Danke für feedback.
Vl haben Sie nun neue Denkanstöße - alles weitere liegt bei Ihnen.
Werde dann mal Versicherungsmakler im näheren Umkreis des Fotografen suchen. (lassen)
Grüße
Jochen
Danke für feedback.
Vl haben Sie nun neue Denkanstöße - alles weitere liegt bei Ihnen.
Werde dann mal Versicherungsmakler im näheren Umkreis des Fotografen suchen. (lassen)
Grüße
Jochen
Hallo Andreas
Danke für Ihr feedback.
In diesem Bereich tummeln sich zahlreiche Anbieter welche gute Deckungskonzepte auf dem Markt haben. Hier sollte es für Ihren Versicherungsvertreter des Vertrauens kein Problem darstellen einen Vergleich geeigneter Tarife zu erstellen.
Diese Aussage (tummeln sich zahlreiche Anbieter) ist klar und zeigt direkt den Knackpunkt auf.
Als Anfänger bei der Ausübung des Gewerbes liegt ja fast keine Erfahrung vor was ...
a) man braucht.
b) ein Versicherungsvertreter des Vertrauens nicht existiert.
Grüße
Jochen
Fotograf sucht Versicherung für Gewerbe:
Inhalt, Elektronik, Fotoequipment, Haftpflicht, Rechtschutz.
Shootings werden Indoor, Outdoor und bei Kunden durchgeführt.
Habe schon wenig gefunden.
Das Vergleichen der verschiedenen Versicherungsbedingungen ist sehr mühselig.
Evtl. gibt es hier ja auch noch Tipps.
Jochen
Herr Hacke
Vielen Dank für feedback.
Ich habe diesbezüglich heute mal 3 Versicherungen angeschrieben.
LG
Jochen
Sie können nicht eine einzige WE versichern und dann, je nach Schaden und Bedarf, sich aussuchen welche WE es denn nun ist
Herr Haensch
Danke für Ihr feedback.
In den Versicherungsbedingungen einer vorliegenden Versicherung finde ich nicht dass das nicht möglich ist.
Jochen
Hallo
Wir prüfen den Abschluss einer Vermieterrechtsschutzversicherung für ein Mehrfamilienhaus.
Bei verschiedenen Gesellschaften gibt es unterschiedliche Vorgaben.
Meine Frage ist:
Ist es zwingend notwendig für alle Wohneinheiten eine Versicherung abzuschliessen?
Das ist für mein Verständnis doch nur erforderlich wenn man gleichzeitig für alle Wohneinheiten die Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen möchte.
Also „Schaden" bei Wohneinheit A, B, C in 2017.
oder „Schaden" bei Wohneinheit B in 2019.
oder „Schaden" bei Wohneinheit A, C, in 2025.
Schliesst man z.B. nur für 1 Wohneinheit eine Rechtsschutzversicherung ab, so kann man nur für 1 „Schaden" die Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen.
Konkret für 1 WE
“Schaden" bei Wohneinheit A in 2017.
“Schaden" bei Wohneinheit B in 2019.
“Schaden" bei Wohneinheit C in 2025.
usw.
Weiss da jemand was genaues?
Jochen