Abfrage der Patientenakten vor oder nach der BU Antragstellung?

  • Schönen guten Tag,


    die gängige Meinung ist nach meinem Wissen:

    1. Patientenakten einholen
    2. BU Antrag stellen


    Ein Versicherungsberater hat mir geraten dies andersherum zu machen.

    1. BU Antrag stellen
    2. Patientenakten einholen
    3. Im Falle von problematischen eintragen anonyme vorantrage stellen
    4. Änderung beantragen


    Wie ist eure Erfahrung? Was würdet ihr empfehlen? Warum das eine und nicht das andere?



    Vielen Herzlichen Dank

  • Ähmm.. das ist kein vernünftiger Weg - wer kommt denn auf so eine Idee?

    Beide Wege sind der absolut falsche Ansatz.


    Bei welcher Gesellschaft einen Antrag stellen? Wozu? Müsste man ja - der Logik des Systems folgend - bei ALLEN Gesellschaften machen, bei denen ich anschliessend später über Risikovoranfragen meine gesundheitlichen Probleme offen legen will. Danach müsste ich alle Anträge, die ich nicht haben will, weil mir der Versicherer doch kein brauchbares Angebpt gemacht hat, widerrufen.

    Wenn man sonst kein anderes Hobby hat, kann man das ja mal so ausprobieren.


    Der richtige Weg:

    • Gesundheitshistorie sauber aufbereiten, persönliche Arztakten der behandelnden Ärzte einsehen
    • Gesundheitsfragen der in Frage kommenden Gesellschaften genauestens anschauen (Nicht alles ist bei jedem Versicherer anzeigepflichtig - zudem gibt es oft Möglichkeiten einer Gesundheits-prüfung mit einfacherern Fragen - sog. verkürzte Risikoprüfung)
    • Risikovoranfragen stellen (lassen)
    • Entscheiden - Leistungsumfang - Ergebnis Risikovoranfrage - Prämie

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