Hallo, hat der Versicherer nicht die Möglichkeit über die Wohnfläche zu berechnen ?, umbauter Raum ist eher sehr selten, aber viel wichtiger, sind die Bedingungen. Gruss
Beiträge von MyFinanzmakler
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Hallo,
normalerweise wird der "jüngere" Vertrag aufgehoben. Die Gesellschaft darüber informieren und die zuviel bezahlte Beiträge zurück fordern. Viele Grüße
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Hallo, ein Sachverständiger wird normalerweise erst beauftragt wenn die Schadenshöhe feststeht, dies scheint anscheinend noch nicht der Fall zu sein. ich würde einen Kostenvoranschlag anfertigen und diesen, ihrer bekannten Person vorlegen. Gruss