Hallo zusammen,
mich würde folgendes interessieren: angenommen ich wohne 5 Jahre in einer Wohnung, habe aber in der Zeit die Haftpflichtversicherung gewechselt zwecks besseren oder günstigen Angeboten. Wenn jetzt beim Auszug irgendwelche Schäden festgestellt werden, die evtl. in den Zeitraum der ersten Haftpflicht fallen, zahlt dann die aktuelle Haftpflicht trotzdem? Es gibt ja Sachen, die lange dauern und nicht auffallen, z.B. Wasserschäden hinter irgendwelchen Bad- oder Küchenschränken, Schimmel hinter irgendwelchen Schränken... oder Schäden, wegen denen man jetzt nicht sofort zum Vermieter rennt und ein Fass aufmacht, irgendwelche kleineren Kratzer im Laminat oder sowas. Da lässt sich ja dann auch oft kein genaues Schadensdatum nennen.
Vielen Dank für eure Einschätzung vorab.