Beiträge von Christian1234567

    Hallo zusammen, ich habe ein 3 Familienhaus mit 3 Eigentumswohnungen von denen ich 2 selber nutze. Gesamtfläche 300m²


    In der jetzigen Versicherung sind 5Mio. versichert (Hauswert ev. 500teur) Komplettsanierung Wasser und Strom ist 10J. bzw. 20J. alt. SB 500eur bei Feuer, Leitung, Sturm, Elementarschäden nicht versichert.


    Kann man eine reine Feuerversicherung abschließen und was darf sowas minimal anteilig vom Ursprungswert kosten?


    Haftpflichtversicherung gegen Grund- und Hauseigentümer ist mitversichert. Brauch ich sowas wenn ich eine Privathaftpflicht habe. Ist ja nur eine Partei vermietet?


    Darf die Versicherung nach neuer Gesetzregelung eine Kündigungsfrist von 3 Monaten einbauen und bin ich bei einer Schenkung verpflichtet die Versicherung zu übernehmen oder habe ich Sonderkündigungsrecht, wenn ja wie schnell muss ich kündigen?


    Vielen Dank

    Hallo zusammen, ich habe ein 3 Familienhaus mit 3 Eigentumswohnungen von denen ich 2 selber nutze. Gesamtfläche 300m²


    In der jetzigen Versicherung sind 5Mio. versichert (Hauswert ev. 500teur) Komplettsanierung Wasser und Strom ist 10J. bzw. 20J. alt. SB 500eur bei Feuer, Leitung, Sturm, Elementarschäden nicht versichert.


    Kann man eine reine Feuerversicherung abschließen und was darf sowas minimal kosten anteilig von der Ursprungswert kosten?


    Haftpflichtversicherung gegen Grund- und Hauseigentümer ist mitversichert. Brauch ich sowas wenn ich eine Privathaftpflicht habe. Ist ja nur eine Partei vermietet?


    Darf die Versicherung nach neuer Gesetzregelung eine Kündigungsfrist von 3 Monaten einbauen und bin ich bei einer Schenkung verpflichtet die Versicherung zu übernehmen oder habe ich Sonderkündigungsrecht, wenn ja wie schnell muss ich kündigen?


    Vielen Dank

    Hallo zusammen,



    wir haben einen Boden und eine neue Küche vor 1,5J. vom Vermieter bekommen. Wir wollten den Edelstahlabzug reinigen und haben die Verblendung/Abzug zur besseren Reinigung abgenommen. Da dieser Fettig war ist dieser aus den Händen geglitten und hat ein ca. 1,0cm x 0,5cm größes Stück auf dem Boden quasi rausgestanzt. Es geht um 10m² Boden und die Verlegearbeiten sind sehr aufwendig.



    - Kommt die Hapftplicht für den Schaden auf?


    - Welche Abzüge werden von der Versicherung vorgenommen?
    - Kann die Versicherung die Regulierung durch einen Austausch nach Kostenvoranschlag verweigern und eine Wertminderung mit Hardwachsreparartur verlangen?


    Ggf. könnte man dies kritisch sehen, da der Abzugkamin nicht unbedingt entnommen werden sollte, auf der anderen Seite sehe ich hier keine grobe Fahrlässigkeit wenn man dies tut. Wo sind die Fallstricke und deckt dies die Haftpflich quasi wie besp. den Fall, wenn man das Waschbecken durch einen Kochtopf beschädigt?Vielen Dank.Gruß Chris

    Hallo zusammen,


    A beschädigt beim Vermieter eine hochwertige Küchenspüle aus Kermamik.
    Der Kostenvoranschlag liegt bei 1000Eur. Die Versicherung will eine
    Rechnung bzw. das Einbaudatum. Es gibt keine Nachweis dafür und die
    Versicherung zahlt 66,6% Netto also 560Eur und schätzt die Spüle auf
    5Jahre. Das Typenschild des Abflussknopfes zeigt ein Produktionsdatum
    von 3,2Jahren, was zumindest das früheste Einbaudatum belegen könnte.


    Der Vermieter war der ständige Schriftwechsel und Ablehnungen der
    Versicherung zu blöd und hat eine Rechnung über 1000Eur an den Mieter
    ausgestellt und zur Zahlung aufgefordert. Der Vermieter braucht keine
    Mwst. auszuweisen.


    Frage: ?(


    - die Nutzungsdauer ist meiner Meinung zu niedrig. Gibt hier eine Tabelle
    wo sich die Versicherung drauf berufen muss/kann? Der Link geht eher
    Richtung 30Jahre Nutzungsdauer!


    - Wieso hat die Versicherung ein Wahlrecht und zieht die Mwst. ab obwohl eine ohne Mwst. Rechnung vorliegt?


    http://www.tfj.ch/mietvertrag-…os/lebensdauertabelle.pdf



    Vielen Dank und weihnachtliche Grüße

    Hallo,
    hat sich bislang keiner damit auseinander gesetzt einen alten Vertrag wieder aufleben zu lassen?

