Er hat recht. Das ist ein Garantiefonds der, prinzipbedingt, nur noch eine sehr kleine Rendite, wenn überhaupt, bis zum Ende zulässt. Sowas führt den Sinn ein Fondsanlage ad absurdum.
Beiträge von uwehaensch
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Ihre Versicherung hat Recht, bei einem Halterwechsel allein besteht kein Kündigungs- bzw. Wechselrecht, dazu müsste auch der VN wechseln.
Es könnte sogar noch teurer werden, da Ihr Mann als abweichender Halter nun nicht mehr in häuslicher Gemeinschaft mit Ihnen lebt. Deshalb macht ein Halterwechsel auf Sie durchaus Sinn, dann können Sie zum Jahresende die Versicherung regulär wechseln. -
Hallo,
nur kurz ein paar Aspekte.
Eine Risiko-LV in Eurem Fall geht nicht wirklich gut ohne Beratung.
Fallende Versicherungssumme: linear fallend bis zum Ende sinnvoll ? Die VS in den letzten Jahren ist zu niedrig und ggf. sinnlos. Wenn, dann ggf. annuitätisch fallend, das ist eigentlich für Finanzierungen gedacht, kann aber u.U. hier auch opportun sein. Spart weniger als man vermutet vs. konstanter VS.
Beide VP: sinnvoll ? Dann endet der Vertrag beim ersten Leistungsfall. Außerdem verliert man diverse Anbieter, nicht jeder bietet verbundene Leben an, noch weniger verbundene Leben mit fallender VS.
Mögliche Alternativen: Einzelleben "über Kreuz" (VN auf der einen Seite und VP & Beitragszahler auf der anderen Seite), fast genauso günstig (u.a. weil alle Anbieter zur Verfügung stehen) und "viel besser" für die Erbschaftssteuer (die VS fällt so nicht in die Erbmasse).
Wenn anfänglich hohe VS (z.B. über 300.000 bis 400.000 Euro) und fallend, trotzdem ggf. erweiterte Gesundheitsprüfung (Arztbericht oder sogar ärztliche Untersuchung, je nach Anbieter).
Wenn es gesundheitliche Einschränkungen gibt, genau die Antragsfragen und die Grenzen (bez. der Höhe der VS) für eventuelle Arztberichte / ärztliche Untersuchungen beachten, bei beiden gibt es signifikante Unterschiede zwischen den diversen Anbietern.
Bitte auch das Delta Brutto- zu Nettobeitrag (bei Überschussverwendung Beitragsverrechnung) beachten. Risiko-LVs waren zwar noch nicht von einer Anhebung des Nettobeitrages (wie z.B. bei einigen BU-Anbietern) betroffen, aber trotzdem.
Ggf. Notwendigkeit von "Deluxe"-Tarifen prüfen, diese bieten u.a. Verlängerungs- und Erhöhungsoptionen ohne nochmalige Gesundheitsprüfung sowie vorgezogene Leistungen bei schweren Erkrankungen.
Versicherer die meist mit "vorne" liegen sind: Europa, Deutsche LV AG (Allianz), Dialog, ErgoDirekt, Hannoversche, Delta Direk, Condor, Eagle Star, AXA, Württembergisceh, Canada Life und InterRisk.
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Natürlich !
Was für eine naive und peinliche Werbung für einen bestimmten Versicherungsmakler.
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Mir war daran gelegen dem User der hier eine Frage gestellt hat zu helfen und mich hier als neuer User im Forum einzubringen.
OK, "points taken", aber das was Sie offenbar ausdrücken wollten und das was Sie dann ausgedrückt haben, und wie Sie es getan haben, passten nicht zusammen.
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Verwunderlich ist das der Eigentümer Ihnen das Schreiben der Versicherungsgesellschaft nicht aushändigt. Er wird sicherlich dazu auch nicht verpflichtet sein, allerdings stelle ich mir die Aushändigung des Dokumentes als relativ unproblematisch vor.
Sich einen Schaden regulieren zu lassen ist für den Versicherungsmehmer natürlich immer problematisch zu werten ! Evtl wird seine aktuelle Versicherung seine Selbstbeteiligung anpassen, den Beitrag erhöhen oder ( wenn schon des öfteren Schäden gemeldet wurden ) den Vertrag kündigen.
Wenn der Versicherer dem Versicherungsnehmer den Vertrag kündigt wird es sehr schwierig einen neuen Versicherer zu finden der das Risiko übernimmt.
Ich habe mich vor Jahren schon auf die Gebäudeversicherungen spezialisiert. Wenn Fragen aufkommen, können Sie mich sehr gerne kontaktieren.
Hier meine Webadresse mit meinen Kontaktdaten : Link entfernt MOD CM
Soso, auf Gebäudeversicherungen spezialisiert. Als was denn, als Bezirksdirektor einer Krankenversicherung ? Oder als von der Conti bekehrter Ex-Versicherungsmakler ? Ja, nee, iss klar.
Einen Sturmschaden regulieren zu lassen ist so gut wie nie "problematisch für den VN", was ist das denn für eine Aussage.Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren dass Sie hier eigentlich nichts zu sagen haben, stattdessen aber plumpe Werbung machen wollen. Lassen Sie das am besten gleich mal sein.
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Natürlich hört sich das seeehr vorteilhaft an.
Was sollte denn Ihr Freund auch sonst sagen ? Ergo Pro ist die alte Hamburg-Mannheiner Strukki-Kolonne, geht gar nicht.
Dass sich in Ihrem Freundeskreis keiner mit diesem produkt auskennt, ist sein Vorteil. Denn sonst könnten Sie ja ggf. vergleichen, (kritische) Fragen stellen oder erkennen dass dieses Produkt für die meisten 24-Jährigen Unsinn ist.
Hast Du da Alles (!) verstanden ?
Z.B. dass nur die (bei der Ergo saumäßig schlechten) Überschüsse (weißt Du was das genau ist ?) in die Index-Beteiligung fliessen.
Weißt Du was das ist: Munich Re World Wide Trend Index ? Das backtracking ist ein Witz und nirgendwo steht wie sich dieser Index wirklich zusammensetzt.
Weißt Du dass die Indexpartizipation nicht garantiert ist ?Fondsgebundene Rentenversicherungen sind per se relativ teure, unflexible Produkte welche für die allermeisten jungen Leute unsinnig und unnötig sind. Die Ergo hat darüberhinaus nun sicher auch nicht gerade ein günstiges oder besonders gutes Produkt.
Also, lass Deinen Freund weiter Freund sein, aber er soll Dir und Deinen Kumpels nicht als Strukki auf die Nerven gehen. Google mal Strukturvertrieb Ergo Pro, dann wirst Du schon sehen was für ein hochproblematischer Laden das ist.
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Nur ganz kurz, ich denke da werden Kollegen noch ausführlicher antworten.
Das ist eine absolute Frechheit !!!
Der knüpft IHnen 11,90 pro Monat ab für:
-Selbstverständlichkeiten (das beste ist wirklich Kundenrufnummernerkennung !!) wie z.B. frankierte Rückumschläge, Rückruf
-Dinge die sowieso zu den Maklerpflichten gehören und für die er Courtage erhält (Verfolgung von Schadenfällen)
-Lächerlichkeiten (z.B. facebook)Und dann erhalten Sie noch (gegen Gebühr also) Empfehlungen, nicht zu fassen.
Bei mir (und sicher auch bei vielen meiner Kollegen) gibt es das alles ohne zusätzliche Monatsgebühr.
Zu Ihrer Frage: sofort diesen Stuss kündigen und sofort (!) den Makler wechseln.
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Ja natürlich will ich nicht an der falschen Stelle sparen; aber man muss gucken wo man bleibt und so ist alles auf dem Prüfstand.
Und wenn ich in Pension gehe wird es noch enger. Dann kann man doch die KV kaum mehr zahlen. Was dann?
Als Pensionär mit einem (wahrscheinlich) 70%igen Beihilfeanspruch gehören Sie doch zu einer Gruppe von menschen die eigentlich am wenigsten über ihre KV klagen sollten. Selbst wenn da mal die 300-350 Euro monatlich irgendwann überschritten werden, das wäre Klagen auf sehr hohem Niveau.
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Warum wollen Sie kündigen ?
Das ist ein Beihilfeergänzungstarifbaustein der nicht viel kostet, IHnen aber im Bereich von zahnärztlichen Material- & Laborkosten viele Hundert Euro sparen kann.
Machen Sie sich mal schlau was es mit den Beihilfeergänzungsbausteinen auf sich hat. Sie haben Lücken in der Beihilfe und die macht bei Ihnen ja immerhin 70 % aus. Ich bin selbst beihilfeberechtigt (Bund) und habe fast Tausend Euro für 2 Implantate nur über den Ergänzungsbaustein erstattet bekommen, darauf wäre ich ansonsten sitzen geblieben.
Ich kenne zwar ihren Beihilfeträger nicht genau (welche LBV ?) aber kein Beihilfeträger zahlt bei zahnärztlichen Material- und Laborkosten und z.B. Heilpraktiker Alles.
Außerdem ist ja noch eine Auslandsreisekrankenversicherung dabei. -
Hat Ihnen das Ihr Notar nicht erklärt ?
Die Eintragung im Grundbuch geht nachrichtlich an Ihren Notar der Sie dann i.d.R. zeitnah informiert.
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Nein, sofort nicht. Aber im Rahmen des bereits beschriebenen Sonderkündigungsrecht nach dem Eigentumsübergang.
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Das ist ein Fall für einen Berater, nicht um bei sowas selbst herum zu wurschteln.
Alles genau zu erklären, auch Deine Optionen, sprengt hier deutlich den Rahmen. In aller Kürze:
Nein, Du kannst den Vertrag übernehmen, musst es aber nicht. Nach Eigentumsübergang (d.h. Du bist als Eigentümer im Grundbuch eingetragen) hast Du ein 4-wöchiges Sonderkündigungsrecht.
Die Versicherungssumme ist nicht 19.600 Euro sondern 19.600 Reichsmark Stand 1914. Das ist ein Standard zur Berechnung der Versicherungssumme, eine weitergehende Erklärung scheidet hier aus o.g. Gründen (Rahmensprengung) aus. Es gibt feste, bekannte, jährlich neu festgelegte Umrechnungsfaktoren (Stichwort: Baupreisindex) um diesen Wert in Euro umzurechnen. Für 2017 gilt: 19.600 RM 1914 = 266.000 Euro.
Daran sieht man dass eine Tarifierung gem. Wert 1914 manchmal problematisch und nicht passend ist. Bei Neubauten bietet es sich an, direkt nach den tatsächlichen Baukosten (310.000 Euro) zu tarifieren, denn im Totalschadenfall wollt Ihr Euch ja sicher ein wertgleiches Haus wieder hinstellen (lassen).
Die Provinzial hat die Büros mit den Vertretern. Diese erhalten bei 3-jähriger Laufzeit eine höhere Provision als bei 1-jährigen Verträgen. 3 jahre sind das Maximum gem. Versicherungsvertragsgesetz, also wird für 3 Jahre abgeschlossen. Versicherungsmakler arbeiten anders, die erhalten pro Jahr eine gewisse Provision, egal wie lange die Laufzeit ist. U.a. deshalb gibt es bei mir auch nur 1-jährige Verträge.
