Hallo,
ich hab mal ne Frage zum Freistellungsauftrag. Ich habe für vier Jahre Geld mit Zinsenansammlung angelegt. Reicht es, wenn ich im vierten Jahr den Freistellungsauftrag stelle oder muss dies trotzdem jedes Jahr berücksichtigen?
Vielen Dank!
Bruno
Freistellungsauftrag bei Zinsansammlung
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Hallo,
kommt darauf an, ob die Zinsen jährlich kapitalisiert werden oder nicht.
Zinsansammlung deutet eher darauf hin, dass keine Kapitalisierung erfolgt. Demnach würde es ausreichen, den FSA im letzten Jahr zu erteilen.
Was ist das denn genau für eine Anlage?
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Hallo,
vielen Dank für die Antwort. Es ist ein Sparbrief. -
Hallo Bruno,
die meisten Banken verstehen mittlerweile unter Zinsansammlung nur, dass die jährlich gezahlten Zinsen nicht auf ein anderes Konto ausbezahlt werden sondern mit in der Anlage bleiben und in der nächsten Periode mitverzinst werden. Zugeflossen sind die Zinsen trotzdem jährlich und müssen auch jährlich versteuert werden bzw. werden jährlich auf den Freistellungsauftrag angerechnet. Um ganz sicher zu gehen, solltest du in den Bedingungen nachschauen oder bei der Bank nachfragen.
Gruß
Matthias
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