Reiseversicherung HanseMerkur will nicht zahlen

  • Hallo, ich habe ein Problem mit der Reiseversicherung meiner Eltern. Die Reiseversicherung wurde am 02.02.2015 abgeschlossen und in dem Vertrag steht, dass sie den Betrag per Lastschrift abheben (es steht aber nicht wann). Der Versicherungsschutz fing am 16.04.15 an und endete am 06.05.15 . Hier ist das Problem: Sie haben versucht die Summe per Lastschrift von dem Konto meiner Eltern am ! 22.04.15 abzuheben. Da meine Eltern da aber leider kaum Geld auf dem Konto hatten, wurde das Geld nicht abgehoben. Leider hatten meine Eltern am 02.05.15 einen Autounfall. Auf die Einzelheiten möchte ich ungern eingehen, aber zum Glück haben beide überlebt. Die Versicherung will aber jetzt überhaupt keine Kosten übernehmen und will von dem Vertrag zurücktreten, weil wir das Geld zu spät überwiesen haben (Als mein Bruder und ich die Briefe von der Versicherung gesehen haben, dass sie das Geld nicht abbuchen konnten, sind wir sofort am 02.05.15 zu der Bank hingefahren und das Geld überwiesen). Wir fühlen uns irgendwie von der Versicherung verarscht und wissen nicht wirklich was wir tun sollen. Wir haben kaum Geld um das alles selbst zu bezahlen. Musste die Versicherung das Geld nicht schon vor dem Urlaub abheben, und nicht erst mittendrin? Ich meine, was wäre denn, wenn am Anfang des Urlaubs irgendwas passiert wäre. Würde dann die Versicherung das selbe sagen," sie haben die Summe nicht bezahlt somit ist der Vertrag ungültig"? Ich brauche bitte dringend eure Hilfe!

  • Bei allem Respekt gegenüber ihrer Situation :


    Der Versicherer verar... sie nicht , sondern macht "nur" von seinem Recht Gebrauch , dass vor Zahlung bzw. Gutschrift des Erstbeitrages ( nennt sich Einlösungsprämie ) kein Versicherungsschutz besteht.
    Ihrer Aussage nach haben sie am 02.05. überwiesen , somit wird das Geld erst nach dem Unfall ihrer Eltern beim Versicherer eingegangen sein.
    Das Versicherungsvertragsgesetz spricht hier eine klare Sprache .


    Weiterhin ist es unerheblich , wann der Versicherer die Erstprämie abbucht. Wäre in ihrem Fall beispielhaft erst am 05.05. abgebucht worden und die Bank hätte keinen Lastschriftrückläufer vollzogen ,
    so wäre Versicherungsschutz ( vorbehaltlich der Umstände des Versicherungsfalls bzw. der maßgeblichen Bedingungen ) gegeben.


    Verständnisfrage von mir : Sie schreiben , dass sie und ihr Bruder kaum Geld haben , um die Kosten aufzubringen . Welche Kosten meinen sie ?

  • Hallo, ich kann dem Vorgänger nur zustimmen. Es ist unglücklich gelaufen, aber korrekt.


    Der Versicherer hat zeitnah zum Versicherungsbeginn versucht, abzubuchen (nicht zu früh, das könnte man ihm sonst vorwerfen).
    Dass während der urlaubsbedingten Abwesenheit sowenig Geld auf dem Konto ist, dass ein Abruf über einen vermutlich zweistelligen Betrag nicht eingelöst wird, kann niemand anders als der Kontoinhaber verantworten. Vermutlich war auch die Überweisung völlig ungeeignet, den Versicherungsschutz wiederherzustellen. Der Erstbeitrag muss üblicherweise vor Reiseantritt bezahlt werden.


    Viel Glück


    Barmer

  • Hallo, ich kann dem Vorgänger nur zustimmen. Es ist unglücklich gelaufen, aber korrekt.


    Der Versicherer hat zeitnah zum Versicherungsbeginn versucht, abzubuchen (nicht zu früh, das könnte man ihm sonst vorwerfen).
    Dass während der urlaubsbedingten Abwesenheit sowenig Geld auf dem Konto ist, dass ein Abruf über einen vermutlich zweistelligen Betrag nicht eingelöst wird, kann niemand anders als der Kontoinhaber verantworten. Daher war auch die Überweisung völlig ungeeignet, den Versicherungsschutz wiederherzustellen. Der Erstbeitrag muss üblicherweise vor Reiseantritt bezahlt werden. Die Erteilung einer Lastschrift gilt als Zahlung, aber nur, wenn auch eingelöst werden kann.


    Viel Glück


    Barmer

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