV - konserviert Gesundheitszustand + Eintrittsalter
Bei dem Optionstarif wird "Nur" der Gesundheitszustand konserviert.
Moin, der Gedankengang ist im Prinzip nachvollziehbar... vor allem, wenn man schwäbische Vorfahren hat
aaaber:
Die Möglichkeit, aus einem Optionstarif in einen anderen Tarif umzustellen ist bei den meisten Gesellschaften an Vorgaben (sog. auslösende Ereignisse) gekoppelt und zudem oft zeitlich limitiert... (max. Endalter... erstmaliges Überschreiten der JAEG ... etc..etc..) hier muss man sich die Vertragsbedingungen des Optionstarifes sehr genau anschauen, um nicht irgendwelche Stolperfallen zu übersehen.
ja, GKV Möglich. Eine Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 8 Abs. 1 Nr. 5 SGB V gilt nur für das jeweilige Studium, für das sie ausgesprochen/beantragt wurde. Für ein nachfolgendes bzw. späteres Studium – z.B. neuer Bachelor oder anschließender Master – gilt es nicht.
Heisst: Mit Beginn des neuen Studiums besteht erneut die Option, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Nutzt man diese Option nicht, folgt GKV Versicherung.
Allerdings muss man ein wenig aufpassen: sollte mehr als ein Monat dazwischen liegen.
Hier ganz gut erklärt: Studentische Krankenversicherung
Nein.
Nein.
Ja.
Nein.
GKV und Vertragsbedingungen?
Ich wollte damit sagen das es sehr wohl eine ganze Reihe an Versicherern gibt die Kinder alleine versichern. Natürlich funktioniert das nur wenn das Kind gesund ist, das ist richtig. Die Aufnahmeverpflichtung nach Geburt geht natürlich nur bei der Gesellschaft wo auch die Eltern versichert sind.
Das sollte immer die absolute Notlösung bleiben, das Kind woanders als das Elternteil zu versichern.
1. Die Anzahl der Versicherer, die ein Kind alleine versichern, ist sehr überschaubar.
2. Viele versichern dann erst ab Alter 1 Jahr oder noch höher
3. Sollte man sehr genau hinschauen, AB WANN der Versicherungsschutz genau beginnt.
Da gibt es lustige Formulierungen in den Vertragsbedingungen.
Daher sollte man in einem solchen Fall (Kind soll nicht über die KV des privat versicherten Elternteiles versichert werden) wie folgt vorgehen:
Bereits VOR der Geburt checken und prüfen, ob ggfls. ein anderer Versicherer in Frage kommt - dabei genauestens darauf achten, WANN der Versicherungsschutz des jeweiligen Versicherers für das Kind beginnt.
Sollte sich da keiner finden, oder man die Mühe eines Antrages und die ggfls. sich ergebende Unsicherheit bzgl. Beginn scheuen, dann kann man immer noch innerhalb von 2 Monaten nach Geburt über den sog. Kontrahierungszwang die Versicherung rückwirkend ab Geburt bei dem Versicherer verlangen, bei dem das Elternteil versichert ist.
Lass raten:
Belastbare Belege oder Beweise gibt es vermutlich auch keine?
Wir fassen zusammen:
Du behauptest also ernsthaft, dass ein "leitender Leistungsprüfer" einer Versicherungsgesellschaft im BU Bereich Leistungsanträge von Kunden bewusst mit falschen Argumenten ablehnt, damit seine Frau als Rechtsanwältin (schickt er den Kunden bei der Ablehnung dann gleich die Visitenkarte seiner Frau mit?) die Fälle dann bearbeiten kann????
Ja nee.. is klar... und welche Größe hat Dein Alu-Hut?
Sorry, jedem der fehlerfrei bis 5 zählen muss eigentlich klar sein, dass das ne urban legend ist.. (Spinne in der Yucca Palme)
Hör bitte auf, zu ernsthaften Fragen, die auf vernünftige Antworten warten, so einen bullshit zu schreiben!
Nette Story.
Um wieviele (nachweisbare und belegbare) Fälle ging es denn?
Und Dir ist schon klar, dass Du mit solchen Aussagen haarscharf an strafrechtlich relevanten Aussagen entlang schrammst?