Rechtsschutzversicherung überlappend wechseln wegen 3 Monaten Wartezeit

  • Liebes Forum,


    ich möchte zum 01.08.2021 meine Rechtschutzversicherung wechseln. Wenn ich am 01.08.2021

    bei der neuen Rechtsschutzversicherung starte, habe ich z.B.in Mietangelegenheiten erstmal

    3 Monate Sperrfrist. Das ist mir zu heikel, da ich ja nicht weiß, auf was für Ideen mein Vermieter

    kommt...darum habe ich mir überlegt, dass ich die neue Versicherung schon zum 01.05.2021

    abschließe. Die 3 Monate Wartefrist sind dann am 01.08.2021 rum und bis dahin bin ich noch bei

    der alten Versicherung versichert. Sicherlich zahle ich dann 3 Monate doppelt, aber so wäre ich

    auf der sicheren Seite...kann man das so machen? Oder was habe ich übersehen?

    Vielen Dank die Hilfe

  • Die Vorversicherung wird bei einem nahtlosen Übergang, also bei Dir mit Versicherungsbeginn 01.08.2021, bei der Wartezeit angerechnet. Folglich hast Du keine Sperrfrist von 3 Monate.


    Voraussetzung ist allerdings, dass der Baustein Miet-Rechtsschutz auch bei Deinem jetzigen Versicherer bereits versichert ist. Für neu hinzukommende Bausteine/Risiken wird die Wartezeit von 3 Monate anfallen.


    Wenn Du unsicher bist, ob die Vorversicherung bei der Wartezeit bei einem bestimmten Versicherer angerechnet wird, ruf den Versicherer einfach an oder schreib ihm eine Mail. Wenn Du die Bedingungen von dem Tarif im Internet runterladen kannst, wirst Du diesen Punkt auch unter Wartezeiten finden.


    In der Regel findest Du die Information dazu auch schon im Antrag zur Rechtsschutz-Versicherung.


    Es geht bei dem Thema einfach nur um die Anrechnung der Vorversicherung.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!