    Fragen:
    Ist es richtig,
    dass man den Vertrag wieder aufleben lassen, sofern seit Beitragsfreistellung, nicht mehr als 24 Monate vergangen sind. Sofern mehr als 24 Monate vergangen sind, ist es zwingend notwendig, einen weiteren Vertrag abzuschließen?


    Ist es richtig, dass jede Sonderzahlung/Zuzahlung neue Abschlusskosten auslöst. Diese Abschlusskosten (weiter AP) reduzieren Ihre zu erwartende Rente. Deshalb ist es wichtig folgende Punkte zu berücksichtigen:
    Durch Zahlung von einmalig 75€ AGEV/75, kann ein Nachlass von 75% auf die AP-Kosten bewirkt wedren, was die Ablaufleistung um mehrere 1000Eur erhöht


    Macht es aus dem Stand der Dinge überhaupt noch Sinn dort zu investieren und sollte man weitere Zuzahlungen eher in eine NETTO-POLICE und nicht in das Zurich-Produkt investieren? Was soll man mit dem Vertrag sinnvolles machen. Dort sind gerade mal 500Eur nach Abzug der Kosten aus 2011 über!



    Vielen Dank für Tipps!



    Gruß Christian

    Hallo zusammen,


    ich habe einen alten stillgelegten Vertrag (BasisRente mit 150€ur und FondsRente rabbatiert von 56 auf 47Eur Monatl.)
    gefunden und wollte diesen jetzt wieder aufleben lassen, also die
    Beitragsfreistellung rausnehmen. Die zwei Verträge haben jährl. Beiträge von ca. 2300Eur. Kann man rückwirkend für 2015 den Betrag in Summe noch
    einzahlen und steuerlich als Sonderausgaben für 2015 geltend machen oder
    ist der Zug abgefahren, da Einzahlung=Aufwandszeitpunkt gilt? Hat man
    ein Anrecht solche Verträge wegen der Konditionen zu erhöhen oder muss
    hier ein Neuvertrag abgeschlossen werden bzw. was haltet ihr von diesen Fondsgebundenen Versicherungen.



    Danke&Gruß
    Chris

    Hallo, die Antwort von Arbeitgeber ist:




    Die arbeitgeberfinanzierte Versicherung ist gesetzlich
    in den ersten 5 Jahren verfallbar (Betriebsrentengesetz §1b (1)). Die
    Betriebsvereinbarung beruft sich in diesem Fall ebenfalls auf das
    Betriebsrentengesetz.



    Da deine Versicherung keine fünf Jahre bestand, erhalten wir den
    Rückkaufswert von dem Versicherer zurück. Sicherlich
    gibt es Unternehmen, bei denen intern andere Regelungen gelten, aber ich kann
    dir leider nicht entgegenkommen.



    Super: ich würde ja sogar den Rückkaufswert übernehmen! Ansich ist es eine Frechheit sowas als Alterversorgung anzupreisen! Ich habe 15Jahre über eine andere Versicherung die SV-Beiträge geschmälert und lechsen sie nach 200Eur Rückkaufswert! Sowas nenne ich eine super Außenwirkung!




    Wie kann ich argumentieren um ein Einlenken zu erreichen?

    Hallo,
    danke für die Antwort. Den Kontakt mit meinem alten Arbeitgeber möchte ich erstmal vermeiden. Wo ist vermerkt, ob ich im Erlebensfall ein unwiderrufliches Bezugsrecht habe? Kann ich dies ggf. bei der Versicherung nachfragen? Diese Block komplett ab und gibt Null Infos und ist sogar noch rupfig und unfreudlich am Telefon (Alte Leipziger). Wenn dies der Fall ist, wieso ist es dann für das Unternehmen ratsam? Gibt es ev. Fristen die zur Klärung einzuhalten sind? Kann die Versicherung das Geld auch einbehalten oder wem kommt dies zu Gute?


    Mein Bekannter ist Personalleiter, unterstützt dieses Modell jedoch nicht, ist aber der Meinung, dass dies unwiderlich verloren ist selbst wenn ich selber eingezahlt hätte wäre nur der Eigenzahlungsanteil gesichert!?


    Welches Interesse könnte denn die Firma haben. Mich würden hier die Interessensmöglichkeiten interessen, um das Verhalten einschätzen zu können, da noch andere Punkte offen sind. Vielen Dank!


    Gruß Chris

    Da dürfte es sich um die Frage der Unverfallbarkeit handeln.


    Da dürfte es sich um die Frage der Unverfallbarkeit handeln.


