Beurteilung der BU bei Homeoffice mit freier Zeiteinteilung

  • Hallo,


    wird es bei einer Erkrankung die täglich längere Pausen erfordert unterschiedlich beurteilt, wenn man


    a. den Job üblicherweise im Büro von 8 Uhr bis 17 Uhr ausgebübt hat vs.

    b. den Job üblicherweise im Homeoffice von 8 Uhr bis 17 Uhr ausgeübt hat.


    in beiden Fällen können diese Zeiten dann aufgrund der Erkrankung nicht mehr eingehalten werden. Es muss sich zwischendurch hingelegt werden (Bett, Ruhe und abgedunkelter Raum erforderlich). Freie Zeiteinteilung wäre in beiden Fällen prinzipiell möglich.

    Käme man hier in beiden Fällen zu unterschiedlichen Ergebnissen was den Grad der Berufsunfähigkeit angeht?

  • ... versichert ist die berufliche Tätigkeit, so wie sie zu gesunden Tagen ausgesatltet war ...


    So steht es zunächst mal in den meisten Vertragsbedingungen.

    Es wäre also zuerst zu prüfen, ob das Home Office tatsächlich die "zuletzt (dauerhaft) ausgeübte Tätigkeit" war oder bereits eine Reaktion auf das geschilderte Krankheitsbild. Ebenso könnte es sein, dass die Tätigkeit im Home Office ja nicht der "Normalzustand" ist, sondern nur eine Reaktion/vorübergehende Massnahme wegen Covid.

    In diesen Fällen ist wohl eher die Tätigkeit im Büro der Maßstab.


    Wenn es sich bei dem HO um eine dauerhaft geplante/umgesetzte Lösung handelt, würde man wohl eher die HO-Tätigkeit als Vergleich heran ziehen.


    Denke, dass die Ergebnisse in der Bewertung unterschiedlich ausfallen würden und der Bürokandidat es leichter hätte, den BU Fall nachzuweisen.


    Ich fürchte, auf Deine Frage wirst Du erst im konkreten Leistungsfall eine verlässliche Antwort erhalten.

  • Moin,


    wenn die zuletzt in gesunden Tagen ausgeübte Tätigkeit ein Bürojob von 8 bis 17 Uhr war, dann war das vermutlich keine Tätigkeit, bei der Du Dich zwischendurch in einem verdunkelten Raum ins Bett legen musstest. Weder im Büro noch im Homeoffice.


    Wenn es jetzt eine gesundheitliche Beeinträchtigung gibt, die das zwingend erforderlich macht, kannst Du Deinen Beruf nicht mehr so ausüben, wie das in gesunden Tagen möglich war.


    Es stellt sich dann die Frage, ob die Einschränkung vermutlich dauerhaft ist (also meistens mindestens 6 Monate andauert).


    Dann stellt sich die Frage, wie groß die Einschränkung ist. Bedeutet das Hinlegen 1x für eine Stunde und vorher und hinterher kannst du jeweils 4 Stunden arbeiten? Oder alle 2 Stunden eine Stunde hinlegen? Oder geht nach 3 bis 4 Stunden gar nichts mehr, auch wenn Du Dich hinlegst? Lässt die Bürotätigkeit überhaupt solche Unterbrechungen zu oder können dann Termine, Fristen nicht eingehalten werden? Das sind wichtige Fragen, um den Grad der Berufsunfähigkeit (meistens > 50%) zu ermitteln.


    Ich denke, dass sind eher die entscheidenden Fragen als Büro oder Homeoffice.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!