Reiserück.Versicherung Kündigung rechzeitig zurück gezogen?

  • Hallo zusammen. Ich habe spezial zu unserem Fall eine Frage.


    Am 30.11.13 haben meine Lebensgefährtin und ich eine Reise im Wert von 2400€ Online bei einem beliebten Reiseanbieter gebucht. Reisezeitraum ca. 24.Mai- 08 Juni.
    Dazu haben wir eine Reiserück.Versicherung abgeschlossen.
    Nachdem ich die Bestätigung der Versicherung erhalten habe, habe ich mir die Klauseln durch gelesen und war der Meinung, das wir diese doch nicht benötigen, und habe diese gekündigt. Am 09.12 habe ich die Kündigungsbestatigung erhalten.


    Jetzt ist folgendes geschehen:
    Meine Lebensgefährtin hat am 15.12 eine Zusage zu einem Berufsverhältniss, beginnend am 02.01.2014, erhalten.
    Jetzt ist vermutlich das Problem, das Sie zu dem Reisezeitpunkt offiziel noch keinen Urlaubsanspruch auf die ca. 14 Tage hat. Somit könnte es sein, das wir den Urlaub aus diesem Grund nicht antreten können, die Arbeit ist natürlich wichtiger als der Urlaub.


    Habe eine Stornierung aus diesem nicht vorhersehbaren Erreigniss angefragt. Kosten wären bei Stornierung bis 40 Tage vor Beginn der reise 30%, sprich ca. 720 €.


    Jetzt ist es doch normalerweise so, das die Versicherung einen Teil davon übernehmen würde, wenn ich dann noch aktuell eine hätte?


    Jetzt bin ich her gegangen und habe überlegt was wir am besten machen könnten.
    Da ich die Kündigungsbestatigung am 09.12 erhalten habe, habe ich der Versicherung geschrieben, mit der bitte, meine Kündigung zurück zu ziehen.


    Meine Frage ist eigentlich nur die, wie der Sachverhalt jetzt ist?


    Da ich die Versicherung ja bei Buchung der Reise mit abgeschlossen habe, und dort natürlich noch nicht bekannt war, das wir evtl. Zurück treten müssen, ziehe ich jetzt die Kündigung zurück, und alles andere müssten wir abwarten, ob meine Freundin dann den Urlaub bekommt oder nicht?


    Wenn ich jetzt eine Versicherung nachträglich abschliesen würde, dann wäre es ja in dem Sinne Betrug, weil ich von diesem möglichen Erreigniss gewusst habe, richtig?


    Über jede Antwort freue ich mich sehr, vielen Dank für die Mühe im Vorfeld.


    Schöne Weihnachten allen zusammen.


    Gruß


    Alex

  • Hallo,


    die Frage meinen Sie nicht ernst, oder?
    Selbstverständlich besteht keine Versicherungsschutz für das genannte Ereignis, da Ihnen jetzt ja bekannt ist, was auf Sie zu kommt.
    Am falschen Ende gespart. Aber Kopf hoch, der neue Job ist wichtiger!


    Alles Gute uns schöne Feiertage.

  • wäre denn überhaupt die "nichtantrittfähigkeit" auf Grund eines Jobs mitversichert? Ich wage dies mal - ohne die Bedingungen zu kennen - zu bezweifeln. Gerade in Hinsicht auf eine Schadenminderungspflicht... dann dürte man ja den Arbeitsvertrag nicht unterschreiben...


    Naja sowieso geht das hier in Richtung Betrug :thumbdown: ; und da wundert man sich warum die Versicherungsbeiträge immer teurer werden...

    Freundliche Grüße


    K - GURU


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  • Wurde die Versicherung widerrufen? Dann besteht doch ohnehin kein Versicherungsschutz von Beginn an.
    Wenn aber doch die "Kündigung" rechtswirksam (vor dem Wirksamwerden) zurückgezogen wurde besteht Versicherungsschutz für diesen Fall.
    Es kommt also hauptsächlich auf das Bestätigungsschreiben des Versicherers an.


