Hallo,
wird es bei einer Erkrankung die täglich längere Pausen erfordert unterschiedlich beurteilt, wenn man
a. den Job üblicherweise im Büro von 8 Uhr bis 17 Uhr ausgebübt hat vs.
b. den Job üblicherweise im Homeoffice von 8 Uhr bis 17 Uhr ausgeübt hat.
in beiden Fällen können diese Zeiten dann aufgrund der Erkrankung nicht mehr eingehalten werden. Es muss sich zwischendurch hingelegt werden (Bett, Ruhe und abgedunkelter Raum erforderlich). Freie Zeiteinteilung wäre in beiden Fällen prinzipiell möglich.
Käme man hier in beiden Fällen zu unterschiedlichen Ergebnissen was den Grad der Berufsunfähigkeit angeht?