zwischen Bachelor und Master von PKV -> GKV ?

  • Meine Situation ist folgende:
    Ich bin 26 Jahre alt & (durch die Befreiung von der Versicherungspflicht zu Beginn meines Studiums) momentan selbst privat versichert.

    Nun werde ich in diesem Semester mein Bachelor Studium abschließen und hatte gehofft somit endlich auch aus der PKV raus zu kommen & auch für den Master den ich dann erst zum Wintersemester 2014 beginnen würde in der GKV zu bleiben.

    (Da es u.a. auf der Webseite der Hochschule Berlin beispielsweise heißt man könnte sich bei einem Zeitraum von mindestens 4 Wochen zwischen Bachelor und Master nochmal umentscheiden & bei mir durch den Abschluss im Wintersemester ein "Leerlauf" von 6 Monaten entstehen würde.) Hier der Text der Hochschule:
    (http://www.htw-berlin.de/studi…iben/krankenversicherung/)

    "Wenn Sie Ihr Bachelor-Studium erfolgreich beendet haben und bis zur Aufnahme ihres Master-Studiums ein Zeitraum von mindestens vier Wochen liegt, in dem Sie an keiner Hochschule immatrikuliert sind, können Sie sich frei entscheiden, ob Sie weiter von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreit bleiben möchten. (...) Oder ob Sie in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln möchten."

    Nun war ich heute bei meiner alten GKV (bei denen ich versichert war bevor meine Eltern verbeamtet wurden) und dort sagte man mir sie können mich allein wieder versichern wenn ich entweder als arbeitslos gemeldet bin oder einen sozialversicherungspflichtigen Job habe und würde ich diesen nicht mindestens 1 Jahr am Stück ausführen würde ich danach sofort wieder in die PKV zurück fallen da dann keine Versicherungspflicht mehr bestünde. Ich würde also so oder so dann für den Master wieder in die PKV müssen.

    An anderer Stelle heißt es aber, dass die Befreiung sobald man anderweitig wieder versicherungspflichtig wird hinfällig sei (http://www.gutefrage.net/frage…hen-bachelor-und-master):

    "Wenn man sich von der GKV-Versicherungspflicht hat befreien lassen, aber aus einem anderen Grund wieder in die GKV wechselt, die frühere Befreiung sofort hinfällig ist."

    Jede Quelle scheint etwas anderes zu sagen.
    Was genau ist nun zu tun um mit Ende des Studiums aus der PKV rauszukommen & auch für den Master in der GKV bleiben zu können?
    Vielen Dank im Voraus!

  • Hallo,


    die zitierte Passage der Hochschule ist so natürlich oberflächlich.


    In die GKV kommt man in Ihrem Fall nur über eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder eine Familienversicherung bei einem GKV-versicherten Partner. Arbeitslosigkeit funktioniert nicht, weil sicher kein ALG I-Anspruch besteht und bei ALG II bleibt man in der PKV.


    Ob man bei Aufnahme des Master-Studiums dann wieder versicherungspflichtig als Student in der GKV wird und die Befreiung hinfällig ist, ist eine gute Frage. (Das soll wohl die Passage der Hochschule bedeuten. Frag sie doch mal, von welcher Kasse die Auskunft stammt.) Kann man auch anders sehen. Auf jeden Fall kann man seit 1.8.2013 nach Ende der Versicherungspflicht als freiwilliges Mitglied bleiben, auch ohne die früheren 12 Monate Vorversicherungszeit. In dem Punkt war die Auskunft der Kasse nicht up to date.


    Viel Glück


    Barmer

  • Vielen Dank schonmal für die ausführliche Antwort!



    Wie lange müsste ich denn dann arbeiten um anschließend freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse zu bleiben? Wurde die Anzahl der 12 Monate reduziert oder ganz aufgehoben? Und was für ein Beschluss ist das denn genau der da geändert wurde? (damit ich den das nächste mal mit zur Krankenkasse nehmen kann...)


    & Wo kann ich rausfinden ob die Befreiung von der Versicherungspflicht für mein Bachelorstudium dann für das Masterstudium hinfällig wird wenn ich zwischendurch arbeiten würde?

  • Hallo,


    hier in aller gewünschten Klarheit


    https://www.ruv-bkk.de/content…_Befreiung-KV-Pflicht.pdf


    Ich bin überrascht. Das ist offenbar auch die Grundlage der Info im Internet der Hochschule, wenn auch vereinfacht wiedergegeben.


    (Ich hätte es anders gesehen.)


    Dann entsteht bei Beginn des Masterstudiums erneut Versicherungspflicht bis zum 14.Semester bzw. 30.Lebensjahr.


    Die freiwillige Versicherung erfordert aufgrund des


    http://www.haufe.de/sozialwese…desk_PI434_HI5023069.html


    keine feste Vorversicherungszeit mehr.


    Viel Glück


    Barmer

  • Die Befreiung gilt in der Tat nur für die beantragte Tätigkeit/Status und bei einer entsprechenden Änderung entfällt auch die Befreiung. Ist aber weitgehend unbekannt, hab ich selber auch erst im letzten Jahr von dem "KV-Profi" in einem spezifischen Fall erfahren...


