Hallo Zusammen!
Bei uns wurde im November 2013 versucht in die Garage einzubrechen.
Dabei wurde das Garagentor so stark beschädigt, dass es ausgetauscht werden musste.
Die Versicherung gab uns eine vorläufige Zusage der Schadensregulierung mit dem Vermerk, dass sie erst nach Akteneinsicht zahlen wird.
Die Akten liegen derzeit bei der Staatsanwaltschaft. Die Täter seien offensichtlich gefasst.
Nun haben wir den Schaden vorerst selbst bezahlt, damit nicht noch größerer Schaden entsteht. Ein defektes Garagentor ist schließlich eine Einladung an den nächsten Einbrecher!!!!
Ist das eine gängige Praxis der Versicherer die Zahlung so lange hinauszuzögern, oder kann man der Versicherung auch eine Frist zur Schadensregulierung setzen?
Wozu sind die Versicherungen verpflichtet? Nicht jeder Versicherungsnehmer kann so einen Schaden (1500 Euro)
mal eben vorstrecken!!!
MfG
MfG