Beiträge von Michael Hacke

    Hallo,


    die Frage ist nicht so recht zu beantworten, ohne Ihre Tarifanforderungen zu kennen. Wenn der Tarif der teuerste war, dann sollten die Leistungen ja auch am besten sein und am ehesten zu Ihren Wünschen passen.

    Allerdings ist es vielleicht sinnvoll. auch einen Blick auf normale Tarife zu werfen. Hier handelt es sich ja um einen speziellen Ärztetarif, was nicht in allen Fällen sinnvoll ist.

    Die Provision ist sicher nicht der Grund für die Empfehlung. Die sind inzwischen relativ ähnlich und ein seriöser Berater achtet darauf sowieso nicht. Wenn Sie daran Zweifel haben, ist es sich er ratsam, nochmal weiter zu suchen. Wenn ein Berater beim Abschluss auf die Provisionshöhe achtet, wird er auch später eher mal zu einem Wechsel der Versicherung raten, um eine neue Provision zu generieren.


    Viele Grüße

    Hallo,


    natürlich müssen Sie unverzüglich die Polizei informieren!


    Dann sollte Ihr Freund den Schaden bei seiner Hausratversicherung melden und Sie bei Ihrer Haftpflichtversicherung. Die Hausratversicherung ist der erste Ansprechpartner, weil diese die gestohlenen Gegenstände zum Neuwert ersetzt. Die Haftpflichtversicherung erstattet nur den Zeitwert.


    Ob die Hausratversicherung allerdings zahlt, ist dann noch zu klären. Ein Vertrag mit hochwertigen Bedingungen dürfte hier wohl leisten.


    Viele Grüße

    Hallo,


    Sie können auch die Versicherung wechseln, solange der Schadenfall noch läuft.

    Nach Abschluss des Schadens erhalten Sie in der Regel die Möglichkeit, den Schaden zurückzuzahlen, wenn der Schaden nicht allzu hoch ist. Die Korrektur wird dann auch an die neue Versicherung weitergegeben. Ihr Makler sollte das wissen.


    Viele Grüße

    Hallo,


    es gibt gleich mehrere Gründe, warum der Mitarbeiter bzw. dessen Haftpflichtversicherung den Schaden nicht bezahlen muss. Es kann trotzdem sein, dass die Haftpflichtversicherung eine Zahlung hierfür vorsieht. Bei einem recht neuen Vertrag wäre das möglich.

    Ich würde aber auf jeden Fall empfehlen, den Schaden an die Haftpflichtversicherung zu melden, damit der Arbeitgeber ggf. eine rechtlich aussagekräftige Stellungnahme bekommt, warum er von dem Mitarbeiter keinen Ersatz verlangen kann.


    Viele Grüße

    Hallo,


    Nun habe ich gelesen, dass es offenbar verboten ist, zwei Private Haftpflichtversicherungen parallel zu halten - weil ich die Drohne selbstverständlich korrekt versichern wollte.

    wo haben Sie DAS denn gelesen?



    Es gibt auch offenbar wohl keine reine Drohnen-Versicherung - aber auch wenn, wäre es wohl nicht möglich, oder?

    Doch, gibt es und ist möglich.


    Wenn Sie die aktuelle private Haftpflichtversicherung auf jeden Fall bestehen lassen wollen, dann schließen Sie eine separate Drohnenhaftpflicht ab. Der Markt dafür ist allerdings überschaubar. Oder Sie schließen eine zweite private Haftpflichtversicherung mit der benötigten Deckung ab. Verboten ist das nicht, aber nicht besonders praktisch und vermutlich aus Kostengründen nicht der ideale Weg.


    Viele Grüße

    Hallo,


    sollte Ihr Chef Sie auffordern, den Schaden zu bezahlen, melden Sie den Fall bitte einfach Ihrer privaten Haftpflichtversicherung.

    In den allermeisten Fällen hat der Arbeitgeber keinen Anspruch auf Schadenersatz. Das wird dann Ihre Haftpflichtversicherung auch genau so mitteilen. Manche Verträge sehen allerdings trotzdem eine Leistung vor, damit es zwischen Ihnen und Ihrem Artbeitgeber keinen Unmut gibt.


    Viele Grüße

    Hallo,


    tatsächlich sind solche Fragen nur sinnvoll in einer Beratung zu beantworten. Es geistern viele Mythen zur Berufsunfähigkeitsversicherung durchs Netz, und einige haben Sie schon gefunden :)

    Suchen Sie sich einen versierten Makler, der Ihnen Ihre Fragen beantwortet. Die Gesundheitsfragen sind für Vermittler frei verfügbar und werden natürlich im Vorfeld bespochen. Das Durchlesene alleine nilft aber nicht immer weiter. Makler können anonyme Risikovoranfragen bei Versicherern stellen - vermutlich meinten Sie das.


    Viele Grüße

    Hallo,


    fragen Sie bitte bei Ihrem Versicherer nach, wie er es gerne hätte. Die Handhabung kann durchaus unterschiedlich sein. Es gibt auch Anbieter, bei denen die Wohnfläche im Keller gar nicht anzugeben ist.

    Es ist auch nicht gesagt, dass der Hobbyraum überhaupt zur Wohnfläche zu rechnen ist.


    Viele Grüße

    Hallo,


    die eigentliche Frage dürfte ja sein, wie Sie sich gegen das Risiko schützen können, dass die Reise nicht wie geplant stattfinden kann.

    Das Angebot, das Sie gefunden haben, passt leider wohl nicht zu Ihrem Bedarf und Sie haben Fragen, die eigentlich an den Anbieter oder Vermittler zu stellen sind, damit Sie eine verbindliche Antwort bekommen.