    Ich gehe aber mal von der ersten Variante aus. So ist es halt. "Brauch ich nicht" ist manchmal zu kurz gedacht. Vor allem weil das Ganze preislich sicherlich nicht die Welt gewesen wäre (Im Verhältnis zu den Urlaubskosten).


    Den Gedanken an den Neuabschluss sollte man lieber wieder vergessen (zumindest für diesen Versicherungsfall).


    Grüße

  • Selbstverständlich meinte der TE den Widerruf. Welchen Sinn soll eine Kündigung bei einem Vertrag machen, der gegen Einmalbeitrag für eine begrenzte Zeit für eine bestimmte Reise gebucht wurde??


    Habe den Eindruck, die sinnbefreiten Antwort sollen dem Werbezweck dienen..



    [size=8]Ich schreibe hier als Privatperson. Versicherung ist auch mein Hobby 8o
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  • Sehr nett hier diese "Fachmakler" :) - Wo steht das, dass es sich im eine endete Reiserücktrittsversicherung handelt? Diese sind zwar die Regel aber durchaus könnte es auch eine Dauerpolice sein. Hier wäre Sie dann auch zu "kündigen" wie der Fragesteller schreibt. Solche Tarife sind im Übrigen im Internet sehr oft zu finden.


    Ich ich bitte Unterstellungen zu lassen - wenn hier keine neuen Mitglieder gewünscht werden, einfach eine Nachricht senden. - für Werbezwecke ist dieses Forum für mich in keinster Weise geeignet.


    Schöne Weihnachten

  • naja ob es sich nun tatsächlich um eine dauerpolice handelt, wie Du schreibst, ist m.E. egal, weil der TE doch selbst schreibt, dass er sie "gekündigt" hat; und ob er dies jetzt wörtlich meint i.S. einer tätsächlichen Beendigung des Vertrages oder er den Widerruf / Widerspruch meint führt doch zur selben Folge - zumindest soweit die Kündigungsfrist nicht so lang ist, dass das Kündigung erst nach der Reise wirksam werden würde. Dann hätte der TE aber auch kein Problem; und den Thread würde es vermutlich auch nicht geben :)

    Zitat

    Nachdem ich die Bestätigung der Versicherung erhalten habe, habe ich mir
    die Klauseln durch gelesen und war der Meinung, das wir diese doch
    nicht benötigen, und habe diese gekündigt. Am 09.12 habe ich die
    Kündigungsbestatigung erhalten.

    Freundliche Grüße


    K - GURU


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  • @Fifty90


    zu deiner direkten Frage kann ich dir leider nichts sagen aber ich hab da ne kleine idee:


    Wie bezahlst du deinen urlaub? Rechnung? Kreditkarte??


    Falls du über deine Kreditkarte bezahlst schau mal in deren AGB. Bei vielen ist eine Reiserücktritt drin.


    guten rutsch

  • Ich würde einfach mal sagen, Pech gehabt. Da sie von sich aus von dem Versicherungsschutz zurück getreten sind können sie jetzt im Nachhinein nicht verlangen , dass diese bezahlt. Ich würde ihnen raten den Urlaub vielleicht weiter zu vermitteln oder aber mit dem neuen Chef sprechen und die eigene Situation schildern.

  • Ich würde mal mit dem neuen Chef sprechen. Ich hatte selbst einen ähnlichen Fall. Damals habe ich bereits im Vorstellungsgespräch erwähnt, dass eine zweiwöchige Reise geplant ist und es gab kein Problem diese auch anzutreten. Vielleicht löst das ja bereits alle Probleme.

  • Hallo, ich habe einen ähnlichen Fall und hab folgenden Satz gelesen:

    Falls du über deine Kreditkarte bezahlst schau mal in deren AGB. Bei vielen ist eine Reiserücktritt drin.

    Heißt das, dass ich von meinem Urlaub zurücktreten kann, auch 2 Wochen vorher, wenn mein Kreditkartenvertrag entsprechendes beinhaltet? Bezahlt dann mein Kreditinstitut den Verlust?

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