    Dazu gibt es verschiedene Grundlagen, hier mal ein Link mit den Grundzügen der Unverfallbarkeit XXXLink entferntXXX MOD CM

    Hierzu habe ich ja folgendes gefunden, dein Link wurde ja leider entfernt:


    § 1b
    Unverfallbarkeit und Durchführung der betrieblichen Altersversorgung



    (1) Einem Arbeitnehmer, dem Leistungen aus der betrieblichen
    Altersversorgung zugesagt worden sind, bleibt die Anwartschaft erhalten,
    wenn das Arbeitsverhältnis vor Eintritt des Versorgungsfalls, jedoch
    nach Vollendung des 25. Lebensjahres endet und die Versorgungszusage zu
    diesem Zeitpunkt mindestens fünf Jahre bestanden hat (unverfallbare
    Anwartschaft). Ein Arbeitnehmer behält seine Anwartschaft auch dann,
    wenn er aufgrund einer Vorruhestandsregelung ausscheidet und ohne das
    vorherige Ausscheiden die Wartezeit und die sonstigen Voraussetzungen
    für den Bezug von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung hätte
    erfüllen können. Eine Änderung der Versorgungszusage oder ihre Übernahme
    durch eine andere Person unterbricht nicht den Ablauf der Fristen nach
    Satz 1. Der Verpflichtung aus einer Versorgungszusage stehen
    Versorgungsverpflichtungen gleich, die auf betrieblicher Übung oder dem
    Grundsatz der Gleichbehandlung beruhen. Der Ablauf einer vorgesehenen
    Wartezeit wird durch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach
    Erfüllung der Voraussetzungen der Sätze 1 und 2 nicht berührt.


    Die Frage ist halt, ob man nach Rücksprache mit meinem alten AG dem entgegen wirken kann, denn welches interesse hat denn der AG davon?


    Gruß Chris

    Hallo,
    die Versicherung teilte mir mit, dass ich die Direktversicherung erst nach 5J. übernehmen kann. Dies wäre im November der Fall gewesen. Ist mein alter Arbeitgeber damit weiter Versicherungsnehmer oder verfällt das Guthaben gänzlich zu Gunsten der Versicherung? Was hat der AG davon, wenn er die Versicherung nach 4,5J. stilllegt, denn der Wert dürfte doch wegen der Gebühren eh bei fast Null liegen? Wäre eine Kündigungsumkehrung möglich bzw. gibt es eine Möglichkeit dies irgendwie mit Zustimmung auf den neuen Arbeitgeber übertragen zu lassen bzw. den Vertrag & Konditionen zu retten? Die Versicherung hat sicherlich kein Interesse....


    Ich finde diese Modelle und solche umworbene "Zugeständnisse" im Rahmen der Rentenbeiträge schon eine Frechheit. Die Firma spart durch meine andere Direktversicherung jahreslang Geld und verkauft die durch mich indirekt finanzierte Versicherung dann großzügig als Rentenbeitrag und Mitarbeiterbindung.


    Wer kennt sich damit aus und hat Tipps?


    Gruß Chris


    Hallo Leute,
    ich muss jetzt hier nochmal nachhaken. Mein Kollege hat ebenfalls eine alte Direktversicherung (vor 2005 abgeschlossen) mit 3,5% Zinsen und konnte dies nach langen hin und her trotzdem bis auf die Maximalgrenze erhöhen. Dieser hatte jedoch eine Art Passus zur flexiblen Erhöhung enthalten. Ich habe dies zur Prüfung an die Personalabteilung weitergeleitet und bislang noch keine Antwort erhalten, aber so ganz unmöglich scheint dies nicht zu sein. Die Versicherung hat dies wie bei meinem Kollegen erstmal mit der steuerlichen Änderung abgelehnt.


    Wie kann das sein, dass dies bei meinem Kollegen ging?


    Gruß Chris

    Vielen Dank für die Antwort, ich meine die 1752Eur die damals als max. Einzahlung für die Pauschalversteuerung galten. Habe in den Unterlagen rein gar nichts zum Thema Beitragserhöhung gefunden. Dies ist eine klassische Direktversicherung mit Entgeldumwandlung beim Arbeitsgeber der seine Steuersteuerersparnis mittlerweile über eine neue Direktversicherung an die AN weitergibt.


    Schade, dass man hier keine Erhöhung machen kann.


    Gruß Chris

    Hallo zusammen,
    ich habe eine derzeit sehr attraktive Direktversicherung aus 1998 dessen jährl. Einzahlungshöhe bei 700Eur liegt. Die garantierte Verzinsung liegt bei 4%.


    Kann man die Beitrage beliebig auf den Mindestsatz von 1900Eur jährlich erhöhen und ggf. auch Bedraf oder in der Not wieder auf diese Höhe senken oder Beitragsfrei stellen. Worauf muss man achten und welche Nachteile ergeben sich? Verliere ich ev. den Mindestzins bei einer Erhöhung? Was ist mit den steuerlichen Aspekt da die Versicherung ja vor 2005 abgeschlossen wurde?


    Danke für Tipps und Erklärungen. Der Vertreter wollte mir nur eine neue Versicherung andrehen und sagte da ginge nichts.


    Gruß Chris