Änderung verzweifelt mich!

  • Guten Abend meine Damen und Herren,


    nun steht bei mir der Versicherungswechsel an und ich habe diesbezüglich eine Frage an euch, ob euch eine solche Situation auch schon mal unter die Arme gekommen ist.
    Zur Situation:
    Ich habe meinen Führerschein seit gut einem Jahr und fahre seit Anfang März den Wagen meines Opas (der auch über ihn angemeldet ist und ich fahre ihn halt - wegen der Prozente, Unfallfrei seit 22 Jahren)
    Ende März hatte ich jedoch einen Unfall auf einen StVo-geltenden Parkplatz, mir wurde nach Sicherung nach rechts/links die Vorfahrt genommen und krachte seitwärts in ein Auto.
    Um es abzukürzen, ich gab beim Versicherungsschreiben natürlich an, dass der Unfallgegner Schuld war, mit Skizze, Bildern und zuzüglichen Schreiben um es so detailreich wie möglich zu zeigen.
    Gegenwärtig haben wir niemals einen Brief oder eine Kontaktaufnahme seitens der Versicherung erhalten, dass die Schuld nun doch auf mich gefallen ist.
    Nun rief mein Vater heute mal an um sich zu erkundigen, wo denn unsere Rechnung für das letzte Jahr blieb und wie hoch der Beitrag für das nächste Jahr sein soll. Diese soll wohl die Tage ankommen und nun den doppelten Betrag im 4-stelligen Bereich beantragen (fürs nächste Jahr).


    Nun meine Frage: Gibt es einen bestimmten Weg rückläufig noch irgend etwas zu machen, oder muss ich mich dieser Summe stellen und mich der Entscheidung der Versicherung (die die Versicherung eigenwillig entschied) stellen?


    Vielen Dank im Voraus und einen schönen Abend.


    Mfg
    MCT

  • Hallo,


    zunächst mal ist anzunehmen, dass der ganze Schriftwechsel über den Opa gelaufen ist. Vielleicht liegt da die Erklärung ?


    Wir verstehen auch nicht, was mit letztem Jahr und nächstem Jahr gemeint ist. Was ist denn mit dem laufenden Jahr ?


    Es mag auch sein, dass der Schaden noch gar nicht endgültig abgewickelt ist und die Versicherung nur Rückstellungen gebildet hat und damit den Vertrag hochstuft. Du kannst den Schaden in jedem Fall immer noch zurückkaufen; ob sich das lohnt, wissen wir hier nicht.


    Alle Fragen sollten aber die Gesellschaft oder Dein Betreuer beantworten können.


    Wenn man nach 22 Jahren und 1 Schaden in den vierstelligen Bereich rutscht, muss es ein größeres Fahrzeug sein !?


    Viel Glück


    Barmer

  • Hallo,


    kann auch sein, dass der Großvater eine Altersgrenze des Versicherers erreicht hat. Das Vorgehen und die Altersstufen sind unterschiedlich, daher lässt sich das hier nur vermuten. Teilweise wird sowas auch durch eine Rückstufung erst ausgelöst.
    Wie auch immer, wir können hier nur spekulieren, da wir den Vertragsinhalt nicht kennen. Vermittler anrufen und klären. Wenn Sie die Daten haben, können wir gerne hier die Unklarheiten weiter beleuchten.


    Grüße

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