Beiträge von rettub

    Herzlichen Dank. Ohne kompetente Menschen wie Sie ist es als Laie nahezu unmöglich sich in dem Thema zu orientieren.


    Ich habe über den Bundesverband der Versicherungsberater (https://www.bvvb.de) Kontakt zu zwei Versicherungsberater aufgenommen, die mich, sofern ich mich für einen der beiden entscheide, mich auf Honorarbasis beraten und im BU Fall vertreten.


    Es geht hierbei nicht um Software für den Endverbraucher die von Vermittlungen lebt und ca. 1000€ im Jahr kostet (siehe: https://www.morgenundmorgen.com). Über diese Software werden keine Versicherungen abgeschlossen.


    Wie schätzen Sie diese Premiumsoftware ein?



    Herzlichen Dank

    Hallo zusammen,


    mir wurde gesagt, dass folgende Liste die Mindeststandards sind:


    • Rückwirkende Leistung bei einem verspätet gemeldeten Versicherungsfall
    • Verkürzung des Prognosezeitraums auf 6 Monate
    • Rückwirkende Leistung von Beginn an bei einer bereits 6 Monate andauernden ununterbrochenen Berufsunfähigkeit
    • Verzicht auf das Recht der abstrakten Verweisung
    • Leistungen ab 50 % BU
    • Verzicht auf das Kündigungsrecht oder Vertragsanpassung nach § 19 VVG, wenn der Versicherungsnehmer die Anzeigepflichtverletzung nicht zu vertreten hat?
    • Weiterbestehen des Versicherungsschutzes, wenn die versicherte Person während der Versicherungsdauer ins Ausland verzieht.
    • Leistung bei Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall
    • Prüfung nur des zuletzt ausgeübten Berufes bei Eintritt der Berufsunfähigkeit
    • Beschränkung der Mitwirkungspflichten auf zumutbare ärztliche Anweisungen
    • Möglichkeiten für eine Nachversicherung bei Heirat, Geburt, Adoption, Immobilienerwerb, Selbstständigkeit, Einkommenssprung, Ausbildungsende
    • Ausscheiden aus dem Beruf
    • Verzicht auf Untersuchungen im Inland
    • Meldepflichtverzicht bei gesundheitlichen Verbesserungen
    • Verzicht auf Leistungsausschlüsse: Innere Unruhen
    • Verzicht auf Leistungsausschlüsse: Kriegsereignisse im Ausland
    • Verzicht auf Leistungsausschlüsse: Fahrlässige Verstöße im Straßenverkehr
    • Wiedereingliederungshilfen bei Reaktivierung
    • Beitragsdynamik der BU-Leistungen
    • Garantierte Rentendynamik im Leistungsfall



    Sind das wirklich die Mindeststandards?



    Herzlichen Dank

    Schönen guten Tag,


    die gängige Meinung ist nach meinem Wissen:

    1. Patientenakten einholen
    2. BU Antrag stellen


    Ein Versicherungsberater hat mir geraten dies andersherum zu machen.

    1. BU Antrag stellen
    2. Patientenakten einholen
    3. Im Falle von problematischen eintragen anonyme vorantrage stellen
    4. Änderung beantragen


    Wie ist eure Erfahrung? Was würdet ihr empfehlen? Warum das eine und nicht das andere?



    Vielen Herzlichen Dank

    Schönen guten Tag,


    ich stehe in Kontakt mit zwei Versicherungsberater die mich potentiell beraten.


    Dabei unterschieden sich beide in einem wesentlichen Punkt: Das Vorgehen bei der Wahl der Versicherung.


    Berater A nutzt die Software von Morgen&Morgen. Berater B empfiehlt auf Basis seiner (langen) Erfahrung. Berater B rät von Rating Software ab, da diese (entgegengesetzt der Angaben) nicht komplett unabhängig sei und bisher in jedem Vergleich bisher Fehler waren.


    Wie steht ihr dazu? Habt ihr Erfahrungen mit Rating Software?



    Vielen herzlichen Dank