Beiträge von Michaela892

    Guten Tag,

    folgender Fall: Der Arbeitgeber (gemeinnützig und Keine Versicherungsunternehmen) stellt Wohnungen für seine Azubis zur Verfügung und für diejenigen, die keine Haftpflichtversicherung haben, wird eine abgeschlossen. Einen Versicherungsfall kann nur der Arbeitgeber bei der Versicherung anmelden, der Arbeitnehmer nicht, also eine vertragliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Versicherung (für den Arbeitnehmer). Eine Vertragliche Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Versicherung gibt es nicht (und an sich auch keine zwischen Arbeitnehmer und -geber im Bezug auf Versicherungen X/ ). Das Entgelt, was die Versicherung vom Arbeitgeber will, wird ohne Aufschlag an den Arbeitnehmer weitergegeben.

    Ist diese Weiterberechnung des Entgeltes versicherungssteuerpflichtig?