Versicherer will Kosten nicht übernehmen!!!

  • Hallo zusammen,


    ich habe momentan Schwierigkeiten mit meiner Wohngebäudeversicherung, hoffe sehr, dass ihr mir dabei helfen könnt.
    Und zwar: vor ca. 4 Monaten habe ich festgestellt, dass die Abwasserleitung unterhalb der Bodenplatte/außerhalb des Wohngebäudes beschädigt ist. Dies führte dazu, dass die eine Wand von der Küche durch steigende Feuchtigkeit beschädigt war. Zwei Leckageortungfirmen wurden beauftragt, um die Beschädigungsstelle innerhalb der Abwasserleitung zu lokalisieren.
    Als ich mit meiner Wohngebäudeversicherung telefoniert habe, hieß wie folgendes: die Abwasserleitung ist außerhalb der Bodenplatte, wird aufgrund des aktuellen Versicherungsvertrages also nicht versichert. Die Reparaturkosten für die beschädigte Wand bzw. die entstandenen Kosten für die Leckageortung werden allerdings übernommen. Dass die genannten Kosten übernommen werden, hat mich auch überrascht. Die Sachbearbeiterin hat dies sogar mit ihrem Chef besprochen, nach dem ein Kollege von ihr den Gegenteil behauptet hat.
    Leider kommt momentan eine total andere Aussage seitens der Versicherung, vermutlich weil ein Konflikt zwischen der Sachbearbeiterin und mir entstanden ist. Und zwar, dass die Kosten nicht übernommen werden.


    Wo kann ich dies bezüglich nachschlagen, ob die genannten Kosten von der Versicherung zu übernehmen sind? Wird dies irgendwo gesetzlich festgelegt?


    Vielen Dank im Voraus
    VGfrankfurter1234

  • Hallo,


    natürlich will der Versicherer die Kosten nicht übernehmen. Wäre ja auch sehr merkwürdig wenn ein Unternehmen Kosten übernehmen möchte.


    Die Frage ist aber, muss der Versicherer die Kosten übernehmen. Und dies hängt - wie so oft - von den zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen ab. Diese sind ausschlaggeben! Telefonische Aussagen, egal in welche Richtung, sind schwer einzuklagen - Leistungen gemäß Versicherungsbedingungen dagegen schon.


    Also hilft auch hier in Blick in das Bedingungswerk. Dies dürfte in den Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Verbundene Wohngebäudeversicherung (VGB) relativ am Anfang unter dem Begriff Leitungswasser aufgeführt sein. Zudem können die Zusatzbedingungen zur Wohngebäudeversicherung ebenfalls weiterhelfen.


    Der Versicherer unterscheidet bei Leitungswasser sehr genau bzgl. der Wasserversorgung (Zu- und Abwasser) sowie wo die Rohre verlaufen. Hier wird i. d. R. unterschieden ob dies innerhalb des Gebäudes ist, außerhalb des Gebäudes (aber auf dem eigenen Grundstück) oder außerhalb des Grundstückes. Aber dies sollte bekannt sein, denn schließlich hat man sich irgendwann ja mal für diesen Versicherer / Tarif entschieden. Und sicherlich nicht nur aufgrund der Prämie.
    Und hieran kann man schon feststellen, wo vermutlich das Problem liegt --> Abwasserleitung außerhalb des Gebäudes. Also Bedingungen prüfen.


    Ansonsten, was ich hier auch immer wieder erwähne, einfach beim Vermittler seines Vertrauens nachfragen. Der hat damals hierzu beraten und steht auch bei solchen Fragen / Problemen mit Sicherheit gerne zur Verfügung.




    Viel Erfolg

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!