    Für alle, bei denen das nicht geht, gilt seit August 2013 das jetzt nur noch 1 voller Monat irgendeine Pflichtversicherung erfolgen muss, danach wird dann bereits in einer freiwilligen Mitgliedschaft ohne Berücksichtigung der Vorversicherungszeiten fortgeführt.
    Zitat:

    Cheerio

  • Danke für die Bestätigung !


    Der Knackpunkt war ja aber hier, dass die Kassen ihre Bewertung des Masterstudiums (nur nach Unterbrechung und Exmatrikulation !) geändert haben und dann die Befreiung als erledigt ansehen.


    Gruss


    Barmer

  • Richtig - sorry. Und danke für den Link zu dem Dokument - ist gleich in mein Archiv gewandert, es ist leider manchmal erschreckend, wie im Gegensatz zu Ihnen, lieber Barmer, viele Mitarbeiter von (meist kleineren) GKVs vollkommen ahnungslos über die Gesetze und Rechtslage sind...


    Cheerio

  • Vielen Dank für die Infos!
    Also muss in jedem Fall erstmal eine mindestens einmonatige sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bestehen (in der ich auch an keiner Hochschule immatrikuliert bin) damit die PKV verlassen werden kann?
    Sehe ich das richtig?

  • Ich hätte jetzt das ganze jetzt so verstanden, dass ich mich spätestens zum 31.08. aus dem Bachelor exmatrikulieren muss, wenn das Master-Studium am 01.10. beginnt, damit die Befreiung vom Bachelor hinfällig wird. Oder muss man tatsächlich in dem einem Monat sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein?


    Wäre es auch möglich, dann über den Ehepartner in die Familienversicherung zu gehen, wenn die Befreiung hinfällig ist? Bzw. darf ich grundsätzlich einfach in die Familienversicherung zum Ehepartner wechseln, wenn ich nicht mehr privat versichert sein möchte als Studierender?

  • Hallo,


    die Exmatrikulation ist erforderlich, damit die Befreiung gegenstandslos wird. Dann kann man in dem einen Monat - theoretisch müste auch weniger reichen - familienversichert werden. Und es auch bleiben, denn Versicherungspflicht als Student tritt nicht ein, wenn Familienversicherung besteht.


    Vor der Exmatrikulation geht das nicht, denn Befreite können nicht familienversichert sein.


    Weiter viel Glück


    Barmer

  • & Wie steht es nun um die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung?
    Ist die nun von Nöten um aus der PKV heraus zu kommen oder reicht es die 2 Monate exmatrikuliert zu sein?
    Lieben Dank im Voraus!

  • Hallo,


    man muss drei Dinge unterscheiden und wohl in dieser Reihenfolge erledigen:


    1.) die Befreiung von der Versicherungspflicht als Problem des Sozialversicherungsrechts, sie endet mit der Exmatrikulation


    2.) der Wechsel in die GKV, wenn die Voraussetzungen gegeben sind. Das können seiN: Familienversicherung, Beschäftigung, neue Versicherungspflicht als Student. Ebenfalls Sozialversicherungsrecht.


    3.) die Beendigung der PKV als privatrechtlicher Vertrag. Möglich durch Kündigung zum Jahresende, aber hier wohl durch Nachweis der Versicherungspflicht oder Familienversicherung. Daher hier als letzter Punkt.


    Alles klar.


    Barmer

  • Vielen Dank für die Informationen.


    Ich habe eben mit einem Mitarbeiter von einer Krankenkasse telefoniert. Aus deren Handlungsanweisung hat er mir vorgelesen (sinngemäß), dass zwischen Exmatrikulation und erneuter Immatrikulation mehr als 1 Monat liegen muss, damit die Befreiung hinfällig ist. Sobald die Befreiung hinfällig ist muss ich mich gesetzlich krankenversichern respektive familienversichern ODER erneut befreien lassen.
    Bemerkenswert ist noch, dass dem Mitarbeiter diese Regelung bisher nicht geläufig war.

  • Ich möchte mich der Diskussion anschließen, da ich nun selbst betroffen bin und zwar ist es bei mir:


    Habe mich vor dem Bachelor Studium von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen, da ich über meine Eltern privat familienversichert war.
    (Vater ist Beamter)
    (Man möchte natürlich die Vorteile es Privatpatienten noch so lange wie möglich ausnutzen;) )


    Mein FH Bachelor Studium endet offiziell zum 31.08. und zum 1.10 beginnt mein Uni Master Studium.
    Also wäre ich im September einen Monat lang exmatrikuliert.


    Ich bin Ende Januar 25 Jahre alt geworden und habe 9 Monate Zivildienst absolviert, also bis Ende Oktober diesen Jahres noch Kindergeldanspruch.
    Kindergeldanspruch ist die Voraussetzung für die private Familienversicherung.


