Servus,
wenn durch unsachgemäße Befestigung eines (Dienst-) Fahrzeughängers das (Dienst-) Zugfahrzeug durch den Hänger beschädigt wird, handelt es sich um einen Haftpflichtschaden (in diesem Fall des Mitarbeiters)?
Danke für Eure Hilfe
Servus,
wenn durch unsachgemäße Befestigung eines (Dienst-) Fahrzeughängers das (Dienst-) Zugfahrzeug durch den Hänger beschädigt wird, handelt es sich um einen Haftpflichtschaden (in diesem Fall des Mitarbeiters)?
Danke für Eure Hilfe
Hallo,
es gibt gleich mehrere Gründe, warum der Mitarbeiter bzw. dessen Haftpflichtversicherung den Schaden nicht bezahlen muss. Es kann trotzdem sein, dass die Haftpflichtversicherung eine Zahlung hierfür vorsieht. Bei einem recht neuen Vertrag wäre das möglich.
Ich würde aber auf jeden Fall empfehlen, den Schaden an die Haftpflichtversicherung zu melden, damit der Arbeitgeber ggf. eine rechtlich aussagekräftige Stellungnahme bekommt, warum er von dem Mitarbeiter keinen Ersatz verlangen kann.
Viele Grüße
Servus,
ja, wenn ein Mitarbeiter durch unsachgemäße Befestigung eines Dienst-Fahrzeughängers das Dienst-Zugfahrzeug beschädigt, könnte das als ein Haftpflichtschaden gewertet werden, für den der Mitarbeiter grundsätzlich haftbar gemacht werden könnte. Allerdings gibt es in Deutschland Regelungen zur Arbeitnehmerhaftung, die in solchen Fällen greifen.
Die Haftung von Arbeitnehmern ist in drei Stufen unterteilt:
1. Leichte Fahrlässigkeit: Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Arbeitnehmer in der Regel nicht. Das bedeutet, wenn der Schaden durch eine kleine Unachtsamkeit passiert ist, die jedem mal unterlaufen könnte, muss der Arbeitnehmer meistens nicht dafür aufkommen.
2. Mittlere Fahrlässigkeit: Hier wird es schon komplizierter. Bei mittlerer Fahrlässigkeit kann es zu einer sogenannten "Quotelung" kommen, bei der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich die Kosten teilen.
3. Grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz: Wenn der Arbeitnehmer den Schaden absichtlich oder durch besonders grobe Fahrlässigkeit verursacht hat, muss er in der Regel den vollen Schaden ersetzen.
Es kommt also darauf an, wie genau der Schaden passiert ist und wie schwer das Verschulden des Mitarbeiters gewichtet wird. In der Praxis ist es oft so, dass Arbeitgeber bei kleineren Schäden oder bei Erstvergehen kulant sind und nicht die vollen Kosten vom Arbeitnehmer verlangen. Bei größeren Schäden oder wiederholten Vorfällen kann das aber anders aussehen.
Wenn es um Dienstfahrzeuge geht, haben manche Unternehmen auch spezielle Versicherungen, die solche Schäden abdecken. Es wäre also auch wichtig zu klären, wie die Versicherungssituation in diesem speziellen Fall aussieht.
Ich hoffe, das hilft dir weiter!
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