Arbeitsrechtschutz zu spät?

  • Hallo Forengemeinde,


    ich habe eine Frage.

    Gesetz dem Fall ein Arbeitnehmer möchte Teilzeit beantragen. Der Arbeitgeber hat abgelehnt. Möchte aber nicht schriftlich ablehnen, da der Arbeitnehmer mit einer Frist zu 6 Wochen angefragt hat. Die Frist beträgt 3 Monate. Der Arbeitnehmer glaubt dennoch im Recht zu sein, da die Teilzeit dann nach der drei Monats Frist beginnt.


    Falls der Arbeitnehmer nun den Rechtsweg beschreiten möchte, ist es nun zu spät eine Rechtsschutz Versicherung abzuschließen?

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