hi, als Lehrer ist es sinnvoll eine Dienstunfähigkeitsversicherung nur mit echter Dienstunfähigkeitsklausel abzuschließen:
"Der Begriff "echte Dienstunfähigkeitsklausel" ist nicht eindeutig definiert. Achten Sie darauf, dass Ihr Versicherungsschutz eine
Dienstunfähigkeitsklausel enthält, die vollständig ist. Etliche
Verträge beinhalten Klauseln, die so formuliert sind, dass Sie als
Beamter im schlimmsten Fall keine Versicherungsleistungen erhalten.
Was muss eine Dienstunfähigkeitsklausel enthalten?
Vollständige Klausel
Einen Anspruch auf
Leistungen Ihrer Versicherung im Fall einer Dienstunfähigkeit haben Sie
nur, wenn in Ihrem Tarif eine DU-Klausel enthalten ist, die besagt,
dass Sie als Beamter "wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in den
Ruhestand versetzt" beziehungsweise wegen "allgemeiner Dienstunfähigkeit
entlassen werden".
Unvollständige Klauseln
"Bei Beamten des Öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand
wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als vollständige Berufsunfähigkeit."
Diese Klausel gilt nur für Beamte auf Lebenszeit und schließt Beamte auf Probe und Beamte auf Widerruf aus. Denn
nur Beamte auf Lebenszeit werden in den Ruhestand versetzt.
Dienstanfänger, die noch nicht auf Lebenszeit verbeamtet sind und noch
keine 5 Jahre Dienstzeit hinter sich haben, erhalten in diesem Fall
keine Leistungen.
Für Bundesbeamte ist die Dienstunfähigkeit
im Bundesbeamtengesetz geregelt, bei Landes- und Kommunalbeamten im
Beamtenstatusgesetz. Um sicher zu sein, dass die Leistung bei dauernder
DU auch tatsächlich bezahlt wird, ist es sinnvoll, wenn in der Klausel
auf die entsprechenden Gesetze Bezug genommen wird."
Gibt es eine "unechte" Dienstunfähigkeitsklausel?
Folgende Formulierung meint eine reguläre
Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Im Falle einer Dienstunfähigkeit
(DU) würden Sie also als versicherter Beamter keinen Euro sehen, wenn
nicht gleichzeitig auch eine Berufsunfähigkeit vorliegt:
"Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge von
Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall, die ärztlich
nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens 6 Monate außerstande ist,
ihren Beruf auszuüben und auch keine andere Tätigkeit ausübt, die ihrer
bisherigen Lebensstellung entspricht." "Wird ein Beamter wegen
Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzt, beurteilt sich die Berufsunfähigkeit des versicherten Beamten nach Satz 1."
Quelle: Hompage der Nürnberger Versicherung - Info zur Dienstunfaehigkeitsklausel -> https://www.nuernberger.de/rat…enstunfaehigkeitsklausel/
Jetzt habe ich bei der Debeke Dienstunfähigkeitsversicherung folgende Klause gelesen:"(1) Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn ein versicherter
Beamter vor Erreichen der gesetzlich vorgesehenen Altersgrenze
ausschließlich infolge seines Gesundheitszustandes wegen Dienstunfähigkeit
aufgrund eines Zeugnisses des Amtsarztes oder eines
vom Dienstherrn als Gutachter beauftragten Arztes, in dem die
Dienstunfähigkeit festgestellt wird, entlassen oder in den Ruhestand versetzt wird."
Quelle: Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Versicherung für Beamte und Richter mit Einschluss des Dienstunfähigkeitsrisikos (ABBV-B 04/2019) -> https://www.debeka.de/service/…ufsunf__higkeit/BLV20.pdf
Das wäre doch dann keine echte Dienstunfähigkeitsklausel, richtig? Dann wäre ja von dieser Versicherung abzuraten.