Beiträge von Passtpal

    Hallo erstmal. Ich bin auf der Suche nach einer Grundbesitzerhaftpflichtversicherung bzw. einer PHV welche ein gesondertes Grundstück (landwirtschaftliche Fläche 6050m², unbebaut, eingezäunt) mit absichert. Auf der Fläche befindet sich zur Bewässerung ein Grundwasserpumpe(angetrieben von einem kleinem ca. 1m² Photovltaikpanel). Bebaut werden darf die Fläche nicht, ist sie auch nicht.


    Welche PKV deckt das mit ab? Oder gibt es eine Grundbesitzerhaftpflicht, welche das abdeckt?
    Reicht es aus, wenn einer von beiden Grundstückseigentümern dies in seiner PHV mit abdeckt?


    aus dem Besitz des Grundstücks ergeben sich Haftungsfallen.
    (Im Winter Räumpflicht, Verkehrssicherungspflichten...jeman könnte sich verletzen obwohl das Grundstück eingzäunt ist)


    Räumpflicht neben Acker- oder Waldflächen ist eher unüblich. Aber man darf einen fremden Acker oder Wald betreten. Und dann kann immer etwas passieren.



    Es gibt jedoch auch Privathaftpflichtversicherungen, die Grundstücke bis 10.000 qm einschließen und vorbenannte somit überflüssig machen.


    Aber wie verhält es sicht, wenn man einen Acker in den Niederlanden besitzt. Ist das auch versicherbar???

    Interessant. Ich habe mit Sorge gelesen, dass man, wenn man mal nicht gestreut hat neben seinem Haus, ohne eine solche Versicherung für die Kosten eines Unfalls aufgrunddessen aufkommen müsste. Postbote verunglückt auf dem ungestreutem Stück.


    Also bei jeder Privathaftfplichtversicherung hat man automatisch sein Eigenheim mit abgesichert? Gibt es dafür eine typische Formulierung den den Versicherungsbedingungen?

    Hallo erst einmal. Darf ich als Quelle einen Link zu einer Versicherungshompage angeben? Und darf ich als Quelle einen Link zu einer PDF-Datei zu Versicherungsbedingungen einer Versicherung angeben? Beides also keine Versicherungsvergleichsportale.


    "5. Zitate
    Quellenangaben bei Zitaten sind erwünscht, jedoch keinesfalls in Form eines klickbaren, aktiven Links auf Online-Versicherungsvergleiche! "
    Quelle: https://www.versicherungtalk.de/index.php?page=Rules

    hi, als Lehrer ist es sinnvoll eine Dienstunfähigkeitsversicherung nur mit echter Dienstunfähigkeitsklausel abzuschließen:


    "Der Begriff "echte Dienstunfähig­keitsklausel" ist nicht eindeutig definiert. Achten Sie darauf, dass Ihr Versicherungsschutz eine
    Dienstun­fähigkeitsklausel enthält, die vollständig ist. Etliche
    Verträge beinhalten Klauseln, die so formuliert sind, dass Sie als
    Beamter im schlimmsten Fall keine Versiche­rungs­leistungen erhalten.


    Was muss eine Dienstunfähigkeits­klausel enthalten?

    Vollständige Klausel
    Einen Anspruch auf
    Leistungen Ihrer Versicherung im Fall einer Dienstun­fähigkeit haben Sie
    nur, wenn in Ihrem Tarif eine DU-Klausel enthalten ist, die besagt,
    dass Sie als Beamter "wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in den
    Ruhestand versetzt" beziehungsweise wegen "allgemeiner Dienstunfähigkeit
    entlassen werden".


    Unvollständige Klauseln
    "Bei Beamten des Öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand
    wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als vollständige Berufsunfähigkeit."


    Diese Klausel gilt nur für Beamte auf Lebenszeit und schließt Beamte auf Probe und Beamte auf Widerruf aus. Denn
    nur Beamte auf Lebenszeit werden in den Ruhestand versetzt.
    Dienstanfänger, die noch nicht auf Lebenszeit verbeamtet sind und noch
    keine 5 Jahre Dienstzeit hinter sich haben, erhalten in diesem Fall
    keine Leistungen.

    Für Bundesbeamte ist die Dienstun­fähigkeit
    im Bundesbeamtengesetz geregelt, bei Landes- und Kommunal­beamten im
    Beamtenstatusgesetz. Um sicher zu sein, dass die Leistung bei dauernder
    DU auch tatsächlich bezahlt wird, ist es sinnvoll, wenn in der Klausel
    auf die entsprechenden Gesetze Bezug genommen wird."

