Wird die Versicherung nach einem Wohnungeinbruch bei nicht abgeschlossener Tür den Schaden tragen ?

  • Ich danke jedem der mir hier zur meiner Frage eine Antwort gibt.
    Bei mir wurde vor 5 Tagen eingebrochen ich wohne in einem Hochhaus im 8ten Stock. Als ich morgens gegen 9 Uhr die Wohnung verließ zog ich die Tür hinter mir nur zu. Ich habe sie leider nicht abgeschlossen weil ich wusste das ich nur kurz aus dem Haus bin ca. 1 Stunde. Als ich wieder nachhause kam saß der Schock tief ich dachte ich Träume die Tür steht weit offen und die Einbruchsspuren stechen mir sofort ins Auge. Ich rief sofort die Polizei die kamen sofort nach 3 Minuten und schauten sich den Schaden an. Anscheinend hat jemand erst versucht die Tür auf zu treten da er dachte das die Tür abgeschlossen sei, dann versuchte er es mit dem Schraubenzieher und versuchte die Tür auf zu drücken. Große Schäden sind auch an der Tür ein Loch vom Schraubenzieher und Risse am Schloss ( nicht wo man den Schlüssel reinsteckt sondern wo die 2 Schlossriegel sitzen ist ein großer Riss wahrscheinlich vom großen Gegendruck) anscheinend hat Der Verbrecher mit dem Schraubendreher die Tür weggedrückt und dann aufgehebelt. Es wurden Sachen wie Uhren und Konsolen geklaut der schaden liegt ca. bei 1500-2000€. Die Polizei hat alles fotografiert auch die Spurensicherung war vor Ort und hat sich alles dokumentiert meine frage ist jetzt wird die Hausratversicherung den Schaden bezahlen ? wie geht es jetzt weiter mit der Versicherung meldet sich jemand bei mir ? Ich bin bei der LVM versichert hat jemand seine Erfahrungen gemacht ? Der Schaden ist auch der Versicherung gemeldet genau wie Stehlliste.
    Liebe Grüße
    Mosh36

  • Guten Morgen,


    fragen Sie bei Ihrem Vermittler nach, ob in Ihrem Vertrag der "Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit" vereinbart ist und wie dieser genau geregelt ist.


    Es ist nach geltender Rechtsprechung grob fahrlässig, das Haus zu verlassen und die Tür nicht abzuschließen. Je nachdem wie oben genannter Verzicht geregelt ist, kann es sein, dass der Schaden komplett übernommen wird, es sei denn in den Bedingungen ist zusätzlich geregelt, dass bei einem Verlassen der Wohnung oder des Hauses die Schließeinrichtungen zu betätigen sind. Dies kenne ich von 98% der Versicherer.


    In letzterem Fall kann der Versicherer dann im Verhältnis zur schwere Ihres Verschuldens seine Leistung kürzen.


    Wenn beim Versicherer alle Unterlagen vorliegen, wird sich dieser bald bei Ihnen melden. Falls es Ihnen eilt, einfach einmal freundlich nachfragen.



    Viel Erfolg
    Michael Götz

    Versicherungen sind meine berufliche und private Leidenschaft, denn zuviele Menschen lassen sich zu oft besch... von Versicherern und Vermittlern. Das darf nicht sein! So helfe ich gerne weiter.
    Aber natürlich sind meine Beiträge keine Rechtsberatung und ohne Gewähr.



    Michael Götz von der Albert Götz GmbH Versicherungsmakler mit Herz und Verstand
    Dipl. Betriebswirt (FH), Versicherungskaufmann

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