Kasko-Schaden: zahlt Versicherung bei Totalschaden Netto- oder Brutto-Wiederbeschaffungswert?

  • Da entsprechende Beiträge zu diesem Thema schon etwas älter sind, stelle ich die Frage hier nochmal neu:


    Im von der Kfz-Versicherung beauftragten Gutachten (Totalschaden) wird der Wiederbeschaffungswert ohne MwSt. und der Wiederbeschaffungswert mit MwSt. differenzbesteuert aufgeführt.


    Geschädigter ist eine Privatperson. Welcher Wert (abzgl. Restwertangebot...) wird ihm ausbezahlt?

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