BAV widerrufen / kündigen

  • Hallo,


    vor ca. 4 Monaten habe ich einen Antrag auf eine Betriebliche Altersvorsorge unterschrieben. Leider fand ich erst danach Zeit mich intensiver damit zu beschäftigen und genau nachzurechnen. Ich kam zu dem Schluß, dass ich diese Versicherung nicht will und teilte dies meinem Arbeitgeber und dem Makler ca. 3 Wochen später mit. Der Makler sagte ich solle widerrufen. Im Antrag gab es keine Widerrufsbelehrung. Danach geriet die Sache bei mir in Vergessenheit. Nun kam ein Schreiben von der Versicherung und es fiel auf das der Vesicherungsschein schon einige Zeit in der Firma rumliegt und die Beiträge vom Firmenkonto abgebucht wurden. Einen Widerruf hat die Versicherung jetzt nicht mehr akzeptiert.


    Kann ich wirklich nur mit einer Unterschrift unter dem Antrag eine Versicherung abgeschlossen haben, ohne eine Widerrufsbelehrung oder ähnliches unterschrieben zu haben?
    Für mich ist ein Antrag noch kein Vertrag und für einen Vertrag muss ich einen Vertrag unterschreiben - sehe ich das falsch?


    Wie komme ich da wieder raus?

  • Hallo,


    ein Vertrag kommt nicht nur bei Versicherungen durch Antrag (ich vermeide den Begriff Angebot) und Annahme zustande. Du hast einen Antrag gestellt und die Versicherung hat angenommen.


    Da es eine BAV ist, kann es auch etwas anders sein: der Betrieb ist in der Regel Versicherungsnehmer, Du nur versicherte Person. Deshalb liegt auch der Versicherungsschein beim Arbeitgeber rum. Vielleicht ist es auch ein Gruppenvertrag und Du hast nur eine Anmeldung oder Beitrittserklärung unterschreiben, die aussieht wie ein Antrag.


    In jedem Fall dürfte ein Hinweis auf die Widerrufsmöglichkeiten dabei gewesen sein, Du hat ja eine Kopie bekommen. Wenn wirklich nicht: dann beginnt die Frist erst mit Erhalt der Belehrung. Und im übrigen nochmal mit Erhalt des Versicherungsscheins. Dann solltest Du das der Versicherung so detailliert mitteilen. (§§ 8 und 152 VVG).


    Ob es die Beiträge zurückgibt, ist eine andere Frage.


    Viel Glück


    Barmer

  • Vielen Dank für die Antwort.


    Es handelt sich nicht um einen Gruppenvertrag.


    Im Antrag wird nur darauf hingewiesen, dass sich die Widerrufsbelehrung im Versicherungsschein findet.


    Der Versicherung habe ich das schon detailiert geschildert und die Antwort war nur, das sie nichts dafür können wenn der Versicherungsschein beim Arbeitgeber liegt.
    Kann die Firma eigentlich die Beiträge, soweit möglich, einfach zurückbuchen - ich hatte gelesen, das die Beiträge bei Lebens- und Rentenversicherungen eingefordert werden können?


    Im übrigen war die bearbeitende Sekretärin in der Zeit 8 Wochen krank :(

  • Da sieht man mal, wie sich anfängliche Schusseligkeiten - "Danach geriet die Sache bei mir in Vergessenheit" - dramatisch entwickeln können.


    Du kannst jedenfalls auch nichts dafür, dass die Police solange rumliegt. Da würde ich hart bleiben. Das Gesetz ist eindeutig.


    Da der Arbeitgeber hier auch die Weitergabe versäumt hat, sollte er Dir helfen. Natürlich kann er nicht die Beiträge zurückbuchen. Aber da die Versicherung ja noch mehr Geschäft mit ihm machen will, wird sie ihm entgegenkommen.


    Viel Glück


    Barmer

  • Ruhig brauner ;)


    Also jetzt machen wir mal Schule - Arbeitsrecht - Versicherungsrecht!


    Arbeitsrechtlich hat dein Arbeitgeber mit dir eine Versorgungszusage abgeschlossen. Somit besteht für den Arbeitgeber auch die Pflicht für dich "was zu machen!" Dein AG schliesst jetzt für dich eine DV (Direktversicherung) ab, und beginnt ggf. schon zum Zeitpunkt der Versorgungszusage - mit der Umwandlung + Zahlung. Diese geschieht Steuer und Sozialversicherungsfrei --> wenn du dödel jetzt auf die total clevere idee kommst das ganze zu canceln, dann mach das - und sag deinem arbeitgeber er darf alles seit dem letzten umgewandelten beitrag zurück rechnen!!! EIN HOCH AUF DEN BESTEN MITARBEITER!!!!

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