    Ich würde Ihnen eine Reiserücktrittsversicherung (ggf. inklusive Reiseabbruch) empfehlen, in der Sie alle vier versichert sind. Falls der Fall eintritt, können Sie dann entscheiden, ob Sie alle vier zu Hause bleiben oder ein Teil der Gruppe trotzdem fährt.

    Viele Grüße

    Hallo,


    Sie können auch mit Ihrem Vertreter oder Makler Kontakt aufnehmen, Das ist dann entweder schon ausreichend oder beschleunigt die Sache jedenfalls enorm.

    Grundsätzlich dürfte dem Verkauf jetzt nichts mehr im Wege stehen, aber der Einzelfall kann natürlich anders aussehen. Wenn das Auto weg ist und es wäre noch eine Info oder eine Nachbegutachtung nötig, wäre das schlecht für Sie.

    Also besser weiter versuchen oder über die oben genannten Kontaktwege die Sache regeln lassen.


    Viele Grüße

    Hallo,


    grundsätzlich ist die Versicherung dafür da, Schäden ab 1 € zu bezahlen. Natürlich ist es ratsam, nicht jeden Kleinschäden zu melden. Aber das muss man sich auch leisten können.

    Einen Schaden in der Größenordnung 200-300 € würde ich schon melden. Ohne Vorschäden sowieso.


    Versicherungen sehen die Schadenhäufigkeit deutlich kritischer als die Schadenhöhe. Ein dicker Schaden ist kein Problem. 3 kleine aber auf jeden Fall.


    Viele Grüße

    Hallo,


    bis auf ein paar Ausnahmen trägt der Arbeitgeber die Verantwortung für die Arbeit der Angestellten. In neueren Privathaftpflichttarifen gibt es oft einen Leistungsbaustein "Ansprüche des Arbeitgebers" o.ä. Schauen Sie da mal rein.

    Für den Fall, dass es mal Ärger gibt, würde ich zunächst eine Rechtsschutzversicherung empfehlen.


    Viele Grüße

    Hallo,


    normalerweise ist es üblich, dass in den genannten Versicherungsverträgen Überspannungsschäden nur durch Blitzeinschlag versichert sind. Es ist aber nicht auszuschließen, dass die Verträge an der Stelle besser sind als der Marktstandard.

    Die betroffenen Eigentümer sollten ihre Hausratversicherung ansprechen, die Eigentümergemeinschaft entsprechend die Wohngebäudeversicherung. Möglicherweise gibt es ja auch eine Elektronikversicherung, oder eine entsprechende Erweiterung in der Gebäudeversicherung.


    Zu guter Letzt wäre auch denkbar, dass es sich um einen Haftpflichtschaden handelt, wenn der Schaden z.B. entstanden ist, weil eine Wartung nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde.


    Viele Grüße

    Hallo,


    die genannte Versicherungssumme von 5 Mio. wird sich auf die Haftpflichtversicherung beziehen. Für das Gebäude wird ein anderer Wert genannt sein oder eine Berechung nach Wohnfläche vorgenommen.


    Den Umfang des Versicherungsschutzes können Sie frei bestimmen, sofern nicht z.B. die Bank oder die Eigentümergemeinschaft etwas anderes fordert. Eine reine Feuerversicherung kostet nur einen Bruchteil der kompletten Gebäudeversicherung.


    Die 3 Monate Kündigungsfrist sind weiterhin rechtskonform für Versicherungsverträge.
    Ein Sonderkündigungrecht haben Sie nur bei Erwerb. Eine Schenkung löst kein Sonderkündigungsrecht aus. Zumal Sie, wenn ich Sie richtig verstanden habe, schon 2/3 des Hauses besitzen.


    Viele Grüße

    Hallo,


    ja, die Frait von 7 Jahren ist korrekt. Dabei handelt es sich um die Vorgabe des Gesamtverbandes, wie lange der SFR mindestens erhalten bleibt.

    Erfahrungsgemäß ist das bei den meisten Versicherern länger der Fall. Fragen Sie einfach mal beim betroffenen Versicherer an.


    Sie können ein Fahrzeug anmelden und gleich wieder abmelden. Es reicht auch z.B. ein 125er Motorrad. Ich persönlich würde mit der Abmeldung zumondest so lange warten, bis Sie den Versicherungsschein erhalten haben.


    Grüße

    Hallo,


    entscheidend ist wohl, ob der Raub auch im "Versicherungszertifikat" als versichert aufgeführt ist. Die AVB stellen alle versicherbaren Risiken dar, was Sie konkret abgeschlossen haben, steht demnach im Versicherungsschein.


    Der angebotene Betrag ist nicht unfair, denn es handelt sich dabei erstmal nur um die teilweise Erstattung Ihres Beitrages. Da das versicherte Gerät ja gestohlen ist, kann es seitdem nicht mehr versichert sein. Also bekommen Sie einen Anteil des gezahlten Beitrages zurück.


    Falls Sie außerdem eine Hausratversicherung haben, sollten Sie den Schaden dort melden. Wie Ihnen ja auch mitgeteilt wurde, dürfte der Raub dort mitversichert sein. Vermutlich ist er genau aus dem Grund hier nicht versichert.


    Grüße

    Hallo,


    welche wesentlichen Risiken sehen Sie denn, die abgesichert sein sollen?

    Kritisch wäre in jedem Fall, wenn die Daten der registrierten User durch einen Angriff abgezogen werden. Da gerät aber sowohl die Privat- als auch die Betriebshaftpflicht an ihre Grenzen.


    In jedem Fall sollten Sie sich eine schriftliche Bestätigung des Versicherers geben lassen. Ihr Vertreter kann das veranlassen, aber Sie brauchen in jedem Fall eine schriftliche Zusage, wenn es denn eine gibt.


    Grüße