Beiträge von Cassiesmann

    Hallo,


    Sie sollten genau das beim HDI erfragen (Kündigung, beitragsfreistellung, Kosten), da wir Ihren individuellen Vertrag nicht kennen. Nebenbei wird die Kündigung wahrscheinlich keinen echten Vorteil bringen, so dass eher eine Beitragsfreistellung zu bevorzugen wäre.


    BG

    CM

    Hallo,


    wenn Sie lückenlos von BaW auf BaP wechseln, bleiben Sie Versicherungsfrei und haben somit keinen Statuswechsel. Somit können Sie zum Ende des übernächsten Monats kündigen. Wenn Sie in der Zwischenzeit bspw. als Angestellter in der GKV pflichtversichert wären, würde ein Sonderkündigungsrecht vorliegen.


    Beste Grüße
    CM


    dies stimmt so nicht mehr, zwar hat der Student das Wahlrecht zwischen den Kassen! Aber nur wenige Wochen, hat er sich entschieden so gilt dies bis zum Ende des Studiums! Ein Wechsel innerhalb "der Laufbahn" ist ausgeschlossen! Außer beim Wechsel "der Laufbahn" was faktisch ein Neustart ist!


    Hier geht es nicht um die studentische Pflichtversicherung, sondern um einen Studenten, der aufgrund Alter/Studiendauer aus der Pflichtversicherung rausgefallen ist und nun freiwillig versichert ist. Selbstverständlich kann ein freiwillig Versicherter auch in die PKV wechseln.


    Auch stellt sich die Frage in wie weit eine Doppelbezahlung hier die Pflicht ist, So sind die Beiträge an die GKV, auch beim Auslandsaufenthalt zu bezahlen. und in Versicherungsfall muss zuerst die GKV über die Bezahlung abgeglichen werden, und dann erst die Zusatzversicherungen. Auch ist in dieser Kombination, nach den Kostenerstattungsprinzip zu handeln. so muss der betroffene zu 100 % in Vorkasse gehen!


    Wer sagt, dass er nicht temporär den Wohnsitz ins Ausland verlegt und aus der GKV raus ist oder in der Familienversicherung ist? In bspw. den USA ist die GKV eh raus, auch muss man mit einer PKV-Vollversicherung trotzdem in vielen Ländern in Vorlage zu treten. Es gibt m.E. keinen qualitativen Unterschied zwischen einer PKV-Vollversicherung und einer guten Auslandsreiseversicherung für entsprechende Aufenthalte.


    Zu Auslandskrankenversicherungen, so stellt dies ein zu allgemeine pauschale Aussage dar! "So werden Reisen in die NAFTA Staaten!"; laut AGB's der Versicherung, "mit erheblichen Einschränkungen belegt!" So sind es Vertragskrankenhäuser in denen man als Versichterte/r zu begeben hat! Also keine freie Arztwahl! Ansonsten droht ein Eigenanteil von 25 % der Rechnungsbetrages!
    Ich habe schon mehrere Personen, eine Reise in die NAFTA Staaten abgeraten, da ihr Reiseziel zu entlegen war um in ein Vertragskrankenhaus zu gelangen! Und eine Vorabanfrage u.a.der 100 % Kostenübernahme einen nicht Vertragskrankenhaus, wegen der Zeitverschiebung und akuter Gefahr völlig widersprechen. Allein die Anfahrt der Ambulant, stellt ein erhebliches Problem dar!


    Zum anderen sind die Einreisebedingungen erheblich erschwert wurden! So dürfen einreisende Personen nicht die Sozialkassen des Landes nicht mehr belasten! Folgerichtig, sind vorab am Zoll die Unterlagen der Versicherung vorzulegen! Bei zu geringer Absicherung kann der Traum schon dort beendet sein, wegen Verweigerung der Einreise in das Land.


    Dir ist aber schon klar, dass es mehrere Anbieter gibt, die unterschiedliche Tarife anbieten?


    Was machst Du eigentlich beruflich?

    Hallo,


    als freiwillig Versicherter können Sie unter Einhaltung der Kündigungsfrist in die PKV wechsel. Einen auslösenden Grund, wie von Bruno dargestellt, bedarf es nicht. Auch das Kapitel zum Thema Ausland ist eher grenzwertig, da es gute Auslandsreiseversicherungen auf über längere Zeiträume für GKV-versicherte Studierende gibt.


    Grundsätzlich ist aber die Frage, ob der Wechsel in die PKV sinnvoll ist. Dazu bedarf es eine ausführlichen Beratung.


    BG
    CM

    Hallo,


    ich (wie wohl viele andere auch) verstehe die Frage nicht wirklich.


    Man kann das Ganze abkürzen, Versicherer können den Höchstrechnungszins nicht anheben, da er gesetzlich in § 2 DeckRV vorgeschrieben wird.


    Unabhängig davon würden Versicherer den Höchstrechnungszins derzeit auch nicht anheben wollen. In der Zeit von Solva II wären 4% mehr als nur aktive Geldverbrennung.


    Grüße
    CM

    Hallo,


    Szenario 1: X bleibt in der GKV, maßgeblich für den Beitrag ist das hälftige Einkommen des Y. PKV wäre möglich aber ökonomisch nicht sinnvoll. Geh X in Rente, kommt sie in die KVdR.


    Szenario 2: Wenn X in NL "pflichtversichert" ist, kommt Sie nach Rückkehr wieder in die GKV. Wie sich der Aufenthalt in NL auf die 9/10-Reglung auswirkt, ist mir unbekannt. Hier geht es aber "nur" um die Frage ob KVdR oder freiwillige GKV.


    Grüße
    CM

    Hallo,


    ich bin zwar kein Versicherungsberater, antworte aber trotzdem mal :)


    Aufgrund der ruhenden Tarife wäre eine Umstellung in die Unisextarife N/NC/PVN ohne Gesundheitsfragen möglich, falls die Ruhensvoraussetnen erfüllt sind. Für das Krankentagegeld sind jedoch Gesundheitsfragen notwendig. Ob und welche Auswirkungen Ihr Gesundheitszustand darauf hat, lässt sich hier natürlich nicht klären.


    BG
    CM

    Moin,


    die spannende Frage ist aber, wie bekommt die GKV mit, dass eine entgeltliche Verhinderungspflege vorlag. Da das Ganze unter den Bedingungen des §3 Nr.36 EStG steuerfrei ist, tauchen die Einkünfte auch nicht auf dem Steuerbescheid auf, der für die GKV ja maßgeblich ist.


    Grüße
    CM