Guten Abend zusammen,
ich habe eine vielleicht etwas ungewöhnliche Frage.
Im Dezember bin ich an der Schilddrüse operiert worden. Es sollte der komplette linke Schilddrüsenlappen wegen 4 vorhandenen, teilweise ziemlich großen Knoten entfernt werden. Im Entlassungsbericht sowie auch im OP-Bericht stand auch drin, dass die gesamte linke Seite entfernt wurde.
Bei einem Krankenhausaufenthalt wegen einer anderen Sache ist jetzt - mehr oder weniger per Zufall - rausgekommen, dass auf der linken Seite doch noch Schilddrüsengewebe vorhanden ist. Eine Kontrolluntersuchung beim Endokrinologen hat nun ergeben, dass der Chirurg entgegen seinem Bericht nicht die komplette linke Seite entfernt hat. Die zwei größten Knoten, wegen derer eigentlich die OP gemacht werden sollte (Verdacht auf Bösartigkeit) sind immer noch da. Die sind zwar in einem Bereich etwas unterhalb der eigentlichen Schilddrüse, waren so aber im Bericht des Endokrinologen beschrieben und auch im Ultraschall zu erkennen. Auf Nachfrage hatte der Chirurg nochmal gesagt, er hätte die komplette Hälfte entfernt!
Nun muss ich in 14 Tagen nochmal operiert werden, damit auch diese großen Knoten, die eigentlich nicht mehr da sein dürften, entfernt werden können. Natürlich werde ich jetzt in ein anderes Krankenhaus gehen.
Deshalb meine Frage: Die PKV (und Beihilfe) hat ja nun schon anteilig die Kosten für die damalige OP übernommen. Muss oder sollte ich denen jetzt mitteilen, dass die OP unvollständig / fehlerhaft gelaufen ist? Würden die dann ggf. Rückforderungen an das Krankenhaus stellen? Es ist doch auch so eine Art Behandlungsfehler, oder?
Und weiß vielleicht auch jemand, ob auch PKVen Beratungsstellen für solche Fälle haben?
Danke und viele Grüße,
Lexi