Liebe BU-Experten,
ich habe einige Frage zur Leistungsprüfung:
BU-Abschluss: 1.1.2005
Wenn ich jetzt BU-Leistung zum 1.12.2015 beantrage, wird der BU-Versicherer überhaupt noch eine eventuelle Vortragliche Pflichtverletzung prüfen oder spart er sich den Schritt, wegen des schon über 10 Jahre alten Vertrages????
Wie sieht der Fall aus, wenn ich nach ärztlicher Sicht eigentlich schon ab den 1.8.2006 BU bin- würde hier die Verjährung erst in 2016 greifen ?
Liebe Grüße
Vera