    Jetzt kommt das schwierige in meinem Fall: ich habe mir über die private Kasse eine Reha genehmigen lassen, welche leider erst im September stattfindet und dort auch endet.
    Das heißt es wäre am Besten, wenn die gesetzliche KK erst zum 1.10 einsetzt, da bin ich ja offiziell wieder Student und es gäbe keine Probleme zwischen privater Kasse und gesetzlicher Kasse wegen der Abrechnung der Reha.


    Kann ich einfach zu einer gesetzlichen Kasse gehen und denen sagen, die möchten mich doch bitte zum 1.10 pflichtversichern, da ich dort mein Master Studium aufnehme und dort eine neue Pflichtversicherung eintritt?


    Bitte helft mir da weiter... Die Kassen wissen da auch nicht so wirklich weiter, ich hatte heute schon ein ausführliches Telefonat mit jemanden von einer gesetzl. Kasse und wir haben uns darauf geeinigt, dass ich mich notfalls im September bei einem Verwandten, der selbständig ist, einstellen lasse und über 450 Euro dort verdiene und somit (als NICHT Student im September) sozialversicherungspflichtig wäre und in die gesetztliche KK rutsche und die mich dann fürs Master Studium behalten würden.
    Da wäre aber das Problem, dass ich dann ja im Sept doppelt versichert bin, wo die Reha stattfindet und das wiederum zu Probleme zwischen privater und gesetzlicher KK führt wegen der Bezahlung der Reha.

  • Also wenn ich die Regelung richtig verstanden habe, dann sollte folgendes zutreffen:
    Wenn du dein Studium nach einmonatiger Unterbrechung beginnst, dann wirst du automatisch versicherungspflichtig und deine ursprüngliche Befreiung wird mit der Exmatrikulation unwirksam. Wichtig ist dabei, dass das Studium nicht ohne "logische Sekunde" fortgesetzt wird. Du musst dich also gesetzlich pflichtversichern oder kannst dich erneut befreien lassen.
    Mit der Versicherungspflicht kannst du die private Krankenversicherung kündigen.
    In der Zeit, wo du kein Student bist, haben deine Eltern theoretisch keinen Kindergeldanspruch und somit bist du auch nicht mehr beihilfeberechtigt. Es könnte gut sein, dass du dich für den einen Monat vollständig selbst privat versichern musst. Ich weiß allerdings nicht, ob da evtl. Übergangsregelungen gewährt werden.
    Generell habe ich bisher noch keine Regelung gelesen, ob man wirklich neu versicherungspflichtig wird. Vielleicht kann jemand dazu einen Text verlinken.


    Viele Grüße

  • danke für deine Antwort:)


    Doch Kindergeld gibt es für den Monat, der gilt als Übergangszeit, die maximal 4 Monate dauern darf. Bleibe also bis 31.10 automatisch noch privat versichert, danach endet diese automatisch, da kein Kindergeld mehr gezahlt wird.


    Ich gerade eine GKV angeschrieben wie es damit aussieht, denn ich brauch ja auch eine Versicherungsbestätigung, um mich für den Master einschreiben zu können....:/

  • Ok super. Für die Uni sollte erst einmal der Nachweis über die PKV ausreichen. Für die Uni ist ja erst einmal nur wichtig, dass du eine Versicherung nachweisen kannst, wenn sich diese dann ändert, ist das der Uni mitzuteilen. Oder kann es da Probleme geben?

  • Hey,


    ich hatte noch einmal ein Gespräch mit jemanden von der gesetzlichen Kasse:


    Es entsteht bei mir keine neue Versicherungspflicht, da die Unterbrechung nicht mehr als einen Monat sondern genau einen Monat beträgt.
    HM ein bisschen dumm alles.


    Ich finde das auch ne Unverschämtheit, dass die bei Studenten da so einen Kudelmudel draus machen, jeder arbeitslose ist problemlos gesetzlich krankenversichert und wir müssen gucken, wie wir dort wieder reinrutschen, obwohl die sich ja schließlich später nach dem Studium an uns dumm und dämlich verdienen...ne Frechheit!

  • Es muss sich NIEMAND zu Beginns des Studiums von der Versicherungspflicht befreien lassen, das sind leider die Folgen davon.

    Sämtliche Antworten, Aussagen und E-Mails werden von mir als Privatperson getätigt und sind ohne jegliches gewerbliches/berufliches Interesse und ohne Anspruch auf Richtigkeit!

  • das stimmt, aber ich war schon irgendwie gezwungen! denn ich war über meine Eltern privat familienversichert und musste nichts zahlen, meinte Eltern haben dadurch auch keine Mehrkosten. Hätte ich mich gesetzlich versichert, hätte ja monatlich selbst rund 70 Euro Studententarif berappeln können.
    ich bin einfach nur mehr als verärgert, dass einem da solche Steine in den Weg gelegt werden und jemand, der drei Kinder hat und keine Lust hat, arbeiten zu gehen, sich keine Sorgen über sowas machen muss, weil Vater steht ihm alles hinterher trägt.

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