Hallo,
ich hätte gerne eine Einschätzung zum Versicherungsschutz im Ausland bei der Debeka.
Ich bin zu 50 % Beihilfe berechtigt (Bayern) und bei der Debeka privat krankenversichert (Bisex). Im Tarif BE/S2 heißt es zu Auslandsbehandlungen:
Es werden unter Anrechnung der Ansprüche nach öffentlichrechtlichen Beihilfevorschriften und von Versicherungsleistungen der Debeka verbleibende Aufwendungen *) erstattet für:
4 Heilbehandlung im Ausland
Bei einem im Ausland unvorhergesehen eintretenden Versicherungsfall
4.1 Ambulante und stationäre Heilbehandlung
4.2 Medizinisch notwendiger und ärztlich verordneter Rücktransport
an den ständigen Wohnsitz des Versicherten in der Bundesrepublik
Deutschland oder in das diesem Wohnsitz nächstgelegene
Krankenhaus
4.3 Überführung bei Tod einer versicherten Person bis zu
5.500 EUR Versicherungsleistungen
4.4 Bestattung einer versicherten Person im Ausland bis zur Höhe
der Versicherungsleistungen, die bei einer Überführung zu
erbringen gewesen wären
Die Beihilfe zahlt für eine private Urlaubsreise nichts. Jetzt würde mich interessieren, ob man mit dem Beihilfeergänzungstarif gut genug im Ausland abgesichert ist (auch USA etc.), oder ob eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung notwendig ist. Im Tarifwerk des Beihilfergänzungstarif habe ich nichts von einer Begrenzung auf GOÄ etc. gefunden. Im Haupttarif P, der auch weltweit gilt, ist eine Begrenzung bis zu den Höchstsätzen ja gegeben.
Um die etwaige Beitragsrückerstattung geht es mir nicht, mir ist nur wichtig, auch im Ausland die vollen Kosten abgesichert zu haben.
Wie seht Ihr das?
Vielen Dank für die Mühen!