Hallo zusammen,
ich darf euch kurz folgenden Verlauf schildern:
Ich habe als Berufssoldat eine kleine Anwartschaft, und wollte diese noch vor Umstellung der Unisex-Tarife in eine große Anwartschaft ändern. Gleichzeitig mit diesem Vorgang habe ich eine Änderung in meiner Pflegezusatzversicherung vorgenommen (PZ3 auflösen dafür einen neuen PET/40 abschließen). Beide Vorgänge wurden am 30.11.2012 bei meinem Berater (ERGO) unterschrieben. Dieser hat sie dann an die DKV weitergeleitet.
Das mit der Umstellung der Pflegezusatzversicherung hat reibungslos geklappt, und der Vertragsbeginn wurde mir in einem Schreiben mit 01.12.2012 bestätigt.
Anders bei der Umstellung der Anwartschaft. Im Januar kam die Abrechnung der DKV - ohne Änderung in der Anwartschaft. Also hab ich meinen Berater der ERGO kontaktiert.
In einer E-Mail der DKV vom 07.01.2013 schreibt der DKV Mitarbeiter(an meinen Berater), dass der Eingangsstempel der Pflegezusatzversicherung den 05.12.2012 trägt. Also dürfte ja die Anwartschaftsumstellung auch da eingegangen sein, da beides zusammen weg ging.
Weiter schreibt er, dass im Dezember sämtliche Vorgänge, welche als (neue)Antragsvorgänge erkennbar waren, vorgezogen wurden um die "Unisex-Problematik zu umgehen.
Mein Antrag war "nur" eine Umstellung von kleiner auf großer Anwartschaft. Wörtlich: "Leider war dieser Vorgang nicht als Antrag zu erkennen, sondern als normale Umstellung auf eine Anwartschaftsversicherung. Daher wurden die Anträge vorgezogen....Der Kunde kann gerne eine Anwartschaft abschließen, frühester Beginn ist der 01.01.2013"
Nun meine Frage, wie erlange ich das Recht, dass mein rechtzeitig gestellter Antrag wirksam wird. Greift hier in irgendeiner Form der §204VVG?
Der kleine Fauxpas der DKV würde mich bis zu 6.000€ mehr kosten.
Um Antworten eurerseits wäre ich sehr dankbar