Beiträge von Michael Hacke

    Hallo,


    Nun habe ich gelesen, dass es offenbar verboten ist, zwei Private Haftpflichtversicherungen parallel zu halten - weil ich die Drohne selbstverständlich korrekt versichern wollte.

    wo haben Sie DAS denn gelesen?



    Es gibt auch offenbar wohl keine reine Drohnen-Versicherung - aber auch wenn, wäre es wohl nicht möglich, oder?

    Doch, gibt es und ist möglich.


    Wenn Sie die aktuelle private Haftpflichtversicherung auf jeden Fall bestehen lassen wollen, dann schließen Sie eine separate Drohnenhaftpflicht ab. Der Markt dafür ist allerdings überschaubar. Oder Sie schließen eine zweite private Haftpflichtversicherung mit der benötigten Deckung ab. Verboten ist das nicht, aber nicht besonders praktisch und vermutlich aus Kostengründen nicht der ideale Weg.


    Viele Grüße

    Hallo,


    sollte Ihr Chef Sie auffordern, den Schaden zu bezahlen, melden Sie den Fall bitte einfach Ihrer privaten Haftpflichtversicherung.

    In den allermeisten Fällen hat der Arbeitgeber keinen Anspruch auf Schadenersatz. Das wird dann Ihre Haftpflichtversicherung auch genau so mitteilen. Manche Verträge sehen allerdings trotzdem eine Leistung vor, damit es zwischen Ihnen und Ihrem Artbeitgeber keinen Unmut gibt.


    Viele Grüße

    Hallo,


    tatsächlich sind solche Fragen nur sinnvoll in einer Beratung zu beantworten. Es geistern viele Mythen zur Berufsunfähigkeitsversicherung durchs Netz, und einige haben Sie schon gefunden :)

    Suchen Sie sich einen versierten Makler, der Ihnen Ihre Fragen beantwortet. Die Gesundheitsfragen sind für Vermittler frei verfügbar und werden natürlich im Vorfeld bespochen. Das Durchlesene alleine nilft aber nicht immer weiter. Makler können anonyme Risikovoranfragen bei Versicherern stellen - vermutlich meinten Sie das.


    Viele Grüße

    Hallo,


    fragen Sie bitte bei Ihrem Versicherer nach, wie er es gerne hätte. Die Handhabung kann durchaus unterschiedlich sein. Es gibt auch Anbieter, bei denen die Wohnfläche im Keller gar nicht anzugeben ist.

    Es ist auch nicht gesagt, dass der Hobbyraum überhaupt zur Wohnfläche zu rechnen ist.


    Viele Grüße

    Hallo,


    die eigentliche Frage dürfte ja sein, wie Sie sich gegen das Risiko schützen können, dass die Reise nicht wie geplant stattfinden kann.

    Das Angebot, das Sie gefunden haben, passt leider wohl nicht zu Ihrem Bedarf und Sie haben Fragen, die eigentlich an den Anbieter oder Vermittler zu stellen sind, damit Sie eine verbindliche Antwort bekommen.

    Ich würde Ihnen eine Reiserücktrittsversicherung (ggf. inklusive Reiseabbruch) empfehlen, in der Sie alle vier versichert sind. Falls der Fall eintritt, können Sie dann entscheiden, ob Sie alle vier zu Hause bleiben oder ein Teil der Gruppe trotzdem fährt.

    Viele Grüße

    Hallo,


    Sie können auch mit Ihrem Vertreter oder Makler Kontakt aufnehmen, Das ist dann entweder schon ausreichend oder beschleunigt die Sache jedenfalls enorm.

    Grundsätzlich dürfte dem Verkauf jetzt nichts mehr im Wege stehen, aber der Einzelfall kann natürlich anders aussehen. Wenn das Auto weg ist und es wäre noch eine Info oder eine Nachbegutachtung nötig, wäre das schlecht für Sie.

    Also besser weiter versuchen oder über die oben genannten Kontaktwege die Sache regeln lassen.


    Viele Grüße

    Hallo,


    grundsätzlich ist die Versicherung dafür da, Schäden ab 1 € zu bezahlen. Natürlich ist es ratsam, nicht jeden Kleinschäden zu melden. Aber das muss man sich auch leisten können.

    Einen Schaden in der Größenordnung 200-300 € würde ich schon melden. Ohne Vorschäden sowieso.


    Versicherungen sehen die Schadenhäufigkeit deutlich kritischer als die Schadenhöhe. Ein dicker Schaden ist kein Problem. 3 kleine aber auf jeden Fall.


    Viele Grüße

    Hallo,


    bis auf ein paar Ausnahmen trägt der Arbeitgeber die Verantwortung für die Arbeit der Angestellten. In neueren Privathaftpflichttarifen gibt es oft einen Leistungsbaustein "Ansprüche des Arbeitgebers" o.ä. Schauen Sie da mal rein.

    Für den Fall, dass es mal Ärger gibt, würde ich zunächst eine Rechtsschutzversicherung empfehlen.


    Viele Grüße

    Hallo,


    normalerweise ist es üblich, dass in den genannten Versicherungsverträgen Überspannungsschäden nur durch Blitzeinschlag versichert sind. Es ist aber nicht auszuschließen, dass die Verträge an der Stelle besser sind als der Marktstandard.

    Die betroffenen Eigentümer sollten ihre Hausratversicherung ansprechen, die Eigentümergemeinschaft entsprechend die Wohngebäudeversicherung. Möglicherweise gibt es ja auch eine Elektronikversicherung, oder eine entsprechende Erweiterung in der Gebäudeversicherung.


    Zu guter Letzt wäre auch denkbar, dass es sich um einen Haftpflichtschaden handelt, wenn der Schaden z.B. entstanden ist, weil eine Wartung nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde.


