Beiträge von Alwina

    Servus,


    ja, wenn ein Mitarbeiter durch unsachgemäße Befestigung eines Dienst-Fahrzeughängers das Dienst-Zugfahrzeug beschädigt, könnte das als ein Haftpflichtschaden gewertet werden, für den der Mitarbeiter grundsätzlich haftbar gemacht werden könnte. Allerdings gibt es in Deutschland Regelungen zur Arbeitnehmerhaftung, die in solchen Fällen greifen.


    Die Haftung von Arbeitnehmern ist in drei Stufen unterteilt:


    1. Leichte Fahrlässigkeit: Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Arbeitnehmer in der Regel nicht. Das bedeutet, wenn der Schaden durch eine kleine Unachtsamkeit passiert ist, die jedem mal unterlaufen könnte, muss der Arbeitnehmer meistens nicht dafür aufkommen.


    2. Mittlere Fahrlässigkeit: Hier wird es schon komplizierter. Bei mittlerer Fahrlässigkeit kann es zu einer sogenannten "Quotelung" kommen, bei der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich die Kosten teilen.


    3. Grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz: Wenn der Arbeitnehmer den Schaden absichtlich oder durch besonders grobe Fahrlässigkeit verursacht hat, muss er in der Regel den vollen Schaden ersetzen.


    Es kommt also darauf an, wie genau der Schaden passiert ist und wie schwer das Verschulden des Mitarbeiters gewichtet wird. In der Praxis ist es oft so, dass Arbeitgeber bei kleineren Schäden oder bei Erstvergehen kulant sind und nicht die vollen Kosten vom Arbeitnehmer verlangen. Bei größeren Schäden oder wiederholten Vorfällen kann das aber anders aussehen.


    Wenn es um Dienstfahrzeuge geht, haben manche Unternehmen auch spezielle Versicherungen, die solche Schäden abdecken. Es wäre also auch wichtig zu klären, wie die Versicherungssituation in diesem speziellen Fall aussieht.


    Ich hoffe, das hilft dir weiter!

    Es tut mir leid zu hören, dass du solche Schwierigkeiten mit deiner Krankenversicherung hast. Es ist wichtig, in solchen Fällen proaktiv zu handeln und sich über deine Rechte und Pflichten im Klaren zu sein. Hier sind einige Schritte und Überlegungen, die Du in Betracht ziehen könntest:


    1. Rechtsberatung: Es wäre gut, wenn du dir einen Rechtsanwalt suchst, der sich mit Versicherungsrecht auskennt. Er kann dir genau sagen, welche Rechte du hast und wie du am besten vorgehst.


    2. Kommunikation dokumentieren: Schreib alles auf, was zwischen dir und der Versicherung passiert. Jeder Brief, jede E-Mail, jedes Telefonat. Das kann später wichtig sein, um zu beweisen, was besprochen wurde.


    3. Ombudsmann: In Deutschland gibt's den Ombudsmann für private Kranken- und Pflegeversicherung. Wenn du Probleme mit deiner Krankenversicherung hast, kann der dir vielleicht helfen, ohne dass du gleich vor Gericht musst.


    4. Fristen: Es gibt bestimmte Zeiten, in denen die Versicherung antworten muss. Ein Anwalt kann dir genau sagen, welche das sind und ob die Versicherung sich daran hält.


    Hast du den Vertrag über einen Makler abgeschlossen? Oder direkt über die Gesellschaft?

    Ich bin kein Rechtsanwalt, aber in Deutschland gibt es bestimmte gesetzliche Regelungen und Anforderungen an die Beratung und Dokumentation bei Finanzdienstleistungen. Hier sind einige Punkte, die in diesem Fall relevant sein könnten:


    1. Beratungsprotokoll: Seit 2008 sind Finanzdienstleister in Deutschland verpflichtet, bei bestimmten Beratungsgesprächen ein Beratungsprotokoll zu erstellen. Dieses Protokoll soll den Inhalt und den Verlauf des Beratungsgesprächs wiedergeben und dem Kunden nach dem Gespräch ausgehändigt werden. Wenn kein Beratungsprotokoll existiert, könnte dies ein Verstoß gegen die gesetzlichen Vorschriften darstellen.


    2. Aufklärungspflicht: Der Vermittler hat eine Aufklärungspflicht gegenüber dem Kunden. Er muss über alle relevanten Kosten und Risiken des Produkts informieren. Wenn der Vermittler diese Pflicht verletzt hat, könnte dies als Falschberatung gewertet werden.


    3. Widerrufsrecht: In der Regel haben Kunden ein 14-tägiges Widerrufsrecht bei Versicherungsverträgen. In manchen Fällen kann diese Frist auch länger sein. Wenn der Kunde nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht aufgeklärt wurde, könnte die Widerrufsfrist möglicherweise noch nicht begonnen haben.


    4. Beweislast: Ein Problem könnte die Beweislast sein. Du als Kunde müsstest nachweisen, dass du nicht ordnungsgemäß beraten wurdest. Das Fehlen eines Beratungsprotokolls könnte hierbei hilfreich sein, stellt aber nicht automatisch einen Beweis für eine Falschberatung dar.


    5. Rechtliche Schritte: Wenn du der Meinung bist, falsch beraten worden zu sein und eine Rückabwicklung des Vertrages wünscht, könntest du rechtliche Schritte in Erwägung ziehen. Hierbei wäre es ratsam, einen Rechtsanwalt zu konsultieren, der auf Versicherungsrecht spezialisiert ist.


    Zusammenfassend könnte das Fehlen eines Beratungsprotokolls und die mögliche Falschberatung Gründe für eine Rückabwicklung des Vertrages sein. Es wäre jedoch ratsam, sich in diesem Fall an einen spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden, um die individuelle Situation und die rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen.