Beiträge von yozgatprens

    Hallo Leute ich hätte mal da eine Frage,


    und zwar ist mir am 27.05.14 jemand mir hinten reingefahren.
    Gutachter kam schon am 28.05.14 und hat das Autu begutachtet.
    A
    m 03.06.14 bekam ich das Gutachten per Mail gesendet, worauf steht das das Auto wirtschaftlichen Totatlschaden hat und das der Wagen nicht verkehrssicher ist und ich damit nicht weiterfahren darf.


    Ich soll laut Gutachter 3200€Wiederbeschaffungswert -150 Restwert =3050€ erhalten
    Nun möchte ich das Auto bei einem Kumpel reparieren lassen.
    Ich möchte zudem noch Nutzungsausfall beantragen.
    1)Wie lange gilt dieser Nutzungsausfall, weil ich seit dem 28.05.14 das Auto nicht fahren darf.
    2)Ab wann kann ich diesen Nutzungsausfall beantragen?


    Hier unten steht nochmal alles:



    Zustand nach dem Ereignis Verkehrssicherheit beeinträchtigt – weitere Nutzung nicht angezeigt
    Notreparatur nicht durchführbar



    Beurteilung Totalschaden

    Wiederbeschaffungswert: 3.200,00 € unbesteuert
    Reparaturkosten: 5.797,69 € inkl. MwSt.
    Abzüge für Wertverbesserung: 0,00 € inkl. MwSt.
    Merkantile Wertminderung: 0,00 € steuerneutral
    Restwert Höchstgebot: 150,00 € inkl. ggf. abzuführender MwSt. – gültig bis 16.06.14
    Fiktive Abrechnung
    Wiederbeschaffungsaufwand 3.050,00 € ohne MwSt.
    Reparaturkosten nach Abzug: 4.872,01 € ohne MwSt.
    Merkantile Wertminderung: 0,00 € steuerneutral
    Ersatzbeschaffungsdauer 14 Kalendertage
    Nutzungsausfall Kategorie C 34,00 € / Tag
    Mietwagenklasse 03
    Reparaturdauer 5 Arbeits- bzw. 5 Kalendertage

    Hallo Leute ich hätte mal da eine Frage,


    und zwar ist mir am 27.05.14 jemand mir hinten reingefahren.
    Gutachter kam schon am 28.05.14 und hat das Autu begutachtet.
    A
    m 03.06.14 bekam ich das Gutachten per Mail gesendet, worauf steht das das Auto wirtschaftlichen Totatlschaden hat und das der Wagen nicht verkehrssicher ist und ich damit nicht weiterfahren darf.


    Ich soll laut Gutachter 3200€Wiederbeschaffungswert -150 Restwert =3050€ erhalten
    Nun möchte ich das Auto bei einem Kumpel reparieren lassen.
    Ich möchte zudem noch Nutzungsausfall beantragen.
    1)Wie lange gilt dieser Nutzungsausfall, weil ich seit dem 28.05.14 das Auto nicht fahren darf.
    2)Ab wann kann ich diesen Nutzungsausfall beantragen?

    Hier unten steht nochmal alles:



    Zustand nach dem Ereignis Verkehrssicherheit beeinträchtigt – weitere Nutzung nicht angezeigt
    Notreparatur nicht durchführbar



    Beurteilung Totalschaden

    Wiederbeschaffungswert: 3.200,00 € unbesteuert
    Reparaturkosten: 5.797,69 € inkl. MwSt.
    Abzüge für Wertverbesserung: 0,00 € inkl. MwSt.
    Merkantile Wertminderung: 0,00 € steuerneutral
    Restwert Höchstgebot: 150,00 € inkl. ggf. abzuführender MwSt. – gültig bis 16.06.14
    Fiktive Abrechnung
    Wiederbeschaffungsaufwand 3.050,00 € ohne MwSt.
    Reparaturkosten nach Abzug: 4.872,01 € ohne MwSt.
    Merkantile Wertminderung: 0,00 € steuerneutral
    Ersatzbeschaffungsdauer 14 Kalendertage
    Nutzungsausfall Kategorie C 34,00 € / Tag
    Mietwagenklasse 03
    Reparaturdauer 5 Arbeits- bzw. 5 Kalendertage