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Ja, natürlich, das gehört alles zur versicherten Gefahr Feuer. Eine Hausratversicherugn deckt den Hausrat ab, nicht aber das Wohngebäude (z.B. Wände, Fußböden, usw.). Deshalb muss man, neben der verbundenen Hausratversicherung, auch eine verbundene Wohngebäudeversicherung haben. Verbunden deswegen weil in aller Regel (Ausnahmen nur dort wo ehemalige Monopolversicherer noch Verträge haben) neben der Gefahr Feuer auch die Gefahren Leistungswasser, Sturm/Hagel und, beim Hausrat, Einbruchdiebstahl mitversichert werden müssen, diese Gefahren sind also in einem unteilbaren Vertrag verbunden.
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Meinem Verständnis nach sind KIVs aber doch deutlich besser als FIVs? Es ist doch besser "alles" zu versichern und bestimmte Dinge auszuschließen, als nur "bestimmte Dinge" zu versichern und alles anderes auszuschließen.Das beschreibt ziemlich genau den konzeptionellen Unterschied. Ich sehe das genauso wie Sie, das ist aber natürlich Ansichtssache.
Gibt es konkrete Beispiele, die bei der FIV nicht enthalten sind, bei der KIV aber schon?Der Schwerpunkt bei FIVs liegt ja auf bleibenden Schäden die bestimmte körperliche Funktionen beeinträchtigen (Extremitäten, Sinnesorgane) oder medizinisch ganz genau definierte Organschäden bzw. Krankheiten.
Ein direkter allgemeienr Vergleich ist m.E. nicht möglich. Man müsste schon konkrete Leistungsfälle haben und deren genaue Werte (Grad der Beeinträchtigung, GdB, usw.) kennen um hier vergleichen zu können. Man kann sicherlich Beispiele in beide Richtungen finden, wo bei einem Vertrag ein Leistungsfall vorliegt, bei dem jeweils anderen aber nicht.
Interessant wäre m.E. auch u.a. die jeweiligen Regelungen bez. der Nachprüf- und Überprüfungsmöglichkeiten im Leistungsfall und die vorhersehbare Beitragsentwicklung. Insbesondere bei den FIVs gibt es eine Reihe von Anbietern die einjährig kalkulieren, was mit zunehmenden Lebensalter z.T. deutlich steigende Beiträge bedeutet.
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Die R+V hatte bei KIVs m.W.n. dne einzigen tarif der psychische Erkrankungen nicht ausschloss, dieser Tarif wird aber nicht mehr angeboten.
Basler und insbesondere Barmenia wären auch meine erste Wahl, viel Auswahl gibt es nicht.
Eine Alternative sind funktionale Invaliditätsversicherungen (FIVs) wie z.B. die der AXA. Der größte Unterschied liegt, nebend en gänzlich anders trukturierten Bedingungen, im Leistungsfall. bei KIVs wird klassischerweise nach GdB geguckt (50 % min.), bei FIVs sind die Liestungsfälle detailliert definiert und je nach Gebiet, unterschiedlich.
Neben der AXA sollten Sie sich hier auch die LV1871/BGV Golden IV und allsafe lavida von K&M angucken.
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Viele Versicherungen bieten zwar Versicherungsschutz für KFZ an jedoch ist die Versicherungssumme (sehr) niedrig bzw. Wohnmobile sind ausgeschlossen.
Das beste Angebot was ich gebunden haben ist bei: HUK 24 bzw. HUK
Habt jemand einen besseren VorschlagWas erwartest Du hier. Eine solche Frage lässt sich auch von sachkundigen Vermittlern (z.B. Versicherungsberatern) nur nach Studium der entsprechenden Bedingungen beantworten. Das ist eine Dienstleistung die Du indirekt bezahlst, so erhält dann der Makler eine Bestandsprovision für diesen vermittelten Hausratversicherungsvertrag und haftet auch noch für seine Beratung.
Also, bitte selbst "wurschteln" und selbst die vielen Bedingungen durchforsten.
Und btw, es gibt deutlich bessere Regelungen als die der HUK(24).
