Hallo zusammen,
mir wurde gesagt, dass folgende Liste die Mindeststandards sind:
- Rückwirkende Leistung bei einem verspätet gemeldeten Versicherungsfall
- Verkürzung des Prognosezeitraums auf 6 Monate
- Rückwirkende Leistung von Beginn an bei einer bereits 6 Monate andauernden ununterbrochenen Berufsunfähigkeit
- Verzicht auf das Recht der abstrakten Verweisung
- Leistungen ab 50 % BU
- Verzicht auf das Kündigungsrecht oder Vertragsanpassung nach § 19 VVG, wenn der Versicherungsnehmer die Anzeigepflichtverletzung nicht zu vertreten hat?
- Weiterbestehen des Versicherungsschutzes, wenn die versicherte Person während der Versicherungsdauer ins Ausland verzieht.
- Leistung bei Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall
- Prüfung nur des zuletzt ausgeübten Berufes bei Eintritt der Berufsunfähigkeit
- Beschränkung der Mitwirkungspflichten auf zumutbare ärztliche Anweisungen
- Möglichkeiten für eine Nachversicherung bei Heirat, Geburt, Adoption, Immobilienerwerb, Selbstständigkeit, Einkommenssprung, Ausbildungsende
- Ausscheiden aus dem Beruf
- Verzicht auf Untersuchungen im Inland
- Meldepflichtverzicht bei gesundheitlichen Verbesserungen
- Verzicht auf Leistungsausschlüsse: Innere Unruhen
- Verzicht auf Leistungsausschlüsse: Kriegsereignisse im Ausland
- Verzicht auf Leistungsausschlüsse: Fahrlässige Verstöße im Straßenverkehr
- Wiedereingliederungshilfen bei Reaktivierung
- Beitragsdynamik der BU-Leistungen
- Garantierte Rentendynamik im Leistungsfall
Sind das wirklich die Mindeststandards?
Herzlichen Dank