    Gibt es eine "unechte" Dienstunfähigkeits­klausel?


    Folgende Formulierung meint eine reguläre
    Berufsunfähigkeitsver­sicherung (BU). Im Falle einer Dienstunfähigkeit
    (DU) würden Sie also als versicherter Beamter keinen Euro sehen, wenn
    nicht gleichzeitig auch eine Berufsunfähigkeit vorliegt:


    "Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge von
    Krankheit, Körperver­letzung oder Kräfteverfall, die ärztlich
    nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens 6 Monate außerstande ist,
    ihren Beruf auszuüben und auch keine andere Tätigkeit ausübt, die ihrer
    bisherigen Lebensstellung entspricht." "Wird ein Beamter wegen
    Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzt, beurteilt sich
    die Berufsunfähigkeit des versicherten Beamten nach Satz 1."
    Quelle: Hompage der Nürnberger Versicherung - Info zur Dienstunfaehigkeitsklausel -> https://www.nuernberger.de/rat…enstunfaehigkeitsklausel/

    Jetzt habe ich bei der Debeke Dienstunfähigkeitsversicherung folgende Klause gelesen:"(1) Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn ein versicherter
    Beamter vor Erreichen der gesetzlich vorgesehenen Altersgrenze
    ausschließlich infolge seines Gesundheitszustandes wegen Dienstunfähigkeit
    aufgrund eines Zeugnisses des Amtsarztes oder eines
    vom Dienstherrn als Gutachter beauftragten Arztes, in dem die
    Dienstunfähigkeit festgestellt wird, entlassen oder in den Ruhestand versetzt wird."
    Quelle: Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Versicherung für Beamte und Richter mit Einschluss des Dienstunfähigkeitsrisikos (ABBV-B 04/2019) -> https://www.debeka.de/service/…ufsunf__higkeit/BLV20.pdf


    Das wäre doch dann keine echte Dienstunfähigkeitsklausel, richtig? Dann wäre ja von dieser Versicherung abzuraten.

    Hallo erst einmal. Ich habe bereits eine Haftpflichtversicherung - jedoch keine Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Jedoch ein Einfamilienhaus - auf einem Grundstück - selbst genutzt.
    Gibt es Empfehlungen für günstige Grundbesitzerhaftpflichtversicherungen? Oder sollte man dann einen kombinierten Vertrag nutzen(mit Privathaftpfilchtversicherung)?

    Guten Tag, ich kaufe ein Grundstück mit 2 Personen(Bekannte, nicht verheiratet). Auf dem Grundstück steht ein Haus(schlechter Zustand, soll in ein paar Jahren abgerissen werden, Ölzentralheizung).


    Ich habe eine Privathaftpflichtversicherung. Benötige ich zusätzlich noch die Grundbesitzerhaftpflichtversicherung oder NUR noch diese?


    Benötigen beide Grundsütckseigentümer dieser Versicherung. Oder reicht es, wenn einer sie hat?

    Dankeschön. Ergo Rentenversicherung nach PRP(99). Tarif: RPRM & BUZ 800. Dann habe ich das so falsch interpretiert mit dem Z. Es ist also genau andersherum. Im Ergebnis aber identisch. Ich kann evlt. den BU-Teil lahm legen lassen dauerhaft - was ja im Endeffekt das gleiche wie eine Kündigung ist, weil ich dann nicht mehr BU versichert bin. Der Teil der Kapitalversicherung würde so erhalten bleiben können(ohne Einzahlungen, weil dsa ja an die BU gekoppelt ist). Aber ich erhalte dann ja trotzdem noch den Steuervorteil.

    Ja, die BUZ teilt sich so auf:
    1. BU = Berufsunfähigkeitsversicherung
    2. Z = Zusatzversicherung = Kapitalversicherung
    Also gar nicht aneinander vorbei geredet.


    Die BUZ ist aber ein Vertrag - welche beide beinhaltet. Das ist ja gängig so. Wenn ich jetzt die BU kündigen muss, dann würde ich die gesamte BUZ kündigen müssen. Aber ich frage mal bei der Versicherung an, ob ich die BU stilllegen darf. Dann würde die Z innerhalb der BUZ auch stillgelegt(da ich ja keine Beiträge in die BUZ mehr zahle), aber ich würde weiterhin von den Steuervorteilen profitieren. Das Geld was dort bereits liegt wird ja weiterhin von der Verischerungsgesellschaft angelegt & wächst wohlmöglich. Und bei Auszahlung (wenn ich in Rente gehe) habe ich dann keine Einkommensteuer darauf zu zahlen.


