Erstattungsbeitrag nach Widerruf Unfallversicherung

  • Hallo. Ich habe demnächst Zwischenprüfung und komme bei der folgenden Frage nicht auf die richtige Lösung.


    Aufgabenstellung:
    Ihre Kollegin in der Agentur Henke, die Handlungsvertreterin Maria Nordmann, hatte am 25.03.2010 bei Frau Elisabeth Schmitz einen Antrag auf Unfallversicherung mit Beginn 01.04.2010 aufgenommen. Die Verbraucherinformation nach §7 VVG wurden Frau Schmitz per Ausdruck vor Antragsaufnahme ausgehändigt. Ferner wurde ein Protokoll über die Beratung gemäß §6 VVG angefertigt. Am 03.04.2010 ging Frau Schmitz die Police der PROXIMUS zu. Die Jahresprämie beträgt einschließlich Versicherungssteuer 340 €. Frau Schmitz zahlte am 17.04.2010 auf das Konto der PROXIMUS per Banküberweisung ein, die Zahhlung wurde am 19.04.2010 dem Konto der PROXIMUS gutgeschrieben.


    Am 01.10.2013 (Eingang des Briefes bei der PROXIMUS) widerruft Frau Schmitz die Unfallversicherung, weil sie nicht über ihr Widerrufsrecht informiert wurde. Die PROXIMUS kann den Beweis über eine ausreichende Information über das Widerrufssrecht nicht erbringen. Frau Schmitz verlangt die Rückzahlung der gesamten Prämien in Höhe von 1.360,00 € auf ihr angegebenes Konto. Eine Entschädigung wurde nicht geleistet.


    Ermitteln Sie den Ersttaungsbeitrag für Frau Schmitz in €!


    Lösung: 510,00 €


    Ich komme einfach nicht auf den Lösungsweg. Vielen Dank für Hilfe im Vorraus.

  • Ist die Lösung nach VVG Paragraph 9(1):


    Halber Jahresbeitrag für den Zeitraum nach Zugang des Widerrufes ( 1.10.2013 bis 1.4.2014) zzgl. Des Jahresbeitrages für das erste Versicherungsjahr.



    [size=8]Ich schreibe hier als Privatperson. Versicherung ist auch mein Hobby 8o
    ----------------------------------------------------------------------------------------------

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!