Hallo liebe Community,
gekündigt werden soll eine private Rentenversicherung (Signal Iduna "Collect Neue Rente", Kapitalversicherung). Die Versicherung läuft zugunsten meines Sohnes und wurde noch 2004 (vor Anpassungen im Steuerrecht) abgeschlossen. Rentenbeginn wäre 2053.
Zur steuerlichen Behandlung habe ich diese und diese Informationen rausgesucht. Die Kündigung jetzt (d. h. Erhalt des Rückkaufwertes) würde also die Voraussetzung der Mindestlaufzeit von 12 Jahren verletzen. Habe ich das richtig verstanden, dass in diesem Falle von Rückkauf die Zins-Bestandteile des Rückkaufwertes der Abgeltungssteuer unterliegen?
Wenn ja, wäre meine Rechnung jetzt folgende: auf bspw. angenommen 2.000 € Rückkaufswert entfallen 200 € Kapitalerträge (Überschüsse/Verzinsung) und 1.800 € anteilige Beitragszahlungen. Auf die Kapitalerträge würden 25 % Abgeltungssteuer entfallen (also 50 €). Ist das Prinzip so korrekt oder würde die Abgeltungssteuer auf dem gesamten Rückkaufswert entfallen (was ja unlogisch wäre, da der Großteil davon durch gezahlte Beiträge zustande kommt)? Spielt in diesem Falle von Kündigung/Rückkauf auch die Einkommenssteuer irgendeine Rolle oder gilt diese nur für den Fall der regulären Auszahlung von Versicherungsleistungen gemäß des Vertrages?
Die Frage der Abgeltungssteuer kommt deshalb, da diese angenommenen 200 € Kapitalerträge ja unter dem jährlichen Freibetrag von 801,00 € liegen und damit nicht (zahlungs-)wirksam für mich werden. Andere "zinstragende" Geschäfte habe ich in diesem Jahr nicht. Und wenn ich pauschaul bis Dezember warten würde um die Mindestlaufzeit von 12 Jahren einzuhalten, würde ich in der Zeit ja mehr weitere Beiträge zahlen als ich (zahlungsunwirksamen) Steueraufwand hätte.
Es wäre sehr nett, wenn Ihr mir hier helfen könntet. Nicht, dass ich vor der Kündigung doch noch einem Denkfehler unterliege.
Beste Grüße und Danke im Voraus
Mischer