Da entsprechende Beiträge zu diesem Thema schon etwas älter sind, stelle ich die Frage hier nochmal neu:
Im von der Kfz-Versicherung beauftragten Gutachten (Totalschaden) wird der Wiederbeschaffungswert ohne MwSt. und der Wiederbeschaffungswert mit MwSt. differenzbesteuert aufgeführt.
Geschädigter ist eine Privatperson. Welcher Wert (abzgl. Restwertangebot...) wird ihm ausbezahlt?