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Die obigen Absätze verstehe ich aber ehrlich gesagt nicht ganz. Wieviel % würden nun bei der PZR von der PKV übernommen, wenn die GKV nichts zahlen würde? Doch die 45 %, oder nicht?
Nicht zwingend, denn die besagte Regelung (45 % bei nicht vorhandener GKV-Vorleistung" gilt i.d.R. nicht für PZRs. Eine PZR findet sich nicht im Festpreiskatalog der GKV. Einige gesetzliche KK leisten freiwillig auf diesem Gebiet (z.B. 40 Euro oder so Zuschuss, oder sie zahlen eine PZR vollständig beim Vertragszahnarzt, o.ä.). das hat aber mit dem offiziellen, für alle KK gleichen Festpreiskatalog nichts zu tun.
Gilt der Festkostenzuschuss beim Zahnersatz denn nicht als Vorleistung? Wie sähe die Situation beispielsweise bei Implantaten aus? So wie ich es verstehe, gäbe es auch bei Implantaten den entsprechenden Festkostenzuschuss (der dann aber im Verhältnis zu den tatsächlichen Kosten ziemlich niedrig bei ca. 5% liegt)?Ja, bei Zahnersatz ist das so. Im Falle von Implantaten liegt die Regelleistung i.d.R. bei Brücken und/oder Kronen in einfacher Ausführung. 5 % ist ein bisschen niedrig, aber es kommt natürlich auf den Einzelfall an.
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Die Leistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse steht mit auf der Rechnung. Es muss ja aus den Unterklagen hervorgehen wie hoch die Gesamtkosten sind und wie hoch der privatärztliche Teil ist. Nur so kann doch die Zusatzversicherung dne genauen Erstattungsbetrag errechnen.
Sollte es keine Vorleistung der GKV geben, so gilt die genannte Regelung, diese dürfte für den Bereich Zahnersatz angewendet werden.
Bei einer professionellen Zahnreinigung (PZR) zahlt ggf. Ihre GKV auch nichts, trotzdem wird (wenn im Tarif vorgesehen) den entsprechenden Prozentsatz erstattet und kein fiktiver GKV-Anteil gerechnet.
Im Bereich Zahnbehandlung und/oder Zahnersatz (auch ggf. bei Kfo) könnte es aber Situationen geben bei denen die GKV überhaupt nicht leistet (z.B. Folge-Wurzelbehandlungen am selben Zahn, Parodontose nicht stark genug, Zahnersatz nicht vorgesehen im Leistungskatalog der GKV).
Wenn IHnen das nicht gefällt, suchen Sie einen Tarif bei dem es eine solche Einschrämkung nicht gibt.
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Hallo,
bei den Krankenhauszusatzversicherungen findet vor Antragstellung eine Gesundheitsprüfung statt. Hier wird auch abgefragt, ob man in den letzten x Jahren eine psychotherapeutische Behandlung in Anspruch genommen hat. Wenn dieses mit "Ja" anzugeben ist, wird man i.d.R. abgelehnt?
Ja, i.d.R. schon, die Gesundheitsprüfung bei stationären Zusatzversicherungen ist bei den meisten Anbietern zienlich digital.
Was passiert bei einer Ablehnung, landet man ähnlich wie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung auf einer zentralen Liste, was die zukünftige Antragsstellung erschwert?Das kommt auf den Versicherer an.
Ist ggf. sogar ein anonymer Probeantrag möglich/sinnvoll?
Sinnvoll - ja, unbedingt. Möglich - meistens. Es gibt einige Versicherer die beantworten bei Zusatzversicheurngen eine Voranfrage nicht bzw. akzeptieren keinen "Probeantrag".
Am besten mit hilfe eines Maklers eine breit gestreute (natürlich nach Abwägung und Wertung aller relevanten Bedingungen - und Nein, nicht alle stationären Zusatzversicherungen sind gleich) Voranfrage starten.