Rückkehr der Ehegattin in die PKV nach Arbeit

  • Hallo zusammen,
    ich bin ein verbeamteter Lehrer in Hessen. Meine Frau studiert derzeit und ist über mich berücksichtigungsfähig PKV-versichert (Debeka). Das Studium hat sie bald abgeschlossen und sie möchte arbeiten. Sie würden ja dann pflichtig werden und aus der PKV ausscheiden bei einem Vollzeitjob. Da wir Kinder planen und sie dann ihren Beruf (erstmal) aufgeben würde, um für die Kinder da zu sein, fragen wir uns folgendes:


    1. Kann sie bei Aufgabe des Berufs die GKV verlassen, um über mich in die PKV zurückzukehren?
    2. Wäre eine erneute Gesundheitsprüfung fällig?


    Vielen Dank und Gruß

  • Hallo,
    einfach den bestehenden Vertragsteil Ihrer Frau (KV und Pflege) auf Ruheversicherung umstellen.
    Danach ist eine Rückkehr in die PKV ohne erneute Risikoprüfung möglich.


    In Hessen ist der Ehepartner in der Beihilfe berücksichtigungsfähig, wenn
    die Einkünfte im vorletzten Jahr unter 9.000 EUR lagen.

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