Hallo zusammen,
ich habe eine bAV (Direktversicherung), in die während eines Arbeitsverhältnisses ab 2013 eingezahlt wurde. Nach Ausscheiden aus dem Unternehmen wurde die Versicherungsnehmer-Eigenschaft auf mich übertragen, weitere Rechte liegen noch beim AG.
Es wurde für knapp über ein Jahr weiter privat eingezahlt, bis ich die bAV beitragsfrei gestellt habe.
Garantierte Rentenleistung: 11€ brutto, also netto inflationsbereinigt ein Apfel (ohne das Ei).
Frei nach "Simplify your life" möchte ich nicht jährlich ein Briefchen über diese Mini-Anwartschaft erhalten und in Zukunft noch die Auszahlung der Brotkrumen beantragen müssen. Bereits der aktuelle Rückkaufwert abzgl. KV, PV und Est würde mir bei Anlage in ETF unterm Strich immer noch mehr bringen als die bAV.
Ich möchte nun heraus finden, ob überhaupt, wie und mit welchem Aufwand ich zeitnah an das Kapital (und zu welcher Höhe) komme.
1) Selbst kündigen ist mWn nicht möglich.
2) Abtritt/Verkauf der Police nicht praktikabel, da bAV anstatt regulärer LV und Kapitalstock < 5.000 €
3) BetrAVG §3 Abs. 2 Abfindung durch ex-AG ist die einzige reelle Möglichkeit, die ich finden konnte.
Fragen hierzu:
- War privates Fortführen der bAV und Übertragung der Versicherungsnehmer-Eigenschaft bzgl. Abfindung schädlich?
- Ist die Abfindung für ex-AG kleiner oder erheblicher Aufwand?
- Finanzielle/Rechtliche Vor-/Nachteile für ex-AG? (Z.B: Rückerstattung/Nachforderung SV-Beiträge, Haftungsrisiken, Verwaltungsaufwand alter bAV bis Fälligkeit)
- Prozedere (Ich bitte ex-AG um Abfindung? ex-AG kümmert sich um alles?)
4) Widerruf seitens ex-AG
Widerruf ist dem Verhältnis des ex-AG zum Versicherer (und dessen Vermittler) ggü. wohl nicht förderlich.
Inwieweit ex-AG noch an diesen Versicherer / Vermittler gebunden ist, nachdem GF aufgrund anscheinend gewichtiger Gründe gegangen wurde (und Vermittler guter Kumpel dieses GF war), habe ich noch nicht heraus gefunden.
Aufgrund fehlenden BGH-Urteils ist dieser Weg wohl ein langer, aufwendiger ohne Erfolgsgarantie. Für ex-AG gibt es keine erhebliche Gewinnchancen (kleine Anwartschaft) und generell keine Motivation für so ein Unterfangen.
5) Widerruf seitens Versicherungsnehmer (mich)
Einziger erkennbarer Ansatzpunkt wäre, dass bei Vertragsänderung die bAV in einen anderen Tarif eingestuft wurde (Wegfall Kollektivtarif). Bei Beginn der bAV wurden mir die AVB übergeben, die u.a. für den damals gültigen Tarif die Tarifbedingungen enthalten. Für den neuen Tarif wurden mir jedoch keine Tarifbedingungen übergeben.
Daraus lässt sich ggf. der privat eingezahlte Betrag zurück holen, jedoch wohl kaum der vorherige bAV-Vertrag mit rückabwickeln. Bei der privat eingezahlten Summe von < 1000 € ist ein Widerruf wenn überhaupt nur für den Anwalt lohnend.
6) Auswandern
Wir sind eine internationale Familie und das Szenario, deutlich vor Ablauf von drei Jahrzehnten auszuwandern (EU, außerhalb EU) ist auf dem Tisch, wenn auch derzeit nicht konkret. Eröffnet so ein Fall weitere Handlungsmöglichkeiten, die ggf. so viel vorteilhafter sind, dass selbst das Warten über mehrere Jahre lohnen würde?
Dankeschön fürs Lesen und für Auskünfte / Anregungen!
Andreas