Liebes Forum,
ich möchte zum 01.08.2021 meine Rechtschutzversicherung wechseln. Wenn ich am 01.08.2021
bei der neuen Rechtsschutzversicherung starte, habe ich z.B.in Mietangelegenheiten erstmal
3 Monate Sperrfrist. Das ist mir zu heikel, da ich ja nicht weiß, auf was für Ideen mein Vermieter
kommt...darum habe ich mir überlegt, dass ich die neue Versicherung schon zum 01.05.2021
abschließe. Die 3 Monate Wartefrist sind dann am 01.08.2021 rum und bis dahin bin ich noch bei
der alten Versicherung versichert. Sicherlich zahle ich dann 3 Monate doppelt, aber so wäre ich
auf der sicheren Seite...kann man das so machen? Oder was habe ich übersehen?
Vielen Dank die Hilfe