Hallo
die Haftpflicht war bis 23.12.07 sistiert. Schaden am 01.12.07.
Generalvertretung hatte am 03.12.07 Zusage des Schutzes erteilt, Prämie bezahlt und
Schaden durch Generalvertretung aufgenommen. Später sagt Generalvertretung Zusage
wurde nicht erteilt - Aussage falsch da dann diese ganze Prozedur gar nicht angelaufen wäre.
Die Betragsrechnung lautet auch auf den 01.12.07 und Quittung hat auch den Text für Beitragrechnung
01.12.07. Kann mir jemand sagen ob die Betragsrechnung wegen dem 01.12.07 sowie die Zusage
der Generavertretung rechtlich bindend ist.
Grüße
Dieter