Guten Tag,
ich hatte im Sommer 2021 einen kleinen Unfall (Verletzung des Fußes) dem ich erst keine größere Beachtung beigemessen habe. Nachdem sich die Beschwerden einige Wochen auf den Fuß und das dazugehörige Bein beschränkten (eine Röntgenaufnahme zeigte keine Fraktur) schmerzte plötzlich auch das andere Bein, wenig später die Arme. Seitdem habe ich fast täglich Schmerzen an den unterschiedlichsten Stellen meines Körpers. Ich renne von Facharzt zu Facharzt (Unfallchirurg, Orthopäde, Neurologe, Rheumatologe, Radiologe...) und keiner findet die Ursache der Beschwerden. Die Schmerzen sind zwar nicht so schlimm, dass ich nicht zur Arbeit (Bürojob, allerdings mit regelmäßigem Außendienst) gehen könnte, länger andauernde körperliche Belastungen kann ich jedoch aktuell nicht ertragen. Einige besonders umfangreiche Außendiensttermine habe ich deswegen bereits nicht wahrnehmen können. Mein Privatleben findet nur noch eingeschränkt statt da ich eigentlich ein relativer aktiver Mensch bin der auch gerne Sport treibt was jetzt leider seit über einem Jahr kaum noch möglich ist.
Da ich (und anscheinend auch keiner meiner Ärzte) leider nicht abschätzen kann, wie das Ganze ausgeht habe ich den Unfall Anfang Oktober diesen Jahres über ein Online Formular meiner Unfallversicherung gemeldet. Diese schickte mir nun ein Schreiben mit der Aufforderung, die Unfall-Schadenanzeige nochmals in Papierform inkl. des Erstbefundeberichts einzureichen. Ergänzend fand sich in dem Schreiben folgender Passus:
"Eine Invaliditätsleistung können Sie beanspruchen, wenn die Invalidität innerhalb 18 Monate nach dem Unfall eingetreten, von einem Arzt festgestellt und schriftlich dokumentiert ist. Den ärztlichen Nachweis müssen Sie uns innerhalb weiterer 6 Monate vorlegen."
Ist muss sagen, dass mich diese Nachricht ziemlich überrascht hat. In den AUB ist diese Voraussetzung zwar auch aufgeführt aber ich frage mich schon, ob das so rechtens sein kann. Wenn ein Unfall innerhalb der Zeit passiert ist, in der man bei einer Unfallversicherung versichert war, sollte es doch egal sein, ob eine sich daraus ergebende Invalidität direkt, nach 2 Wochen oder erst nach 5 Jahren eintritt solange sie sich eindeutig auf den Unfall zurückführen lässt.
Gibt es hierzu Erfahrungen bzw. Beispiele in der Rechtsprechung? Ich konnte bei einer kurzen Recherche leider nichts finden und frage mich, wie ich jetzt weiter vorgehen muss.
Vielen Dank!