Liebes Forum,
obwohl ich auch durch dieses Forum ein paar Antworten bereits gefunden habe, allerdings durch weitere Recherche im Internet noch mehr Verwirrung erhalte - doch insbesonders eben durch drei unterschiedliche Hauptaussagen der in meiner Situation wichtigen Instanzen (Sachbearbeiter ALG II, Außenmitarbeiter GKV und Kundenberater PKV), wende ich mich mit konfusen Kopf an euch.
Zu meiner Situation:
Ich bin 29 Jahre und seit meinem 16. Lebensjahr in der PKV (2002), die ganze Zeit über als Mitversicherte meines Vaters. Seit 2006 als studentische Privatversicherte (weiterhin als Mitversicherte bei meinem Vater).
Nun habe ich mein Studium beendet, bin exmatrikuliert und am dritten Tag nach Exmatirkulation habe ich einen Antrag auf ALG II gestellt, für die nun anstehende Jobsuchezeit.
Und hier fing/fängt das diffuse Stimmenecho/Meinungsverschiedenheiten und das Hin und Her der Telefonie an:
Ich möchte in die GKV wechseln, was ich annahm, wäre automatisch möglich, bei Exmatrikulation, spätestens mit ALG II Antrag.
--> Diese wurde von Seiten der PKV und auch vom Amt verneint.
PKV: es besteht weiter Versicherungspflicht, nur über anderen Tarif als den bis dahin bestandenen Studentischen Tarif, ich darf nicht wechseln.
Sachbearbeiter beim Amt: Das ist egal, sie müssen nur etwas angeben.
Mittlerweile habe ich, u. a. in diesem Forum gelesen, dass laut Gesetz wohl die PKV Recht hat: Man eben nicht automatisch mit ALG II in die GKV fällt.
Allerdings habe ich nach dieser Aussage meine ausgesuchte GKV darüber informiert und dort meinte man, ein Pflichtversicherung besteht und ich kann Mitglied werden. Eine vorläufige Bescheinigung habe ich sogar drei Werktage später bekommen (Mitgliedsdatum ist das Datum nun das Datum der ALG-Antragsstellung beim Amt, also am dritten Tag nach Exmatrikulation).
Nun meine Fragen:
1) Wenn die GKV eine Bescheinigung ausstellt, dass ich in die Pflichtversicherung trete, ist dann die Kündigung bei der PKV gültig bzw. der Bescheid der GKV zusammen mit der Kündigung meines Vaters als Versicherungsinhaber und meiner Kündigung?
2) Wurde die GKV-Mitgliedsbescheinigung fälschlicherweise ausgefüllt und ist somit von Rechtswegen ungültig; muss ich in der PKV bleiben, auch wenn ich ALG II beziehe?
Darüber hinaus frage ich mich:
3) Hätte ich jetzt einen Monat und einen Tag mit dem Antrag auf ALG II nach der Exmatrikulation gewartet, würde ich dann ohne Probleme in die GKV wechseln können?
4) Hat es eine Bedeutung, dass das alles eigentlich über meinen +55 Jahre alten Vater als Versicherungsinhaber läuft und ich "nur" als Mitversicherte seit 13 Jahren (Rücklagen habe ich, soweit ich richtig informiert bin, auch nicht; die gingen an meinen Vater (wenn ich das richtig im Kopf habe..))
5) Wenn ich jetzt in ALG II PKV versichert bin, kann ich dann nochmal frei wechseln, wenn ich einen sozialversicherungspflichtigen Job in Zukunft antrete (Wie das ja sonst wohl eigentlich nach regulärem Studiumsende ohne ALG II Zwischenstation möglich wäre?) - oder ist das quasi so ein Fallstrick der PKV, dass ich durch ALG II einen neuen Tarif bekomme und nach Beendigung von ALG II weiter versichert bleiben muss?
und auch:
6) Reicht es tatsächlich aus, nur einen Monat und einen Tag sozialversicherungspflichtig zu arbeiten (als exmatrikulierter Student), um dann in die GKV zu wechseln?
Ich freue mich über jede Rückmeldung - und überhaupt für die Zeit und Mühe, die sich ein(e) jede(r) nimmt, um mein Anliegen zu lesen und zu beantworten. Es hilft mir ganz ungemein.
Daher jetzt schon einmal: vielen Dank!