    Viele Grüße

    Hallo,


    die genannte Versicherungssumme von 5 Mio. wird sich auf die Haftpflichtversicherung beziehen. Für das Gebäude wird ein anderer Wert genannt sein oder eine Berechung nach Wohnfläche vorgenommen.


    Den Umfang des Versicherungsschutzes können Sie frei bestimmen, sofern nicht z.B. die Bank oder die Eigentümergemeinschaft etwas anderes fordert. Eine reine Feuerversicherung kostet nur einen Bruchteil der kompletten Gebäudeversicherung.


    Die 3 Monate Kündigungsfrist sind weiterhin rechtskonform für Versicherungsverträge.
    Ein Sonderkündigungrecht haben Sie nur bei Erwerb. Eine Schenkung löst kein Sonderkündigungsrecht aus. Zumal Sie, wenn ich Sie richtig verstanden habe, schon 2/3 des Hauses besitzen.


    Viele Grüße

    Hallo,


    ja, die Frait von 7 Jahren ist korrekt. Dabei handelt es sich um die Vorgabe des Gesamtverbandes, wie lange der SFR mindestens erhalten bleibt.

    Erfahrungsgemäß ist das bei den meisten Versicherern länger der Fall. Fragen Sie einfach mal beim betroffenen Versicherer an.


    Sie können ein Fahrzeug anmelden und gleich wieder abmelden. Es reicht auch z.B. ein 125er Motorrad. Ich persönlich würde mit der Abmeldung zumondest so lange warten, bis Sie den Versicherungsschein erhalten haben.


    Grüße

    Hallo,


    entscheidend ist wohl, ob der Raub auch im "Versicherungszertifikat" als versichert aufgeführt ist. Die AVB stellen alle versicherbaren Risiken dar, was Sie konkret abgeschlossen haben, steht demnach im Versicherungsschein.


    Der angebotene Betrag ist nicht unfair, denn es handelt sich dabei erstmal nur um die teilweise Erstattung Ihres Beitrages. Da das versicherte Gerät ja gestohlen ist, kann es seitdem nicht mehr versichert sein. Also bekommen Sie einen Anteil des gezahlten Beitrages zurück.


    Falls Sie außerdem eine Hausratversicherung haben, sollten Sie den Schaden dort melden. Wie Ihnen ja auch mitgeteilt wurde, dürfte der Raub dort mitversichert sein. Vermutlich ist er genau aus dem Grund hier nicht versichert.


    Grüße

    Hallo,


    welche wesentlichen Risiken sehen Sie denn, die abgesichert sein sollen?

    Kritisch wäre in jedem Fall, wenn die Daten der registrierten User durch einen Angriff abgezogen werden. Da gerät aber sowohl die Privat- als auch die Betriebshaftpflicht an ihre Grenzen.


    In jedem Fall sollten Sie sich eine schriftliche Bestätigung des Versicherers geben lassen. Ihr Vertreter kann das veranlassen, aber Sie brauchen in jedem Fall eine schriftliche Zusage, wenn es denn eine gibt.


    Grüße

    Hallo,


    Ihr Bruder ist der Versicherungsnehmer und dadurch auch für die Prämienzahlung verantwortlich. Daran ist nichts zu machen.

    Die Versicherung kann nur zur Hauptfälligkeit gekündigt werden. Das ist in den allermeisten Fallen der 01.01., kann aber auch davon abweichen. Falls seine Frau Halterin ist, sollte er sie rechtzeitig darauf hinweisen, wann der Versicherungsschutz endet, damit sie sich um einen Anschlussvertrag kümmern kann. Ansonsten fährt sie ab dann ohne Versicherungsschutz, was empfindlich bestraft wird. Falls Ihr Bruder Halter ist würden die Konsequenzen natürlich ihn treffen.


    Wenn Ihr Bruder und seine Frau einigermaßen miteinander klar kommen, könnte kurzfristig über ein neues SEPA-Mandat zumindest die Beitragszahlung auf die Frau umgestellt werden. Wenn sie grundsätzlich bereit ist, die Versicherung zu tragen, ist innerhalb der Gesellschaft wahrscheinlich auf dem Kulanzwege auch ein Wechsel des Versicherungsnehmers zu machen.


    Grüße

    Hallo,


    das wäre jedes Mal ein riesen Aufwand, egal ob der kurzfristige Vertrag auf Sie oder auf den Mieter laufen würde. Das wird keine Versicherung mitmachen.


    Es fällt dann leider in das unternehmerische Risiko, eben keine Versicherung abzuschließen oder die Versicherung zu haben und nicht zu "brauchen".


    Grüße

    Michael Hacke

    Hallo,


    das sind alles Fragen, die sich nur verbindlich mit dem derzeitigen Versicherer klären lassen. Ein kurzes Telefonat ist dafür sicher völlig ausreichend.


    Grundsätzlich werden Sie bei der Ummeldung eine eVB des neuen Versicherers verwenden. Der alte Vertrag ist dann erstmal beendet. Sie sollten jedoch mit dem derzeitigen Versicherer die Situation besprechen, sonst gibt es ein Durcheinander.

    Der zuviel gezahlte Beitrag wird Ihnen dann selbstverständlich ertattet.


    Grüße

    Hallo,


    das ist von Tarif zu Tarif unterschiedlich. Wenn Sie selbst Angebote einholen möchten, sollten die jeweiligen Anbieter Ihnen konkret den Tarif oder eine Kombination nennen können, die Sie brauchen. Ein Versicherungsmakler wird Ihnen entsprechend Angebote vorlegen können, die alles enthalten oder eben Tarife kombinieren.


    Grüße