    Dankesehr!

    Guten Morgen, ich verstehe den Zusammenhang zwischen der Laufzeit und der seperaten Kündigungsmögichkeit? Kündigen kann ich die alte BU eh nicht von der alten Zusatzversicherung. Das ist ein Vertrag über eine BUZ - wo ja beides miteinander verwoben ist. Ich könnte aber die BUZ beitragsfrei stellen. Dann hätte ich ja keinen BU-Schutz mehr.


    Wenn ich jetzt den Betrag auszahlen lasse der Zusatzversicherung, dann zahle ich also auch keine Einkommenssteuer? Der Betrag würde 1:1 auf mein Konto überwiesen? Ich hätte also den Vorteil, dass das Geld weiter angelegt werden würde von der Versicherung bis zum Ablaufdatum des Vertrages & ich somit länger von Steuerfreiheit des Kapitals profitiere, als wenn ich das Geld jetzt auszahle und selbst anlege.


    Ablauf der Beitragszahlung steht dort: 2034 & "bei Berufs- oder
    Dienstunfähigkeit vor dem 01.12.2034 erhalte ich den BU-Betrag". Dann
    bin ich allerdings noch viel Jahre von meiner Rente entfernt. Daher ja
    auch der neue Abschluss einer BU.


    Nehme ich mal den guten Fall an: Bei 4500€ und 6% Rendite (DAX) sind das 270€ pro Jahr. 2034-2017=17 Jahre. 17 * 270€ = 4590€. 4500€-35% Abgeltungssteuer = 2983€. 4590€-2983= 1606€ Unterschied. Wobei ich ja Zinseszinseffekt außer acht lasse(weil ich das nicht rechnen kann). Aber die Versicherung streicht sich ja auch Bearbeitungsgebühren ein. Und 6% sind ja auch schon hoch gegriffen. Rente würde ich (80€) monatlich nicht bekommen(ja steuerfrei), da dass bei Beitragsfreistellung nur als Kapitalabfindung gezahlt wird zu Rentenbeginn. Dort hat man dann also nicht die Wahl ob monatlich oder als Einmalbetrag, wenn man weiterhin die Beiträge einzahlen würde.


    Also ist doch schon ein Stück Geld, was mir dann abhanden kommen würde.

    Keine 2 BU´s, weil das der neue Versicherer vorgibt.
    Die alte BU ging nicht mehr so lange. Und ich muss ja noch ein paar Jährchen arbeiten. Von daher brauchte ich eine neue. Jetzt ist die Frage, wieviel der Steuervorteil ungefähr wiegt. Gibt es da Zahlen, wieviel % pro Jahr Steuervorteil ich habe. Das muss man doch irgendwie berechnen können.

    Einen Herzlichen Dank! Weiter bedienen ist ja nicht möglich, da ich nicht 2x BU abgesichert sein darf. Aber still legen könnte ich einmal nachfragen bei meiner neuen Versicherung. Es sind ja keine hohen Beträge. Die würde ja dann nur noch lieben bleiben - macht das denn so viel aus mit dem Steuervorteil? 4500€ würde ich jetzt ausbezahlt bekommen. Ich kann den Steuervorteil nicht nachvollziehen? Ist dieser so wertvoll bei Altverträgen?

    Guten Tag, ich möchte meine BUZ kündigen, da ich eine andere abgeschlossen habe und nicht 2 gleichzeitig haben darf. Jetzt schreibt mir mein alter Versicherer, ob ich die BUZ nicht beitragsfrei stellen möchte, da ich die BUZ vor 2005 schon über 12 Monate laufen hatte(seit 2003) und somit steuerlich begünstigt ist. Das heisst, deren einmalige Erlebensfallleistungen werden grundsätzlich einkommenssteuerfrei ausgezahlt. Die BUZ wurde nur über einen geringen Beitrag geführt - 50€.


    Bedingung der neuen BU(bereits abegschlossen) ist es, die alte(BUZ) zu kündigen. Doch evlt. lassen sie sich ja auch eine Beitragsfreistellung auch ein, denn dann würde die BU ja nicht greifen.


    Ist das bei den geringen Beträgen eher Quatsch, was mir meine alte BUZ rät, oder ist da etwas dran?