Überprüfung von Brandschutztür(en) verpflichtend in einem 5 Parteien Haus ?

  • Hallo liebe Forenmitglieder,

    in dem Haus sind 5 Eigentumswohnungen. Gebaut 1984. Es wohnen nur private Personen im Haus. Kein Gewerbe.


    Ja: es gibt viele Türen im Keller, die man als "Brandschutztüren" von der Bauweise so betrachten kann. Manche liegen vor öffentlich zugänglichen Räumen, manche vor privaten Kellern der Eigentümer.


    So wurde damals halt das Gebäude gemacht.


    Nun zu meinen Fragen:

    besteht versicherungsrechtlich eine Anforderung seitens der gängigen Versicherungsunternehmen Türen in Privathäusern überprüfen zu lassen?

    Wenn ja, wo kann ich das nachlesen?


    Es wurde seitens der Hausverwaltung eine Firma beautragt, die Prüfung durchzuführen.

    Die sind zu dem Schluss gekommen. Es gibt 3 solcher Türen und alle 3 werden nun jährlich überprüft.

    Hänge ein Bild mit rein, die mit hellblau markierten Striche wurden seitens des beautragten Unternehmens nun als Brandschutztür deklariert.

    In dem mit der Bezeichung "Trockenr" stehen Waschmaschinen und in dem Raum ist der Hauptwasseranschluß und der Gaszähler vom Haus.


    Welche Türen müssen, wenn überhaupts, überprüft werden? Danke vorab für eure Hilfe.


    Und ja: ich kenne den Begriff "Verkehrssicherungspflicht", allerdings nur im Zusammenhang mit Gewerbe.
    Hinsichtlich privater Nutzung und Verkehrssicherungspflicht bin ich im Internet nicht fündig geworden.


    LG

    Johannes

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