Hallo Chris,
da Du hier von einer arbeitgeberfinanzierten Direktversicherung sprichst wäre im ersten Schritt zu prüfen, ob die für den Erlebensfall ein unwiderrufliches Bezugsrecht eingeräumt wurde.
Ist dies der Fall, so wäre es für deinen bisherigen Arbeitgeber sicherlich ratsam den Versicherungsvertrag im Rahmen der versicherungsvertraglichen Lösung (§2 Nr. 2 BetrAVG) auf Dich zu übertragen.
Sofern Dir kein unwiderrufliches Bezugsrecht eingeräumt wurde und noch keine gesetzliche Unverfallbarkeit gegeben ist, so ist dein bisheriger Arbeitgeber in der Entscheidung frei Dir den Vertrag "mitzugeben". Die Entscheidung bzgl. der Vorgehensweise liegt im ersten Schritt bei deinem ehemaligen Arbeitgeber (Versicherungsnehmer) und nicht bei der Versicherungsgesellschaft. - Frage hier ruhig nochmal nach -
Wenn dein ehemaliger Arbeitgeber sich dann entscheiden sollte Dir den Vertrag "mitzugeben", so kannst Du ihn auf deinen neuen Arbeitgeber übertragen lassen bzw. eine Deckungskapitalübertragung anstreben, sofern Dein neuer Arbeitgeber mit einem anderen Versicherungsunternehmen seine betriebliche Altersvorsorge durchführt.
Welches Interesse ein Arbeitgeber in solchen Angelegenheiten hat/haben sollte kann ich Dir an dieser Stelle nicht beantworten, da diese wirklich sehr vielschichtig sein können.
Am Ende des Tages gibt es viele Mögliche Szenarien was man tun kann oder eben nicht. Grundsätzlich wäre meines Erachtens von Deiner Seite zunächst zu prüfen wie das Bezugsrecht des Versicherungsvertrags geregelt ist. Daraufhin kannst Du Dir dann weiter überlegen oder auch hier nachfragen
wie man weiter vorgehen kann/könnte.
Ich hoffe ich konnte Dir etwas weiterhelfen und habe Dir nicht noch mehr gedankliche Fragenzeichen beschert!
Schönen Gruß