Beiträge von supabehre

    Hallo zusammen,



    Fallbeispiel:

    Ende 2020 wurde eine private Rentenversicherung per Einmalzahlung abgeschlossen.

    Der Vermittler hatte damals kein Wort über die Kosten des Vertrages verloren ( z.B. über die 6000 € Provision, die er daran verdient hat ).

    Wenn er dies im Beratungsgespräch getan hätte, wäre die Versicherung niemals abgeschlossen.

    Nun wurde Anfang des Jahres der Vermittler angeschrieben und Unmut hierüber geäußert und um Rückabwicklung des Vertrages gebeten. In einem Schreiben im März entgegneten diese, den Berater kontaktiert zu haben. Dieser versicherte, dass er entsprechend aufgeklärt habe. Ein Beratungsprotokoll existiert nicht, weder in den Unterlagen des Versicherten , noch in den Akten des Vermittlers

    Nun sagt die Bank ,der Versicherte hätte die Kosten aus den Bedingungen entnehmen können und in einer 30 tägigen Frist den Vertrag widerrufen können.



    Meine Frage ist jetzt: Kann der Versicherte aufgrund des fehlenden Beratungsprotokolls nebst Falschberatung auf eine Rückabwicklung des Vertrages bestehen ?



    Vielen Dank für Eure Antworten.